• Ich habe mal eine "Hausnummer" gefunden, was für die Bereitstellung von Regelenergie , also für die reine Bereitschaft so ca. im Jahr gezahlt wird.Klick!

    Auf eine Anlage der Dachs-klasse wären das so 150,--€/a |:-(
    Wobei ein BHKW ja auch nicht immer bereitstehen kann, die Notstromer haben es da leichter! :-)_:-)

    Und wenn das Netz trotz Minutenreserve schlapp macht sind die Motoren schon mal warmgelaufen! ))))

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Ich habe mal eine "Hausnummer" gefunden, was für die Bereitstellung von Regelenergie , also für die reine Bereitschaft so ca. im Jahr gezahlt wird. Klick!

    In die Ergebnisse des Markplatzes für Regelenergie kann man hier hereinschauen.

    Zitat

    Auf eine Anlage der Dachs-klasse wären das so 150,--€/a
    Wobei ein BHKW ja auch nicht immer bereitstehen kann, die Notstromer haben es da leichter!

    Das BHKW muss im voraus sagen, wann es läuft und wann nicht. Dann weis man wann man positive oder negative Regelleistung anbieten kann. Weitere Schwierigkeit ist die Anforderung, dass im Falle eines Falles die Leistung auch x-Viertelstunden am Stück abgerufen werden können muss. D.h. der Wärmespeicher muss in einem definiertem Zustand sein, bzw. man braucht einen Notkühler (pos. RL) und externen Nachheizer (neg. RL).

    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Jo Ewald,

    ich finde die Sache auch höchst Interessant, aber für BHKW Betreiber scheint mir die "Negative Regelenerie" fast besser zu sein bzw. ein Mix aus Positver und Negativer.

    Wenn die Kiste so ausgelegt ist das ein permanenter Betrieb (großer Puffer)möglich ist können wir doch gern 4h lang Ausschalten und so positive Regelenergie bereitstellen.
    Das BHKW kann dann ja die nächsten 4Stunden tuckern und aufs Ausschaltsignal warten um negative Regelenergie bereitzustellen.
    Es wäre sogar möglich einen Elt.Heizstab (gleichgroß der BHKW Leistung) vorzuhalten und so selbst bei "dringender" Wärmeanforderung negativ regeln zu können (und gleichzeitig noch KWK Zuschlag zu erwirtschaften :whistling: ).

    Aber was hat die Lady im Vortrag gesagt wie groß muß das Virtuelle Kraftwerk sein um einen Pool zu bilden 3MW??

  • Hallo,

    für BHKW Betreiber scheint mir die "Negative Regelenerie" fast besser zu sein bzw. ein Mix aus Positver und Negativer.


    Ich habe mich mal ein wenig in Gunnar´s Link umgeschaut, und ich habe bissher nur die Abrufung von neg. Regelenergie gesehen....
    ...ob´s am Wind lag?

    Es wäre sogar möglich einen Elt.Heizstab (gleichgroß der BHKW Leistung) vorzuhalten und so selbst bei "dringender" Wärmeanforderung negativ regeln zu können (und gleichzeitig noch KWK Zuschlag zu erwirtschaften ).


    oder BHKW aus und doppelte neg. Regelleistung anbieten! :pfeifen:
    So ein Mix aus BHKW und Regelenergienachtspeicher :thumbup:

    Ich könnte mir denken, das mit dem Ausbau der Windenergie auch mehr neg. Regelenergie benötigt wird. Und windiges,bewölkten Wetter = Heizenergiebedarf, warum dann nicht mit der Heizpatrone nachhelfen?

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Jo theoretisch klingt das schon sehr schön - fürs nichts tun Geld kassieren. :vinsent:

    Habe gerade nochmal im Vortrag geblättert die leistung wird in Losen zu 10MW bzw. 15MW abgerufen :rtfm:

    Das entspricht 1820 bzw.2730BHKW der Dachs Klasse - das macht erstmal ordentlich Arbeit die alle Datenmäßig zu verkuppeln.

    mfg

  • Hallo zusammen,

    hier gibts einen Dienstleister für Minutenreserve aus Köln! Next Kraftwerke GmbH

    Zitat

    Next ist der Spezialist für die Vermarktung von Kleinerzeugungsanlagen auf dem Strommarkt. Unser Unternehmen deckt gemeinsam mit markterfahrenen Partnern das gesamte Dienstleistungsspektrum von Umrüstung und Vernetzung der Kleinanlage bis hin zu Stromhandel und Einsatzmanagement ab.

    Grüße
    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!

    Google: ICH HABE ALLES!

    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!

    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • hier gibts einen Dienstleister für Minutenreserve aus Köln!

    Dat künne meer Düsseldörper schun lang! (sorry, och ich bin da gebure)

    Klick!

    Ok, dafür ist auch mein Notstrommi um den Faktor 10 zu klein :blush2: ...
    ...aber es tut sich was! :thumbup:

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo,

    hat jemand eine Ahnung, wie dann die Vergütung in dem Fall konkret aussehen würden.

    Also nach KWK-G: KWK-Förderung,+ vNNE,+ Regelenergie (mit LP und evtl. AP) was ist dann mit dem EEX Anteil (oder sonstiger üblicher). Wie würde der Strom an sich dann vergütet, wenn (bei positiver Regelleistung) nichts gebraucht wird? Ich seh da irgendwie 2 Verträge, die sich gegenseitig im Weg stehen.

    Und bei Förderung nach EEG fällt die ganze Sache sowieso flach. Wegen Doppelvermarktungsverbot.

  • Hallo,
    hat jemand eine Ahnung, wie dann die Vergütung in dem Fall konkret aussehen würden.
    Also nach KWK-G: KWK-Förderung,+ vNNE,+ Regelenergie (mit LP und evtl. AP) was ist dann mit dem EEX Anteil (oder sonstiger üblicher). Wie würde der Strom an sich dann vergütet, wenn (bei positiver Regelleistung) nichts gebraucht wird? Ich seh da irgendwie 2 Verträge, die sich gegenseitig im Weg stehen.


    Ich verstehe die Frage nicht. Der Leistungspreis wird unbedingt bezahlt, der Arbeitspreis nur in dem Maße wie Regelleistung abgefordert wird. Bei den Notstromdieseln ist man üblicherweise nur bei positiver Regelleistung aktiv.

    Zitat

    Und bei Förderung nach EEG fällt die ganze Sache sowieso flach. Wegen Doppelvermarktungsverbot.

    Gesetze lassen sich ändern, insbesondere wenn es schon angekündigt ist in der Verordnungsermächtigung nach §64(1)6 EEG:

    Zitat

    zur verbesserten Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien insbesondere:
    a) finanzielle Anreize einschließlich deren Anspruchsvoraussetzungen, Ausgestaltung und Abrechnungsmodalitäten, insbesondere für die Verstetigung, bedarfsgerechte Einspeisung sowie für die verbesserte Netz- und Marktintegration von Strom aus Erneuerbaren Energien und
    b) die Voraussetzungen für die Teilnahme am Regelenergiemarkt;

    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Danke für die schnelle Antwort. Entschuldigung ist auch echt blöd formuliert.
    Mir gehts darum:

    1.Normale Vergütung nach KWK-G setzt sich zusammen aus:
    1.1. KWK-Förderung (Zuschlag nach §7 KWK-G)
    1.2. vNNE
    1.3. Preis für Strom nach § 4 Abs. 3 Satz 1 (Einigung zw. Netzbetreiber und KWKler) Wenn keine Einigung zustande kommt üblicher Preis nach EEX (nach Quartal)(Ich schreibe eine theoretische Arbeit und gehe bei 1.3 vom EEX Preis aus)

    2.Regelenergievermarktung:
    2.1. Leistungspreis
    2.2. Arbeitspreis (auch Abhängig von Strombörse. Aber vom Spotmarkt)

    Mein Problem ist, dass ich in der Konstellation nicht weiß was mit 1.3 und 2.2 ist.
    Beides sind Arbeitspreise, die sich an der Börse orientiern. Der eine quartalsweise, der ander täglich.

    Ich hoffe mein Problem ist angekommen.

    Grüße Felix