strom an mieter verkaufen

  • Hallo,

    warum sprechen eigentlich alle immer nur über den Stromverkauf??
    Die Wärme muss doch auch abgerechnet werden.

    Wir haben uns als Eigentümergemeinschaft einen Dachs zu 3 Parteien angeschafft. Dafür haben wir eine GbR gegründet, allerdings in erster Linie, weil die KFW das so wollte. Die Bank hatte keinen Bock auf so viele Vertragsnehmer. Da kam dann der Gedanke auf, die GbR auch als quasi "Contractor" laufen zu lasssen. Die GbR hat das BHKW angeschafft, bezieht den Strom und das Gas sowie das Wasser. Folglich muss die GbR dann auch Strom, Wasser und Heizleistung in Rechnung stellen. Die Umrechnung des Gases erfolgt nach den Angaben von Senertec . Verbrauchtes Gas= 27% Stromproduktion und 73% Wärme.
    Wirklich abgeklärt haben wir das vorher mit dem FA nicht, aber ich wüsste auch nicht, was dagegen sprechen sollte. Es wird eingereicht und dann sehen wir weiter.

    Vielleicht haben wir ja auch etwas übersehen, aber für mich klingt das erst einmal schlüssig.
    Mir ist bislang auch nicht wirklich ersichtlich in welche rechtlichen Probleme man sich angeblich begeben sollte.
    Es kursieren offensichtlich eine Menge Angaben, die aus heutiger Sicht längst überholt sind. |__|:-)
    §5 EnWG z.B. ist laut BNA für Betreiber von Kleinanlagen kein Problem. Ein Schreiben und fertig. Es gibt allerdings Energieberater, die immer noch behaupten, dass dies einen Tatbestand einer Ordnungswiedrigkeit darstellen könnte. Leider übernehmen diese Energieberater aber keine Haftung für das von ihnen ausgearbeitete Vertragswerk.
    Zum Thema Stromweiterleitung habe ich dazu von meinem EVU eine schriftliche Stellungnahme erfragt und dem Schreiben hinzugefügt, dass ich davon ausgehe, dass wenn ich binnen 2 Wochen keine Antwort erhalte, die Weiterleitung erlaubt ist. 3mal dürft ihr raten, wer sich innerhalb von nunmehr 3 Monaten nicht gemeldet hat :D .
    Seien wir doch mal erhlich: Der Betrieb eines BHKW ist eine löbliche Sache und der Staat will dies ja auch, was die Förderungen gezeigt haben. Warum sollten einem also noch mehr Steine in den Weg gelegt werden, als man eh schon mit dem ganzen Behördenkram vor der Aufstellung hat? |__|:-)

    Wenn das EVU einem das Leben schwer machen will kann man zum einen wechseln und zum anderen ihnen die BNA auf den Hals hetzen denn dafür gibt es ja das KWKG und da können die sich auf den Kopf stellen.

    Beim Thema Mieter sehe ich den einzigen Knackpunkt darin, dass die davon überzeugt sein müssen und mitspielen wollen. Sobald dort schon Zweifel aufkommen würde ich die Finger davon lassen, denn man kann so schon genug Stress mit Mietern haben, dafür braucht man sich kein BHKW kaufen! Ich erkenne aber auch keinen wirklichen Nachteil für den Mieter, denn er wird ja auch mit Strom versorgt, wenn das BHKW mal ausfällt. Er kann sich die Grundgebüren für die Zähler sparen und tut noch was für die Umwelt. Es gibt natürlich oftmals die üblichen Problemdenker.


    Gruß
    Rick


  • Hallo, da wir ja auch seit kurzem unser Ecopwer im Betrieb haben, wird es inzwischen auch etwas kompliziert. Geht es mit der Wärmeabrechnung wirklich? Hat da schon wer Erfahrung? Gern auch als PN...Unser Steuerberater ist der Auffassung wir müßten erst das Gas komplett auf die GbR einkaufen um auch Vorsteuer geltend machen zu können und dann dem Haus (Zusatztherme) das Gas liefern und in Rechnung stellen, was da benötigt wird...

    Gruß vom BÄR

  • Ganz genau! Das ist ein Anruf bei EVU und die schreiben die Rechnungen auf die GBR. Unser EVU hat das sogar für 2009 getrennt ab der Umstellung abgerechnet. War gar kein Problem.
    Aus Finanzamtsicht muss eine Firma nur innerhalb von 5 Jahren Gewinn machen, sonst machen sie diese wieder dicht. (Ist sicherlich etwas komplizierter aber so in etwa) Wenn ihr euch also alles zum Selbstkostenpreis berechnet, wir es warscheinlich schwierig.
    Wir haben vereinbart, dass wir den Strom zu den üblichen Stromkosten berechnen und den Gewinn in der GbR belassen, bis das BHKW bezahlt ist. Dannach kann man die Firma dann immer noch liquidieren. Ich weiss auch noch nicht, über wie viele Jahre man ein BHKW abschreiben kann/muss.

    Gruß
    Rick

  • Hallo Verwalter V.,

    Bei der Rückerstattung der MWSt. bitte nicht so optimistisch rechnen. Das FA erstattet nur den Teil der MWSt. der auf die Stromerzeugung des BHKW entfällt. Das ist in der Regel bei allen Typen ca. 1/4 der angefallenen Kosten. Auf die Wärmeerzeugung gibts keine Rückerstattung, da das eine Umsatzsteuerfreie Dienstleistung an die Mieter ist. :wissenschaftler:

    Ok, aber wie kommt es dann zu der oben zitierten Auffassung?

  • Ich habe dazu keine steuerliche Regelung gefunden und das scheint im Ermessen des jeweiligen FA zu liegen.
    Wenn ich aber von vorne herein die Wärmekosten auch in Rechnung stelle und nicht nur den Strom, kommt aus Umsatzsteuer darauf, und die führe ich ja auch für das eingekaufte Gas ab (nur 7%). Wo soll also das Problem liegen?
    Wenn du die Wärme von einer Contracting Firma einkaufst (es gibt auch BHKW Contracting) machen die genau das gleiche.

    Da ich aber kein Experte bin kann ich nur meine Meinung dazu mitteilen.

    Gruß
    Rick

  • Bitte beachte, dass fast alle Stromlieferanten zur Zahlung der EEG-Umlage (2011: 3,53 ct/kWh) verpflichtet sind. Das ist in den Beispielverträgen nicht entsprechend berücksichtigt bzw. 'Risiko' des Lieferanten!

    Die abzuführende EEG-Umlage sollte erst mal kein Problem für die Wirtschaftlichkeitsrechnung darstellen, da auch der anlegbare Strompreis (Tarifstrombezug aus dem Netz) um diese Summe steigt. Hat denn schon jemand als MFH-Vermieter bei seinem Uebertragungsnetzbetreiber angerufen und gefragt, wie das Ganze abzuwickeln wäre? Ich glaube, dort würde man sich bedanken, wenn plötzlich hunderte von MFH-Verwaltern auf der Matte stehen und die Verwaltungskosten des Netzbetreibers in die Höhe treiben.

    Auf der anderen Seite kann man durch eine andere Vertragsgestaltung die Notwendigkeit einer EEG-Umlage vermeiden. Das Ganze sollte allerdings nicht Stromliefervertrag heissen, sondern Nutzungsrecht an einem Blockheizkraftwerk ("Kraftwerksscheibe"). Ich bin mir sicher, dass grössere Industriekraftwerke, die Industrie- bzw. Zulieferparks mit Strom und Wärme versorgen, schon längst auf ein solches vertragliches Konstrukt umgeschaltet haben. Wenn man die wesentlichen Schlüsselmerkmale beachtet, kann man IMHO guten Gewissens von sich selbst behaupten, dass keine EEG-pflichtige Stromlieferung vorliegt.

    Bei der Duo Power Tec sieht man ein Beispiel für einen solchen Nutzungsvertrag. Er ist in zwei Teile gegliedert: Zum einen gibt es einen die Nutzungsüberlassung, die pro kWh erzeugten BHKW-Strom abgegolten wird. Zum anderen wird auch die Betriebsführung vereinbart, so dass sich ein Wohnungsverwalter nicht mit dem unbekannten Wesen des BHKWs und den zusätzlichen administrativen Schritten herumschlagen muss.

    Gruss,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Danke für die Rückmeldungen. Die Vertragsbeispiele haben aber wohl nichts mit dem GbR-Konzept a la Energy-Consulting Meyer zu tun, oder ?

    Gruß, bek

  • Die Vertragsbeispiele haben aber wohl nichts mit dem GbR-Konzept a la Energy-Consulting Meyer zu tun

    Ich muss gestehen, dass ich einen Vertrag nach dem Meyer'schen GbR Konzept noch nicht in den Händen gehalten habe. Das BGH-Urteil zur EEG-Umlage ist aber noch relativ frisch (vom letzten Herbst), daher könnte ich mir vorstellen dass die Auswirkungen ursprünglich noch nicht drin sind. Ich würde aber erwarten, dass auch das "Gemeinschaftskraftwerk" der GbR mittlerweile keinen Strom an die Gesellschafter verkauft, sondern Nutzungsrechte an der Realoption, Gas in Strom und Wärme umzuwandeln.

    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)