neues Energiesteuergesetz am 01.08.2006

  • Frechdachs ich kann Dir bestätigen, das viele Beschwerden über das Hauptzollamt Bielefeld kommen.


    WIe gesagt, für den Normal KWK Betreiber ändert sich nicht.

  • Hallo Dachsfan,

    Du schreibst zwar es würde sich nichts ändern, aber warum muss ich dann beim Hauptzollamt beantragen oder bitten, dass ich den Strom Steuerbefreit entnehmen darf.

    Wie hoch ist die Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen?

    Ich denke es soll darauf hinauslaufen den Mineralölsteuernachlass von 6 Cent pro Liter zu kippen bzw nur noch auf den eingespeisten Strom zu gewähren.
    Dann müsste man also auf ca. 75% des gekauften Heizöls den vollen Steuersatz zahlen.

    Na dann gute Nacht.

  • Praktisch ändert sich nichts !

    Nur die Spielregeln sind etwas anders - damit können wir alle leben.

    Nein es ist nicht geplant die 6,14 ct / l Heizöl bzw. 5,5 € / 1000 kWh Erdgas irgendwie zu verändern oder gar zu kippen.

    Im Normalfall geht der Antrag auf Stromentnahme stillschweigend durch, man erhält üblicherweise keinen Bescheid !!!

    Ich gehe nicht davon aus, das ein Dachsbetreiber Probleme bekommt.

    Man will anderen Leuten auf die Füße treten z.B. Architekten ( kenne ich einige) die größere Wohnsiedlungen mit einer 500 kW el KWK Anlage versorgen und von ca. 100 Einfamilienhäuser Stromeinnahmen erzielen.

    Diese "Netzbetreiber" auf eigenem Grundstück waren bisher Stromsteuerbefreit.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan (5. September 2006 um 22:14)

  • @Dachsfan:
    Bzgl. eurer Absprache/Schreiben mit eurem HZA, wie lautet die Begründung für die Beantragung des steuerbefreiten Strom-Eigenverbrauches beim Dachs? Ist es "Geringfügigkeit"?
    Weil die Bielefelder-HZAler möchten gern auch erst überzeugt werden. ...

    Gruß Andy

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy der FrechDachs (8. September 2006 um 08:10)

  • Geringere Einspeisevergütung für KWK-Anlagen nach dem KWK-Gesetz Am 25.07.2006 wurden verbindliche Kalkulationsgrundlagen für die Entgelte für dezentrale Einspeisung in der Stromnetzentgeltverordnung festgelegt. Dies hat in einigen Versorgungsgebieten erhebliche Auswirkungen auf die Entgelte für dezentrale Einspeisung (bisher: Gutschrift für vermiedene Netzkosten) von BHKW-Anlagen gemäß dem KWK-Gesetz.
    Im Versorgungsgebiet der EnBW sinken beispielsweise die Entgelte für BHKW-Einspeiser ohne Leistungsmessung (bis 100.000 kWh/a) rückwirkend zum 01.09.2006 von bisher 0,52 Cent/kWh auf 0,04 Cent/kWh.

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Zitat

    Im Versorgungsgebiet der EnBW sinken beispielsweise die Entgelte für BHKW-Einspeiser ohne Leistungsmessung (bis 100.000 kWh/a) rückwirkend zum 01.09.2006 von bisher 0,52 Cent/kWh auf 0,04 Cent/kWh.

    Yes Sir - so stehts leider in meiner Abrechnung von der EnBW X(
    Versteh ich zwar nicht ganz, weil an anderer Stelle von 1,98 Cent die Rede war (bei einem anderen Versorger)

    Hab der EnBW halt mal geschrieben, daß ich dies nur unter Vorbehalt akzeptiere.

    Grüße aus dem Schwabenländle