gilt das Angebot auch für dem Dachs "gleichwertige" BHKW??
MfG
gilt das Angebot auch für dem Dachs "gleichwertige" BHKW??
MfG
Nabend Alikante,
Angebotsblatt ausfüllen,Produktbeschreibung ,techni.Datenblatt etc mit beifügen .Dann sehen wir weiter.Werde nicht umsonst Dealmaker von meinen Kunden genannt
Werde im übrigen erst bei allgemeiner Zustimmung meine Geschäftsdaten hier veröffentlichen!Nicht das hier noch geschimpft wird wegen Schleichwerbung. @:-
Blitzeinschlag ist versichert (y) aber was ist mit Kurzschluß -und Überspannungsschäden mit dabei?
AxelF
ZitatOriginal von AxelF
Blitzeinschlag ist versichert (y) aber was ist mit Kurzschluß -und Überspannungsschäden ?
Du Dummerle, wenn Du einen Überspannungsschaden hast, schnallst Du Dir beim nächsten Gewitter den Dachs auf den Rücken und rennst ein bischen draußen rum. Wenn Dich dann der Blitz trifft, medest Du den Schaden sofort, wenn nicht musst auf das nächste Gewitter warten
@ Dachsfan
Den Dachs komplett oder nur den Regler? :baby: achso, wenn es dann regnet hab ich einen Wasserschaden, der ist ja mitversichert :tongue:
Nee Nur die komplette Anlage zieht den Blitz an
Gibt es da eine Staffelung, d.h. verschiedene Laufzeiten, unterschiedliche Prämien. Ist für den Versicherungsschutz die Wartung durch eine Fachfirma notwendig?
@ Dachser,
leider ist für mich die jpg Schreiben nicht lesbar, ich weiß ja nicht wie es Euch geht. Mit Versicherungen habe ich immer schlechtste Erfahrungen gemacht. Erst ist man mitschuldig am Schaden, dann muss wegen des Zeitwertes runtergerechnet werden und hinterher gibt immer fast nix.
Deshalb auch mein Lustig gemeinter Beitrag mit dem Blitzschaden.....
Wenn unterschieden wird und nur eindirekter Blitzeinschlag bezahlt wird.... Im Keller schlägt seltener der Blitz ein.
Wer meint er brauch eine Versicherung soll sich aber bitte nicht aufhalten lassen.
ZitatMit Versicherungen habe ich immer schlechtste Erfahrungen gemacht. Erst ist man mitschuldig am Schaden, dann muss wegen des Zeitwertes runtergerechnet werden und hinterher gibt immer fast nix.
^^Du sprichst mir aus der Seele!
Bis zur Vertragsunterschrift bist du König, danach Beitragszahler und im Schadensfall der A…. :-(/
Wenn nach einem Gewitter dein Dachs mit Elektronikschaden nicht mehr anspringt, ist das für die Versicherung noch lange kein Blitzeinschlag!
Hab selbst schon erlebt, dass der halbe Wald neben einem Wohnhaus vom Sturm flachgelegt wurde, für die 3 herabgestürzten Dachziegel, wovon einer ein Auto beschädigt hat, wollte die Versicherung einen Nachweis über die regelmäßige Zustandskontrolle durch einen Dachdeckermeister!
AxelF
Da habt ihr beide sicher recht, das haben Versicherungen so an sich.
Aber manchmal ist es gut, wenn man versichert ist, es kommt eben darauf, was versichert wird und wie teuer das ganze ist und welche Bedingungen ich zu erfüllen habe.
Ich kann diese Blätter übrigens auch nicht lesen, deshalb eben die Fragen nach der Staffelung und Wartung.
Ich habe in anderen Bereichen auch schon gute Erfahrungen mit Versicherungen gehabt, man muß eben lesen, was im Vertrag steht.