Planung (welches) BHKW für MFH (KW Energietechnik / Dachs)

  • Nach einiger Informationssuche und kleinen Excel Spielereien stellt sich jetzt die Frage, welches BHKW man anschaffen soll. Im Auge haben wir neben dem Dachs auch das 7,5er Modell von KW-Energietechnik, leider findet man online relativ wenig Informationen darüber.

    Derzeit ist ein atmosphärischer Kessel mit 41kW der Marke Vaillant ohne Pufferspeicher installiert. Der Kessel ist von 1989, das Haus ist ca. 500 Jahre alt, 3/4 des Hauses wurden von 1995 bis 2009 komplett modernisiert und neu ausgebaut. Die Abgasanlage hat eine Höhe von ca. 14 Metern und besteht aus einem säurebeständig glasierten Keramikrohr mit Dämmung, 160mm Querschnitt. Ein weiterer Abgasstrang für ein BHKW kann, wenn nötig, an der Fassade des Hauses installiert werden. Die laut Schornsteinfeger nötige Höhe dort beträgt ca. 6 Meter.

    Das Haus hat ca. 1.025m² Wohnfläche aufgeteilt in 8 Wohnungen, Fußbodenheizung und zusätzlich Radiatoren. Die WW-Bereitung erfolgt durch Wärmetauscher in den Wohnungen, daher ist eine Vorlauftemperatur von 55-60C° erforderlich. Ein Pufferspeicher soll installiert werden, die Deckenhöhe im Heizungskeller beträgt jedoch nur 1,80 Meter (Gewölbe). Aufgrund des Wärmeenergiebedarfs ist eine Zuheizung erforderlich. Diesbezüglich ist zu klären, ob dies durch den bisherigen Brenner geschehen kann. Der Einsatz eines Kondensers am BHKW ist gewünscht, in dem Fall muss jedoch auf jeden Fall ein neuer Abgasstrang gezogen werden.

    Der Gesamtverbrauch an elektrischer Energie beläuft sich auf ca. 30.000-35.000kWh pro Jahr. Der Erdgasverbrauch auf ca. 120.000kWh. Der Erdgasverbrauch ist geschätzt, da die letzte Wohnung 2009 fertig gestellt wurde. Die erzeugte elektrische Energie soll vorrangig an die Mieter im Haus verkauft werden. Dazu ist die Installation von eigenen Zählern für Wohnungen und Hausstrom (Heizungsanlage und Beleuchtung), sowie eines BHKW Erzeugungsszählers und eines eigenen Einspeisezählers in das Netz von E.ON vorgesehen. Ein 4-Quadrantenzähler vom EVU ist nicht gewünscht, da dieser von E.ON kontrolliert werden würde, nicht Phasensaldierend misst, also zum Nachteil des BHKW Betreibers, und weitere Werte wie Blindleistung erfasst, was später negative Folgen haben könnte.

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    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer (31. Januar 2010 um 15:09)

  • Zitat

    Ein 4-Quadrantenzähler vom EVU ist nicht gewünscht, da dieser von E.ON kontrolliert werden würde, nicht Phasensaldierend misst, also zum Nachteil des BHKW Betreibers, und weitere Werte wie Blindleistung erfasst, was später negative Folgen haben könnte

    Hallo,

    ich denke nicht, dass du da ein Mitspracherecht hast |__|:-). Bei uns wurde von der RWE ein solcher Zähler geliefert und auf Rückfrage wurde uns versichert, dass das Gerät für Privathaushalte so eingestellt ist, dass der Blindstrom nicht gezählt wird. Was bleibt mir anderes übrig, als das erst einmal zu glauben.
    Da ich in der Unterverteilung ja noch Einzelzähler sitzen habe und am BHKW auch einen Produktionszähler, habe ich ja auch eine Möglichkeit die Werte zu vergleichen. Bis dato hat der 4 Quadrantenzähler richtig gezählt, denn die Werte stimmen mit den zusammengezählten Einzelzählern überein.

  • Wie bereits angeführt, kann das zukünftig mal problematisch werden. Bei Unternehmen wurde schon oft erst so ein Gerät installiert und nach Jahren kam das EVU und wollte richtig Geld für die Blindleistung.

    Das Problem mit dem "Erbsenzähler" ist derzeit vor allem, dass diese Zähler frei programmierbar sind und einige Netzbetreiber, wie meiner, keine Phasensaldierende Programmierung einsetzt. Das Bedeutet du erzeugst z.B. 1,83kWh pro Phase (5,5kWh) und hast einen Verbraucher mit 5,5kWh laufen. Theoretisch sollte der Zähler jetzt stehen, in der Realität misst der jetzt 3,66 kWh Einspeisung (ca 5 Cent) und 3,66kWh (ca. 20 cent) Bezug. Das ist in meinen Augen Betrug... dem kann man nur entgegnen, wenn das EVU von sich aus einen korrekt zählenden Zähler installiert, man einen Messtellenbetreiber beauftragt oder selbst misst. Das Recht des Messens und Wiegens obligt dem Verkäufer, er muss nur geeichte Werkzeuge dafür nutzten: BGH Az VIII ZR 107/93

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer (1. Februar 2010 um 13:59)

  • Aber liege ich dann falsch mit meiner Rechnung?
    Ich habe einen 4 Quadrantenzähler von der RWE. Ich habe einen geeichten Zähler hinter dem BHKW , welcher den produzierten Strom misst. Ich habe 5 geeichte Einzelzähler in der der Unterverteilung die den Stromverbrauch der Wohnungen messen. Wenn ich die zusammenzähle, weiss ich ja genau, was an Strom verbraucht wurde. Am Digitalzähler kann ich Bezug und Einspeisung ablesen. Das einzige was ich nicht weiss ist, wann ich Strom aus dem Netz beziehe und wann ich Strom aus dem BHKW verbrauche.
    Mit den Informationen kann ich doch ausrechnen, ob der 4 Quadrantenzähler richtig misst, oder nicht?

  • Ich denke nicht, denn durch die falsche Messung der falsch programmierten Zähler verschiebt sich nur der Anteil von Bezug/Einspeisung. Einfachste Testmöglichkeit: in der Verteilung alle Sicherungen bzw. Leitungsschutzautomaten von L2 und L3 herausnehmen/trennen. Dann auf L1 Verbraucher einschalten und BHKW starten. Misst Dein Zähler jetzt zugleich Bezug UND Einspeisung, zieht dich dein EVU über den Tisch.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ok der Test ist etwas umfangreicher. Werde ich demnächst mal machen.
    Ich habe die Daten jetzt doch mal genau zusammengefasst und es ist langfristig doch eine Differenz vorhanden.

    Scheint die Aussage ja vielleicht doch nicht zu stimmen.
    Kann man sich dagegen wehren?

  • Kann man sich dagegen wehren?

    dem kann man nur entgegnen, wenn das EVU von sich aus einen korrekt zählenden Zähler installiert, man einen Messtellenbetreiber beauftragt oder selbst misst. Das Recht des Messens und Wiegens obligt dem Verkäufer, er muss nur geeichte Werkzeuge dafür nutzten: BGH Az VIII ZR 107/93

    Zu meiner geplanten Anlage: Angedacht ist folgende hydraulische Einbindung:

    [Blockierte Grafik: http://img163.imageshack.us/img163/4769/unbenannt1kopiesw.jpg]

    Ist die Einbindung optimal? Welche Erfahrungen gibt es mit KW Energietechnik? Welches BHKW ist sinnvoller/besser?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer (21. Januar 2010 um 18:43)

  • Hallo,

    Welche Erfahrungen gibt es mit KW Energietechnik?


    Frag den doch mal, was ich so gehört habe, ist der recht zufrieden

    Welches BHKW ist sinnvoller/besser?

    Tja, wenn man das immer so genau vorher wüßte!

    Das steht und fällt zumindest bei den Leuten die nicht selber Schrauben wollen / und-oder können mit dem Kundendienst.
    Du kannst ein Gerät auswählen, wo viele mit zufrieden sind -und du bekommst einen Motagsmotor - Pech gehabt! |__|:-)

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Tja,
    da hat unser Gärtner schon recht...kommt nicht nur auf den Hersteller sondern auch auf den Rest des Paketes drauf an

    zu den Herstellern
    - senertec als Marktführer ist sicherlich nicht der schlechteste...die Dachs laufen schon ordentlich
    Qualitativ sollte das passen
    - KW....hat allerdings gut seine Nische gefunden (vor allem alpinen PÖL-Berecih)
    deren Geräte (ein Teil von uns konnte es mal im Betrieb beim user KayT beobachten) machen einen ausgesprochen guten Eindruck und die vorzügliche Regelung überzeugte)


    von der Auslegung wären sichelrich beide bei Euch denkabr
    - geschätzte 5.600 Stunden beim KW
    - geschätzte 6.300 Stunden beim Dachs

    Interessant ist Dein bisheriger Kessel, der ausnahmsweise NICHT überdimensioniert ist...
    Wie hat der das vor der Sanierung geschafft?

    Nun ja,
    dann hilfts wohl nur noch KONKRETE Angebote einzuholen, die Anbieter beim Thema service und Wartungskosten auf den Zahn zu fühlen und dann halt langsam zur Entscheidung zu kommen.

    Du hast Dich hier so knallhart eingelesen und wirst den Leuten sicherlich mehr auf den Zahn fühlen, als denen lieb ist

    Viel Erfolg

  • Hallo,

    da Du im gleichen Versorgungsgebiet und vom gleichen Senertec Center wie ich betreut würdest hier noch mal ein paar Eingaben zu meiner Anlage nach dem Vorbild von Tom.

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    das VNNE Entgelt war in 2008 sehr hoch bei 2,02 Cent/kwh, (Abrechnung für 2009 liegt noch nicht vor, ich rechne mit ~1,95 Cent) womit auch bei eingespeisten Strom nicht der Bankrott droht.
    Ich kann Dir eigentlich nur zuraten, bei weiteren Info's kontaktiere mich bitte.
    Gruß