Hallo liebe "Steuerfreunde"
Mein ecopower wird nun - nach bekannt diversen Vorbereitungen, auch dankenswerter Weise mit viel Hilfe hier aus dem Forum - am 29.01.2010 "netzgeschaltet".
Ausgangspunkt:
- MFH mit 12 Mietparteien und Allg.-Stromabnahme, alle Mieter (und ich selbst auch da wohnend) beziehen ab 01.02.2010 Strom von mir, Kündigungsbestätigungen der SWG
liegen vor. Es gibt keine "gefangenen" Vereinbarungen, habe für ggfls. "Abtrünnige" ein extra Kabel mit Verteilern vorinstallieren lassen.
- Der mtl. (von mir errechnete) Stromabschlag wird mit den BK-Vorauszahlungen der Miete bezahlt und p.a. - wie z.B. auch schon immer z.B. die Heizkosten - abgerechnet.
- Die Stromablesung der verbliebenen jetzt "Unterzähler" übernehmen kpl. für die nun Hausanlage die SWG für rd. 15 € Netto p.a. je Zählstelle - also auch BHKW-Zähler. Die
Abrechnungen erhalte ich zur Weiterleitung an alle Nutzer. (Damit habe ich mir den Ausbau # Neueinbau der Zähler sparen können...)
Jetzt kommts:
. Das BHKW habe ich über mein Einzelgewerbe "Hausverwaltung" erworben und in's Betriebsvermögen dem FA mitgeteilt.
. EG WE gehört mir, 9 ETW - vermietet - meiner Frau (ich bin viel zu gut für diese Welt... ), 1 ETW dem Schwager (Selbstnutzer), 1 ETW meinem Sohn - vermietet -
. ich bin per ordentlichem Verwalter-Vertrag und Vollmachtsurkunde zum Verwalter der ETW-Anlage bestellt.
. Der Gasbezugsvertrag für das Gebäude - respektive Spitzenlastkessel/BHKW läuft auf den Namen meiner Frau, ist historisch so entstanden und belassen worden.
. Der nun Strom- (Neu) Bezug für die Hausanlage wird auf meinen (Gewerbe-) Namen laufen ab 01.02.2010.
. Die Stromabschläge der Mieter werden zzgl. MwSt. erhoben, diese ist als USt abzuführen - bis hierhin klaro.
. Die Kleinunternehmerregelung habe ich ausgeschlossen, d.h. IST-Besteuerung in einem neuen Erfassungsbogen, den ich in 12/2009 abgeben mußte. Bisher brauchte ich für
die "Kleine Hausverwaltung" nichts derartiges tun, da ja nur 2 x 20 € Verwaltergebühren mtl. anfielen (und echt flossen !), sind in die ESt eingeflossen. Dort habe ich noch
ca. 350 T'€ festgestellten Verlustvortrag per 31.12.2008, werd ich in meinem "Restleben" (bin 61) nie mehr aufbrauchen können... - ist aber vererbbar.
. Nun ist der "Gewerbebeginn neu auf den 01.01.2009 gesetzt worden", was zur Folge hat, das ich alle USt-VA mtl. 1-12/2009 nachreichen muß. Damit bekomme ich alle
MwSt-Beträge aus den Rechnungen für das BHKW-Einbringen mit rein (vorläufig über Stromkennzahl 0,38 ) lt. FA-Ifo...
. Die MwSt. für den BHKW-Erwerb will man mir - entgegen einer ecopower-Handlungsrichtlinie für Gewerbetreibende - wie alle damit zusammenhängenden auch nur zum
Stromanteil zuerkennen, ergibt einen Unterschied von ca. 2.500 € Vorsteuer-Erstattung für 2009 zu meinem Ungunsten. ecopoer angerufen: Wird von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt...
Wie ist's nun korrekt ??? Hat jemand damit verwertbare Erfahrungen/Informationen ? Wenn ich jetzt einen StB einschalte, kostet der mich "echtes Geld", da Verlustvorträge...
(wären zusätzlich für alle Einkunftsarten ca. 2.000 €, nur für die USt kann ich hier keinen finden - solle sich nicht lohnen !? -
Nun stehe ich ein "klein wenig auf dem Schlauch"
Vielleicht kann ich ja "ein paar Tipps" kriegen - beraten darf ja keiner...
Gruß, pamiru48