Ecopower 4.7: Software?

  • Hallo liebe Profis,

    mein Ecopower 4,7 läuft seit letzten Herbst. Nun mal eine Frage: Wo bekommt man dei Software her um sein BHKW optimal eizustellen.

    Meine Firma die es Installiert hat, hat damit wenig Erfahrung. Da ich selbst Elektriker bin, hätte ich mir das selber eingestellt. bei Ecopower bekommt man diese nur als Fachhändler.

    Kann mir jemand weiterhelfen.


    :sos:

  • Ich würde dir empfehlen eine Servicetechnikerschulung bei ecopower mitzumachen. Dann kannst du den Service auch selber machen. Du bekommst die Software und die Ersatzteile. Vom Fach her dürfte das ja kein Problem sein.
    Ich mache das auch.

  • @ voggi,

    das geht am Gerät selber mit einem PC und der Software eco Home. Laut Liste ecopower 155,- € Netto. Option muß aber vom freundlichen HB freigeschaltet werden. Geht auch noch mit eco Home über Fernwartung. Fernwartungskit kostet 592,- € und muß auch vom HB ebenfalls installiert und freigeschalten werden. ^^|__|

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup:

  • Hallo - hab `ne Weile geschwiegen, da meine 5,52 kWp-PV fertig werden mußte. Freitag ist Netzschaltung - mit Eigenverbrauch !!!

    Zur ecopower-Schulung - Jörg, festhalten :
    3 Tage à 950 € Euronen netto !!! Weiß ich so genau, weil mein HB 2 Leute schicken wollte...
    Was du da mit Fernwartung schreibst, kenne ich so nicht. Lt. einem Service-Techniker von ecopower, der wegen einer kleineren Störung mal hier aufschlug, solle die "normal anzufordernde Wartung `a 4.000 Std. so um die 350 € netto kosten incl. Wartungskit..." Da scheint sich etwas zu widersprechen... :wissenschaftler:
    Ich persönlich hab mich jetzt von dieser ecopower-Strecke der Wartung "auf eigens Risiko und Kosten" getrennt und geh eigene Wege...
    Wie sich der Unterschied Dachs # ecopower darstellt, kann ich nicht beurteilen. Nach den Forums-Beiträgen zu gehen, könnte es aber beim Dachs (auf Grund der fehlenden Modulation ?) evtl. etwas einfacher und kostengünstiger abzulaufen im Vergleich ?!?
    Rechne mal selbst : Die Schulung kostet dich "schlappe rd. 3.400 €". Bei 5.000 Bh mußt du von 10 Wartungen in 8 Jahren ausgehen - laß deinen eignen Aufwand weg, das Material brauchst du aber trotzdem - und das kostet dich für die 10 Wartungen trotzdem dann ges. ca. 1.800 € nach heutigem Preisstand... Vor dem Hintergrund kannst du dich nun selbst entscheiden - für eine "wirtschaftliche Lösung" ist beides langfristig nicht optimal... @:pille

    Ich beruhige mich so : 4.000 Bh wären beim Auto mit ca. 60 km/h Durchschnitt immerhin 240.000 km Laufleistung... Da relativiert sich's wieder :crygirl:

    Gruß, pamiru48

  • @ pamiru,

    Was du da mit Fernwartung schreibst, kenne ich so nicht. Lt. einem Service-Techniker von ecopower, der wegen einer kleineren Störung mal hier aufschlug, solle die "normal anzufordernde Wartung `a 4.000 Std. so um die 350 € netto kosten incl. Wartungskit..." Da scheint sich etwas zu widersprechen...


    Da hast Du wohl was falsch verstanden.

    Der Fernwartungskit ( Fernüberwachung mit Fernwirksystem) muß zusätzlich im Ecopower installiert und freigeschaltet werden, damit der HB mit seinem eco-Serv bzw. der Eigentümer selber per eco-Home über eine Datenfernleitung mit Hilfe eines PC Zugriff auf das Ecopower hat. :beta:

    Das andere ist der Wartungskit, lt. Preisliste 158,- €uronen.

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup:

  • Ich persönlich hab mich jetzt von dieser ecopower-Strecke der Wartung "auf eigens Risiko und Kosten" getrennt und geh eigene Wege...


    Da wir beide unser Ecopower in einem MFH stehen haben, sollte evtl. noch eine andere Überlegung eine Rolle spielen.

    Die Kosten aus einem Wartungsvertrag für eine Heizung können lt. II.Berechnugsverordnung auf die Heizkosten umgelegt werden. Würde also bedeuten, bezogen auf den reinen Heizzweck kann ich ca. 65 % der Wartungskosten umlegen. Wenn ich jetzt bei dem Wartungsvertrag mit meinem HB bleibe, kostet mich das pro Wartung 495,- €uronen Brutto incl. Wartungskit und Fehlerbehebung über Fernwartung ( wenn Fehlerbehebung so möglich ist )alle 4.000 Bh. Alle Defekte, die nach Ablauf der Gewährleistung anfallen ( Motorwechsel, Elektronik usw.), gehen zu meinen Lasten und sind Reparaturkosten, damit in Zukunft nicht umlegbar.

    Wenn ich aber den Vollwartungsvertrag mit Ecopower abschließe (ca. 1.100,- € Brutto zzgl. Steigerung pro Jahr von 2,5 %), kann ich davon ca. 65 %, also ca. 715,- €, auf die Heizkosten umlegen und habe für die verbleibenden 8 Jahre keinen Aufwand für Instandsetzungen und Reparaturen. In Bezug auf die Heizkosten habe ich also einen Mehraufwand von ca. 393,- € p.a.. Das mal 8 Jahre macht 3.144,-€. Allein der Motor kostet dzt. Brutto 2.905,-€ ohne Einbau. Da darf sonst nix weiter kaputtgehen. Speziell bei der Elektronik habe ich da nach eigener Erfahrung von 1,5 Jahren andere Erkenntnisse. :_:~ Durch die Umlagefähigkeit des Vollwartungsvertrages verbleiben also ca. 350,- € nicht umlegbare Kosten ( Anteil an der Stromerzeugung), die ich dann vom Ertrag aus der Stromerzeugung abziehen muss. Bei einem Verbrauch von ca. 18.000kWh p.a. durch die Mieter und einem Durchschnittspreis von 21 Cent/kWh, den die Mieter zahlen, ergibt das einen Betrag von 3.780,-€ Davon sind die 350,-€ in Abzug zu bringen, somit habe ich einen Ertrag aus dem Stromverkauf von ca. 3.400,- € Brutto pro Jahr. Die Kosten für den Stromfremdbezug, der von mir getragen wird, decken sich immer ungefähr mit der Einspeisevergütung, KWK-Vergütung und VNNE.

    Daher ist aus meiner Sicht |__|:-) bei Betrieb eines BHKW in einem fremdvermieteten MFH ein Vollwartungsvertrag für den Vermieter wirtschaftlich sinnvoll. Ich werde also vor Auslauf der Gewähleistungsfrist ( 02/2011) mit Ecopower einen solchen Vollwartungsvertrag abschließen. In den bereits dazu geführten Gesprächen sind gewisse Zahlungsmodalitäten mit Ecopower auch verhandelbar. :rtfm:

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup:

  • Ein Vollwartungsvertrag darf nicht komplett auf die Mieter umgelegt werden.

    Bei einem Vollwartungsvertrag handelt es sich um ein sogenanntes "Betriebsführungs-Contracting". Sofern ein solches Contracting im Mietvertrag nicht vorgesehen ist, halte ich es für nicht umlegbar. Der Bundesgerichtshof sieht im Übergang zur gewerblichen Wärmelieferung mittels Energieliefer-Contracting eine zusätzliche, in der Regel unzulässige, Belastung des Mieters, als Folge der unterschiedlichen Struktur der Kosten einer in Eigenregie betriebenen Heizungsanlage auf der einen und der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung durch Contractoren auf der anderen Seite. Ich bin der Ansicht, dass eine Verpackung der Reparaturkosten in ein Betriebsführungs-Contracting eine ebensolche Benachteiligung darstellt.

    Zusammenfassend sind bei einem Vollwartungsvertrag die im Wartungspreis enthaltenen Reparaturkosten vor der Umlage auf die Mieter abzuziehen.

    Siehe auch Schmidt-Futterer, Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts, Kommentierung zu HeizKV § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme; sowie Bernhard Gramlich, Kommentar zum Mietrecht, ebenfalls die Kommentierung zu § 7 HeizKV.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Herzogsweg16,

    hast Du nicht mal geschrieben, dass Du das BHKW angeschafft hast um dem Mieter etwas zu bieten, damit er bei Dir wohnt?

    Wo ist nun der Vorteil für den Mieter?


    Mit freundlichen Grüßen