Hallo und guten Morgen liebe Leute,
ich habe hier ein schönes Thema. In unserem Ort wurde ein Prozess zur Dorferneuerung begonnen. Viele Themen laufen da rein, ich habe das Thema CO2 Minderung durch Einsatz von gasbetriebenen BHKW's unter Einbindung der Nachbarschaft vorgebracht
.
Nun habe ich mit acht Nachbarn konkrete Gespräche geführt und sind mit der BHKW Auswahl bei zwei EC-Power oder einem Buderus - einem GB- Gerät als Spitzenlastkesselangekommen. Über ein kleines Nahwärmenetz würden die Nachbarn von der "Energiezentrale" versorgt.
So weit so gut.
Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen
möchte ich nun den BHKW-Strom nicht nur am Standort des BHKW's, sondern auch bei den anderen Wärmebeziehern nutzen. In den ersten Telefonatenmit dem EVU, machte der EVU-Mitarbeiter darüber einen nicht
sehr glücklichen Eindruck darüber
.
Er sprach von Rechsicherheit
, Verantwortung, Rückbau des Stromanschlusses bis zum Hauptkabel in der Strasse, EU-Rechtsverletzung des Stromanschusses (Netz - Durchleitungsrecht).
Morgen habe ich nun ein Gespräch mit unserem Stromlieferant. Um nicht von lauter Fachbegriffen erschlagen zu werden
, wird mich ein (wie ich hofffe) Elektromeister, der dann auch die Stromseite der BHKW-Installation durchführen könnte, begleiten.
Hat vieleicht die/der Eine oder Andere mit diesem Thema - Stromverkauf über Grundstücksgrenzen - Erfahrungen gemacht?
. Beide Gesprächspartner zeigten sich offen - auch in Hinblick der gesetzlichen Gegebenheiten.
. Der Netzbetreiber sagt, wenn man den EVU Zähler entnimmt und im Zählerkasten "nur verplomt" stehen zwei Dinge im Raum: 1tens ein nicht genutztes Kabel zwischen der Hauptleitung in der Strasse und der verplomten Stelle. 2tens könnte ja auch vor der Verplombung - hier liegt ja dann Spannung an- jemand was
abzapfen. Da man nach einer möglichst allgemein anwendbaren Lösung sucht, will der Netzbetreiber das Kabel an der Hauptleitung kappen und als blindes Kabel liegen lassen. Sollte in späteren Jahren eine PV - Anlage kommen wäre es unproblematisch diese wieder zu verbinden. Die Frage der Kostenübernahme ist noch zu klären. Auch ob eine späterer Wiederanschuss zu Kosten führen würde.
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