Wartungsverträge EcoPower

  • Jau, wenn das in der Garantiezeit passiert glaube ich das wohl aber nicht nach der Garantie.

    Auf jeden Fall nicht bei einem normalen Kunden, kann ja sein wenn es bei deinem Installateur nach der Garantie gewesen ist, das er weil er für Ecopower arbeitet einen neuen Motor auf Kulanz bekommen hat.

    Na ja ist ja auch egal er wird dir das BHKW schon nicht ausreden, denn dann hatte er ja nichts zum Verdienen.

    Ich kann es immer wieder nur sagen, die Ecopower BHKW sind eigentlich nicht schlecht.
    Wenn da bloß nicht der unzuverlässige Motor wäre.
    Und natürlich die Steuerung, die muss aus dem BHKW raus, denn könnte da was draus werden.

  • ich konnte mich die ganze zeit nicht entscheiden ob dachs oder ecopower

    da beim ecopower der wartungsvertrag so vertammt teuer ist muss man ja davon ausgehen, dass binnen 10 jahren das gerät einmal komplett erneuert werden muss. also schließe ich daraus, dass die qualität nicht besonders ist

    ...war unter anderm ein grund, warum ich mich jetzt für einen dachs entschieden habe

    --> genauere erfahren habe ich allerdings nicht!!!!!!

  • Hallo,

    wichtig ist, dass man immer 2 gleich Dinge miteinander vergleichen muss. Vollwartung Anlage A mit Vollwartung Anlage B oder Teilwartung Anlage A mit Teilwartung Anlage B unter Vollkosten- betrachtung/ Wirtschaftlichkeitsbetrachtung inkl. aller Randbedingungen. Am Ende steht dann was wirtschaftlicher ist.

    Beim Dachs kann ein Motor nach 25.000 Stunden kaputtgehen, bei Ecopower auch. Die Risiken bei beiden Anlagen heute etwa gleich.

    Viele Grüße,

    G109

  • vollwartungsvertrag dachs: 610€ für wärmebedarf von 34 000kw thermisch --> 2600 betriebsstunden

    vollwartungsvertrag eco: 1050€ für wärmebedarf von 34 000kw thermisch --> 3900 betriebstunden

    da ein dachs weniger betriebstunden bei gleicher wärmeproduktion hat hält er somit auch länger!!!!
    und der wartungsvertrag ist günstiger

  • Hatte vor gut zwei Wochen mit meinem HB und Herrn Wiese ( Kundendienst ecopower ) einen Termin an meinem Schätzchen( ecopower 4.7). Hauptbeweggrund dazu war, was passiert nach Ablauf der Garantiezeit bei dzt. einmal Komplettwechsel Elektronik, ein weiterer Wechsel Zeus und zweifacher Wechsel Vergaser? Was geht als nächstes kaputt oder was geht noch häufiger kaputt?

    In Anbetracht meiner Situation mit Auslauf der Garantie Mitte Februar 2011 wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen Vollwartungsvertrag mit ecopower ( seit 01.04.2010 ja Vaillant ) abzuschliessen. Da ich durch meine Laufzeiten von rund 6.000 Bh p.a. sowieso auf eineinhalb Wartungen ( hatte mit meinem HB einen Preis von 495,-€ für die Wartung - incl. 24h Fernwartungsbereitschaft - ausgehandelt ) komme, also ca. 743,- € p.a., habe ich bei 200,- € Mehraufwand im Jahr eine 100% Funktionsgarantie für die restlichen 8,5 Jahre. Dieser Vollwartungsvertrag beinhaltet auch immer die neuesten Update´s und natürlich bei Ausfällen den kostenlosen Ersatz durch Neubauteile.

    Die Kosten für den Vollwartungsvertrag sind gem. Heizkostenverordnung auch zu 100% auf die Mieter umlegbar. Wenn ich es bei dem Wartungsvertrag mit meinem HB belassen würde, kann ich zwar die Wartungskosten auf die Mieter umlegen, aber dann muß ich die Kosten für Ersatzteile selber tragen und das kann für die Zukunft sehr teuer für mich werden ( siehe Defekte in 15 Monaten Laufzeit) ?(

    Inzwischen ist ecopower auch zu gewissen Zugeständnissen bereit, z. Bsp kann der Wartungsvertrag jetzt auch später abgeschlossen werden, über vierteljährliche Zahlweise kann man auch reden und bei einigem Verhandlungsgeschick kann man auch noch mehr Zugeständnisse erhalten. Man kann sogar über den Preis reden!!! :walklike:

    Habe von Herrn Wiese auch erfahren, dass es in absehbarer Zeit auch einen anderen, seiner Meinung nach viel standfesteren Motor geben wird und auch in Sachen Homeautomation/Visualisierung wird es in naher Zukunft etwas geben. :thumbup:


    Und natürlich die Steuerung, die muss aus dem BHKW raus, denn könnte da was draus werden.

    Habe auch das Thema Separierung der Elektronik angesprochen. Von ecopower/Vaillant ist das auch in Zukunft nicht geplant. Eine nachträgliche Separierung der Elektronik würde aus rechtlichen Gründen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und jegliche Haftung von Seiten ecopower/Vaillant im Falle einer Havarie, eines Brandes usw. wäre dadurch ebenfalls ausgeschlossen. :bomb:

    Dann soll ecopower/Vaillant lieber über den Vollwartungsvertrag die Kosten für den häufigen Teilewechsel selber tragen. Mit meinen 200,-€ Ersparnis, wenn ich auf den Vollwartungsvertrag verzichte, kann ich die in Zukunft zu erwartenden Teilekosten nie abdecken!

    Das Hauptargument für den Vollwartungsvertrag ist für mich aber die Umlegbarkeit auf die Mieter. Bei einem EFH-Besitzer oder aber Hotelier / Kneiper usw. sieht es da kostenmäßig natürlich anders aus.

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup:

  • also so viel ich weiß musst du auch einen Teil der Wartung übernehmen. Müsste so 1/3 der Kosten sein....den Teil für die Stromproduktion

  • Ich will jetzt noch mal kurz die Auslagerung der Steuerung ansprechen.

    Es ist ja richtig das dies ein erheblicher Eingriff in das Gesamtkonzept der Maschine ist aber mal ganz ehrlich, ich kenne kein BHKW das so oft Schäden an irgendwelchen Platinen oder Wechselrichtern hat.

    Die meisten haben die Elektronik gesondert stehen oder an der Wand hängen.

    Wie gesagt, hat alles seine Gründe wieso man das so macht.

  • @ Rolf,

    ich geb Dir ja Recht, aber noch habe ich 9 Monate Garantie, da muss halt ecopower die Kosten tragen.

    Jetzt hab ich mich für einen Vollwartungsvertrag entschieden, da wird dann ecopower auch nicht mitspielen, wenn die Elektronik separiert ist, siehe Thema Betriebserlaubnis. |:-(

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup:

  • Ich möchte auch an dieser Stelle nochmal in die Diskussion geben, dass nur die anteiligen Wartungskosten für die Wärmeerzeugung in den Heizkosten umgelegt werden können und diese Umlage im Falle eines Vollwartungsvertrages um die Reparaturkosten zu bereinigen ist.

    Die Stromkennzahl ist für eine Aufteilung der Kosten auf den thermischen und den elektrischen Anteil nicht geeignet. Die Stromkennzahl ist eine Skala von 0 bis unendlich und drückt das Verhältnis von elektrischer Leistung zu genutzter Abwärmeleistung innerhalb dieser Skala aus. Maßgeblich für eine Kostenaufteilung kann jedoch nur der prozentuale Anteil an der nutzbaren Sekundärenergie sein. Hierfür muss die thermische und elektrische Leistung addiert und der prozentuale Anteil der thermischen Energie berechnet werden. Im Fall des Erdgas-Dachs mit Brennwertmodul sind dies 72,9% thermisch bzw. 27,1% elektrisch.

    Bei einem Vollwartungsvertrag handelt es sich um ein sogenanntes "Betriebsführungs-Contracting". Sofern ein solches Contracting im Mietvertrag nicht vorgesehen ist, halte ich es für nicht umlegbar. Der Bundesgerichtshof sieht im Übergang zur gewerblichen Wärmelieferung mittels Energieliefer-Contracting eine zusätzliche, in der Regel unzulässige, Belastung des Mieters, als Folge der unterschiedlichen Struktur der Kosten einer in Eigenregie betriebenen Heizungsanlage auf der einen und der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung durch Contractoren auf der anderen Seite. Ich bin der Ansicht, dass eine Verpackung der Reparaturkosten in ein Betriebsführungs-Contracting eine ebensolche Benachteiligung darstellt.

    Zusammenfassend sind bei einem Vollwartungsvertrag die im Wartungspreis enthaltenen Reparaturkosten vor der Umlage auf die Mieter abzuziehen.

    Siehe auch Schmidt-Futterer, Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts, Kommentierung zu HeizKV § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme; sowie Bernhard Gramlich, Kommentar zum Mietrecht, ebenfalls die Kommentierung zu § 7 HeizKV.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    2 Mal editiert, zuletzt von Neuendorfer (10. Juni 2010 um 17:26)

  • Hallo Herzogensweg 16,


    hast du denn schon einen Entwurf oder einen unterschriebenen Vertrag vorliegen ?


    ist hier auch tatsächlich ein Tausch des gesamten MOtors abgedeckt ?


    ist der Vertrag seitens Vaillant kündbar ??


    Es wäre äußerst nett, wenn du uns deinen Entwurf/Vertrag zur Verfügung stellen könntest.


    Danke und Gruß