Hallo,
warum sprechen eigentlich alle immer nur über den Stromverkauf??
Die Wärme muss doch auch abgerechnet werden.
Wir haben uns als Eigentümergemeinschaft einen Dachs zu 3 Parteien angeschafft. Dafür haben wir eine GbR gegründet, allerdings in erster Linie, weil die KFW das so wollte. Die Bank hatte keinen Bock auf so viele Vertragsnehmer. Da kam dann der Gedanke auf, die GbR auch als quasi "Contractor" laufen zu lasssen. Die GbR hat das BHKW angeschafft, bezieht den Strom und das Gas sowie das Wasser. Folglich muss die GbR dann auch Strom, Wasser und Heizleistung in Rechnung stellen. Die Umrechnung des Gases erfolgt nach den Angaben von Senertec . Verbrauchtes Gas= 27% Stromproduktion und 73% Wärme.
Wirklich abgeklärt haben wir das vorher mit dem FA nicht, aber ich wüsste auch nicht, was dagegen sprechen sollte. Es wird eingereicht und dann sehen wir weiter.
Vielleicht haben wir ja auch etwas übersehen, aber für mich klingt das erst einmal schlüssig.
Mir ist bislang auch nicht wirklich ersichtlich in welche rechtlichen Probleme man sich angeblich begeben sollte.
Es kursieren offensichtlich eine Menge Angaben, die aus heutiger Sicht längst überholt sind.
§5 EnWG z.B. ist laut BNA für Betreiber von Kleinanlagen kein Problem. Ein Schreiben und fertig. Es gibt allerdings Energieberater, die immer noch behaupten, dass dies einen Tatbestand einer Ordnungswiedrigkeit darstellen könnte. Leider übernehmen diese Energieberater aber keine Haftung für das von ihnen ausgearbeitete Vertragswerk.
Zum Thema Stromweiterleitung habe ich dazu von meinem EVU eine schriftliche Stellungnahme erfragt und dem Schreiben hinzugefügt, dass ich davon ausgehe, dass wenn ich binnen 2 Wochen keine Antwort erhalte, die Weiterleitung erlaubt ist. 3mal dürft ihr raten, wer sich innerhalb von nunmehr 3 Monaten nicht gemeldet hat .
Seien wir doch mal erhlich: Der Betrieb eines BHKW ist eine löbliche Sache und der Staat will dies ja auch, was die Förderungen gezeigt haben. Warum sollten einem also noch mehr Steine in den Weg gelegt werden, als man eh schon mit dem ganzen Behördenkram vor der Aufstellung hat?
Wenn das EVU einem das Leben schwer machen will kann man zum einen wechseln und zum anderen ihnen die BNA auf den Hals hetzen denn dafür gibt es ja das KWKG und da können die sich auf den Kopf stellen.
Beim Thema Mieter sehe ich den einzigen Knackpunkt darin, dass die davon überzeugt sein müssen und mitspielen wollen. Sobald dort schon Zweifel aufkommen würde ich die Finger davon lassen, denn man kann so schon genug Stress mit Mietern haben, dafür braucht man sich kein BHKW kaufen! Ich erkenne aber auch keinen wirklichen Nachteil für den Mieter, denn er wird ja auch mit Strom versorgt, wenn das BHKW mal ausfällt. Er kann sich die Grundgebüren für die Zähler sparen und tut noch was für die Umwelt. Es gibt natürlich oftmals die üblichen Problemdenker.
Gruß
Rick