BHKW wie betreiben? Umbauprojetkt bitte um Hilfe!

  • Hallo liebe Forum User

    Wir beschäftigen uns gerade mit dem Umbau eines Betriebsgeländes zur Wohnanlage mit Eigentumswohnungen!
    Gebäude:
    Es bleibt im Bestand ein Zweifamilienhaus mit je 100m² Wohnfläche Altbau.
    1 Lagerhalle mit Aufenthaltsraum 20 m² Waschraum 8 m² und Wärmebereich (15°) 40 m²
    1 Bürogebaude renoviert 2000 ca 250m²
    1 Neubaugebäude mit 2 Eigentumswohnungen je 80m²
    1 Neubaugebäude mit 4 Eigentumswohnungen je 70m²
    Heizwärmebedarf ca 60 KW - 70 KW ( berechnung muss noch erfolgen!
    Nun ist es angedacht die Anlage über eine BHKW zu betreiben und für die Spitzenlast ein Gasbrennwertkessel!
    Wie groß würdet Ihr euren Pufferspeicher auswählen?
    Welche Leistung würdet Ihr empfehlen? Erster Gedanke war ein Giese 7,5/15 in Erdgasausführung!
    Die Neubaugebäude werden Schlüsselfertig gebaut und dann als Eigentumswohnungen verkauft!
    Bürogebäude Lagerhalle und eine Wohnung des Altbaus bleiben im Besitz des Erbauers!
    Wie wäre es am sinnvollsten das BHKW zu betreiben? Der Bauherr als alleiniger Betreiber Strom und Wärme an die Eigentunswohnungen zun verkaufen? Oder würdet Ihr eine Eigentümergemeinschaft gründen?
    Wie läuft das Abrechnungstechnisch?

    Ich wäre euch für Mithilfe an diesem Projekt sehr verbunden!

    Gruß Chris

  • Wichtig wäre zu wissen, wie hoch der erwartete Wärmebedarf kWh/Jahr ist, ob die WW Erzeugung da mit bei ist (wegen Nutzung im Sommer), wie der zu erwartende Stromverbrauch ist.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo der Strombedarf der Anlage wurde mit 34000 KW im Jahr angenommen. Der Heizwärmebedarf einschl. WW wurde mit 130000KWH im Jahr laut Architekt angenommen

    Hoffe das hilft weiter!

    Gruß Chris

  • Ja, das hilft. Sind fast unsere Verbräuche und bei uns passte ein Konrad Weigel mit 7,5 kW optimal. Das kann auch modulieren, also auch mit 5 kW im Sommer laufen um den Stromselbstverbrauch zu optimieren. Als Spitzenlastkessel sollte man kein Monster nehmen, bei uns reichten 41kW vor dem BHKW alleine aus. Bei -20° lief der Kessel aber auch durch ;). Jetzt mit BHKW und Puffer haben die ca. 22kW vom BHKW den Winter über fast gereicht, der Kessel lief nur ca. 9 Stunden.

    Ich würde euch daher zum KWE 7,5 raten, 30 kW Spitzenlastkessel, 10 kW E-Heizstab für wenn das BHKW mal ausfällt, und ca. 2000L Puffer. Unsere Anlage siehe Link in Signatur.

    KW bietet eine kostenlose Analyse, kannst Du ja mal durchrechnen lassen. Dazu sage ich gleich, dass jeder Hersteller anders rechnet - Du kannst also nicht einfach die Ergebnisse verschiedener Berechnungen vergleichen sondern musst die Rechnungen selbst vergleichen ;)
    http://kw-energietechnik.de/kw/kontakt/KWE…-online_002.pdf

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Das KWE 7,5G-3 AP (http://www.kwenergie.de/kw/bhkws/lvs/LV%207,5G-3%20AP.pdf) hat 19kW thermisch. Ich denke dass das für 130000kWh zu groß ist, bzw. die Laufzeiten zu gering sein werden.

    ABER: Ich hab auf dem Gebiet fast keine Erfahrung, nur mein BA Objekt hatte ~120000kWh Wärmebedarf (33000kWh Strom) und da waren das Ecopower e4.7, das ProEnvis primus 1.4, das Cogenon CO 6,5 KU-EG, der Standarddachs ;), das RMB 4.5 SC und das Fischer Heat&Energy mit 4kWel/8kWth in der Gewinnzone.

    Man kann nur lernen...

    tschau

  • Danke für die Antworten!
    Aber wie passt das von uns ausgewählte 2 stuftige Giese BHKW?
    Wie würdet Ihr das BHKW betreiben als alleiniger Betreiber und die Energie verkaufen oder als Eigentümergemeinschaft!
    Hat da jemand Erfahrung?


    Gruß Chris

  • Alleiniger Betreiber. Stichwort Lohnverstromung zur EEG Umgehung.

    Zu Giese, keine Ahnung. Ich bin mit KW zufrieden ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wenn der Betreiber den Strom nicht selbst nutzt, ist EEG-Umlage zu leisten. Dies kann mE umgangen werden wenn der Anlageneigentümer nicht Betreiber ist - sondern der Endnutzer selbst - zumindest auf dem Papier. Oder eben indem der BHKW Besitzer nur im Auftrag des Letztverbrauchers die Energie wandelt und nicht auf eigene Rechnung handelt. Bsp:
    http://www.raepower.de/Dokumente/2008…quergedacht.pdf
    Ab Seite 17.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: