strom an mieter verkaufen

  • hallo dachsfans,
    ich war am dienstag in offenburg beim vortrag der "meyer-consulting zum thema wirtschaftliche eigenversorgung des stromes mit eigenem bhkw. es gab lebhafte diskusionen über die richtige vorgehensweise bei der vertragsgestaltung.
    es lauern bei falscher angehensweise ziemlich viele "tretminen" die das gelingen eines effizienten vertrages zunichte
    machen.außerdem muß man feststellen,das von der offiziellen "stromanbieterseite eher "nebelkerzen" geworfen werden,
    als die bhkw-ler konstruktiv zu begleiten.
    ideale einsatzmöglichkeiten für mini-bhkws sind mehrfamilienhäuser.die mieter eines mehrfamilienhauses betreiben mit zustimmung des eigentümers des hauses gemeinsam das bhkw und versorgen sich selbst hieraus mit strom und wärme.
    die mieter GbR ist betreiber des bhkws.der vorteil bei diesem konstrukt:der bhkw-besitzer steht nicht im verdacht den
    strom gewerbsmäßig zu verkaufen.als offizieller stromanbieter greifen ganz andere vorschriften und haftungsfallstricke.
    die mieter-GbR ist betreiberin des bhkw.sie trägt damit die brennstoffkosten, und ist je nach vertraglicher gestaltung für die instandhaltung ,wartung etc. verantwortlich.
    die mieter- GbR schließt als betreiberin des bhkw mit den örtlichen netzbetreibern mindestens drei verträge:
    Netzanschluß und anschlußnutzungsvertrag und einen stromeinspeisevertrag. eine vereinbarung über zahlungsmodalitäten über den
    zuschlag für den eigenverbrauchten,aber nicht eingespeisten KwK-stromes.
    eine gewerbeanmeldung für die stromeinspeisung bzw.vermarktung ist nicht erforderlich,wenn der größte teil des erzeugten stromes
    selbst genutzt wird.
    die steuerliche behandlung des bhkw betriebes ( Stromsteuer,Energiesteuer,Umsatzsteuer.MWST,einkommensteuer) ist bei realisierung
    des vorhabens intensiv zu beachten und abzuwägen.
    ich glaube man kommt nicht um eine kompetente beratung herum,wenn man das ziel hat den bhkw strom an seine mieter zu verkaufen.
    der lohn für den mehreinsatz: eine bessere wertschöpfung ! und eine KRAFT- WÄRME - KOPPLUNG -ENERGIEAUSNÜTZUNG bis 90%

    mit "stromenden " grüßen

    FRANKENDACHS

  • Als Betreiber eines Hauskraftwerkes (BHKW) gibt es keine Probleme mit dem Stromverkauf an die Mieter. Die Steuerbegünstigungen verlangen danach. Ein Zähler in der Leitung und eine Rechnung, derStrom ist sogar billiger.

  • Lieber Erzstrom, leider ist es nicht ganz so einfach, auch wenn es sich auf den ersten Moment so liest.
    Ohne eine genaue Ausarbeitung des Vertragstextes kannst du dich als Lieferant sehr schnell in monitäre Predulie bringen!
    Die Ausführungen von Hr. Meyer basieren auf intensiver Beschäftigung mit dem "Problem" aus sich einer Rechtsabteilung!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ich würde vermuten, dass auch eine Mieter-GbR trotz größtmöglicher Eigennutzung regelmäßig Strom ins öffentliche Netz einspeist. Dann wiederum ist das BFH-Urteil zum Vorsteuerabzug eindeutig in der Bewertung als gewerbsmäßige Stromerzeugung, zumal auch die GbR einen Einspeisevertrag abschließen soll/will. Ohne Gewerbe wird dieses Konstrukt wohl nicht funktionieren.

  • Hoi :) Ich habe auch das Problem den Strom an meine Mieter verkaufen zu wollen. Nach:
    http://www.bmu.de/files/pdfs/all…mini_kwk_bf.pdf (Seite 22 ff.)
    Ist das auch kein großes Problem wenn man das zum Selbstkostenpreis umlegt. Sobald man mit dem Stromverkauf jedoch Gewinn erzielen möchte, muss man wohl ein Gewerbe anmelden und es wird sehr kompliziert :( Dann kann man aber wohl auch die Umsatzsteuer für BHKW , Brennstoff und Strom vom Finanzamt zurückbekommen, muss dafür aber auch Ust aus dem Stromverkauf abführen. Unklar bleibt für mich jedoch, wie der Vorsteuerabzug beim Brennstoff erfolgen soll, da dieser ja zu ca. 70% als Endverbraucher (Wärme) genutzt wird.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer (20. Dezember 2009 um 00:38)

  • als offizieller stromanbieter greifen ganz andere vorschriften und haftungsfallstricke.

    Kannst Du das näher erläutern? Man ist ja kein öffentliches EVU (Kriterien wie Umspannung usw. greifen nicht), sondern versorgt nur 1 bis vielleicht 50 Abnehmer die zudem die eigenen Mieter sind.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Frankendachs,

    ich habe das Konzept von meyer-energy umgesetzt und bei mir ist es folgendermaßen:
    Also zuerst gründet man eine GbR mir den Mietern, die nur den Zweck hat sich mit Strom selbst zu versorgen.
    Dann schließt dies GbR mit mir einen Vertrag über die Nutzung das BHKW . Für die Nutzung bekomme ich für jede kWh, die die GbR abnimmt ein Nutzungsentgelt von z.B. 21ct.
    Betreiber und Verantwortlicher ist damit immer noch der Besitzer.

    Grüße aus Baden
    Guido

  • Hallo BHKW - Nutzer,
    wir planen ein BHKW in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft einzubauen.

    Der Strom soll an Mieter und Eigentümer verkauft werden.

    Es wird wohl niemals aufgehen, dass der tatsächlich erzeugte Strom zur gleichen Zeit auch
    voll genutzt wird.

    Entweder reicht der Strom nicht aus und es muss Strom hinzugekauft werden oder es wird zu viel erzeugt und der Überschuss geht ins Netz.

    Gewerbe oder kein Gewerbe?

    Alleine schon beim Kauf der Anlage wird viel MWST fällig, da kommen leicht 10.000,- € zusammen. Sollte man Vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird das Geld vom Finanzamt zurückgezahlt. Natürlich muss beim Verkauf des Stromes auch MWST abgeführt werden.
    Die MWST wird von den fälligen Wartungskosten usw. wiederum abgezogen, sicherlich auch die MWST auf die Erdgaskosten.

    Ich sehe hier einen größeren Geldvorteil, als einen Nachteil.

    Wie komme ich an die Firma Meyer, würde gerne kontakt aufnehmen wegen Vertrags-gestalltung usw.

    Wer kann mir Kopien von Verträgen über den Stromverkauf zusenden?

    Mal sehen wer sich alles meldet

  • Hallo Verwalter V.,


    ich bin immer noch der Meinung, dass es am sinnvollsten ist, dafür eine GbR zu gründen. Voraussetzung ist natürlich, dass dann auch alle Miteigentümer Gesellschafter der GbR werden. Der GbR-Vertrag dafür ist nichts kompliziertes.


    Habe auch schon meinen Stromliefervertrag, welchen ich mit meinen Mietern abgeschlossen habe, hier ins Forum gestellt.


    Bei der Rückerstattung der MWSt. bitte nicht so optimistisch rechnen. Das FA erstattet nur den Teil der MWSt. der auf die Stromerzeugung des BHKW entfällt. Das ist in der Regel bei allen Typen ca. 1/4 der angefallenen Kosten. Auf die Wärmeerzeugung gibts keine Rückerstattung, da das eine Umsatzsteuerfreie Dienstleistung an die Mieter ist. :wissenschaftler:

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup:

  • Hallo Verwalter,

    Zitat

    Wie komme ich an die Firma Meyer, würde gerne kontakt aufnehmen wegen Vertrags-gestalltung usw.

    hier ein Link: http://www.energy-consulting-meyer.de ;)


    Grüße
    Tom

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 13,3 kWp, Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/

    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität :saint:

    Mein Shop: Produkte der Technischen Alternative