Da diese Lösung nur bei größeren Wohnhäusern zum tragen kommt und dementsprechend auch Bezug vorhanden ist, dürfte es zu keinen Problemen kommen.
Und wenn doch ???
Da diese Lösung nur bei größeren Wohnhäusern zum tragen kommt und dementsprechend auch Bezug vorhanden ist, dürfte es zu keinen Problemen kommen.
Und wenn doch ???
Alikante, frag das bitte den Gesetzgeber, nicht mich.
ZitatDeutscher Bundestag, Drucksache 16/9469 zu §4 (3b) KWK-Gesetz:
Satz 1 regelt den Anspruch eines Anschlussnehmers, der eine KWK-Anlage betreibt oder betreiben lässt, einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt (Summenzähler) instal- lieren zu können. Ein solcher Zählpunkt ist Voraussetzung für die Versorgung von Anschlussnutzern mit KWK-Strom aus einer hauseigenen KWK-Anlage. Ohne einen solchen Zählpunkt wäre die Messung der Zusatz- und Reservestrom- lieferung nicht möglich. Dieser Anspruch ist für Anschluss- nehmer, in deren elektrischer Anlage alle Anschlussnutzer der Belieferung von Strom aus der KWK zugestimmt haben, durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur (Beschluss- kammer 6, Beschluss vom 19. März 2007, BK6-06-071) be- reits anerkannt. Mit der Neuregelung werden die Vorausset- zungen dafür geschaffen, dass auch in den Fällen, in denen sich einige Anschlussnutzer von anderen Stromlieferanten beliefern lassen wollen, ein abrechnungsrelevanter Zähl- punkt (Summenzähler) installiert werden kann. Satz 2 schafft die Voraussetzungen dafür, dass auch bei der hausei- genen Versorgung mit KWK-Strom eine freie Lieferanten- wahl durch die Letztverbraucher gewährleistet bleibt. Für diesen Fall ist es erforderlich, dass der gewählte Stromliefe- rant die Stromverbräuche von diesen Letztverbrauchern und der Zusatz- und Reservestromlieferant die um diese Strom- verbräuche bereinigten Zählwerte des Summenzählers er- hält. Hierfür ist eine Verrechnung der Zählwerte des Summenzählers mit den Zählwerten der hinter dem Summenzähler installierten Zähler (Unterzähler) in Bezug auf die Zählpunkte der Letztverbraucher erforderlich, die von einem anderen Lieferanten beliefert werden.
Also ihr beiden habt mich doch jetzt ins Grübeln gebracht.
Da musste ich doch direkt mal woanders nachfragen und siehe da ich hab unrecht
Also eine billanzielle Durchleitung wird vom Bezugszähler abgezogen!
Für den Fall das der unwahrscheinliche? Fall auftreten sollte das der billanzielle Kunde mehr bezogen hat als der Bezugszähler des Betreibers gibt es keine rechtliche Lösung, in dem Fall muss man vorher eine Vereinbarung mit dem EVU treffen.
Negativer Bezug abrechnen geht nicht!
Ein Kunde hier im Bereich hat eine Sondervereinbarung das sollte der Fall wirklich mal eintreten, die Differenz auf seinen Einspeisezähler aufgeschlagen wird.
ist aber eine Sonderregelung!
Also mea Culpa, ich hab da einen Auslegungsfehler gehabt.
»Die Neuendorfer« hat es richtig dargelegt.
Die EVU's gehen auch davon aus das es äussert unwahrscheinlich ist in Mehrzählerumgebungen einen Fall von negativen Abrchnungsbezug zu schaffen.
Guten Morgen an Alle,
also das was alikante gesagt hat, ist im Prinzip auch das, was ich meinte.
Das Prinzip des Summenzählers ist mir schon klar, nur was ich nicht verstehe ist:
der Querulant bezieht zur Tageszeit X 5kW. Zur gleichen Zeit erzeugt das BHKW 20kW und die restlichen Bewohner (Nutzer des BHKW-Stroms) verbrauchen 10kW. Nun wird ja am Bezugszähler nichts gemessen, weil ja der Querulant vorrangig (physikalisch, nicht abrechnungstechnisch) ebenfalls vom BHKW versorgt wird. Demnach hätte er in diesem Zeitraum die Einspeisemenge des BHKW verringert. Wenn nun aber der Verbrauch über der vom BHKW erzeugten Menge liegt, dann wird am Bezugszähler selbstverständlich ein Wert erfasst. Wenn das BHKW wegen Wartungsarbeiten nun aber mal nicht läuft, dann wird nur über den Bezugszähler gemessen. Dennoch lassen sich die realen Verbräuche der Bewohner aber doch nicht separat erfassen. Ich meine wenn nur Fremdbezug auftrott, so weiß man doch am Jahresende nicht mehr ob der Querulant daran wirklich einen Teil beigestuert hat, oder ob er nur zu den Zeiten einen (hohen) Verbrauch hatte, als das BHKW lief und er (ungewollt) darüber mit versorgt wurde.
Soll also heißen, dass der Teil, der den Querulant vom BHKW und nicht von Außen bezieht nicht zu ermitteln ist. Ansonsten ist mir schon ziemlich klar, wie diese Verrechnung erfolgen soll. Nur ist das bei MFH mit Mietern die nicht über das BHKW (abrechnungstechnisch) versorgt werden nicht richtig vom Gesetzgeber zu Ende gedacht.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Vlt. lieg ja schon wieder daneben , aber dann wird sich doch hoffentlich jemand finden und mich darauf hinweisen?
Danke!
Und allen noch einen schönen Tag!
Der "saldierende Zähler" (Summenzähler) misst nicht gesamtsaldierend sondern nur phasensaldierend. Den kannst Du dir vorstellen wie zwei Stromzähler, welche rücklaufgesperrt sind. Einer misst, was Du in das Netz einspeist - und der andere was du beziehst. Beispiel: Du erzeugst 5kW brauchst gerade 4kW -> es wird ein 1kW vom Einspeisezähler gemessen. Du brauchst 4kW ohne etwas zu erzeugen, der Bezugszähler misst 4kW.
Achso, eins noch: wie darf ich mir das "phasensaldierend" denn vorstellen?
Danke!
Das ist genau der Punkt, den wir, Bernd und Alikante angesprochen haben. Das kann man als versteckte KWK Förderung des Gesetzgebers verbuchen.
Phasensaldierend bedeutet:
Das Problem mit dem "Erbsenzähler" ist derzeit vor allem, dass diese Zähler frei programmierbar sind und einige Netzbetreiber, wie meiner, keine Phasensaldierende Programmierung einsetzt. Das Bedeutet du erzeugst z.B. 1,83kWh pro Phase (5,5kWh) und hast einen Verbraucher mit 5,5kWh laufen. Theoretisch sollte der Zähler jetzt stehen, in der Realität misst der jetzt 3,66 kWh Einspeisung (ca 5 Cent) und 3,66kWh (ca. 20 cent) Bezug. Das ist in meinen Augen Betrug... dem kann man nur entgegnen, wenn das EVU von sich aus einen korrekt zählenden Zähler installiert, man einen Messtellenbetreiber beauftragt oder selbst misst. Das Recht des Messens und Wiegens obligt dem Verkäufer, er muss nur geeichte Werkzeuge dafür nutzten: BGH Az VIII ZR 107/93
Hallo!
Soll also heißen, dass der Teil, der den Querulant vom BHKW und nicht von Außen bezieht nicht zu ermitteln ist.
Richtig, da ja der Verbrauch des Querulanten vom Bezug abgezogen wird. Wenn der jetzt mehr verbraucht als Gesamtbezug ist, würde es rein rechnerisch einen negativen Bezug ergeben. Wie das dann läuft hab ich mich auch schon vor Monaten gefragt und auch hier auch zur Diskussion gestellt, ohne abschließendes Ergebnis.
Der "saldierende Zähler" (Summenzähler) misst nicht gesamtsaldierend sondern nur phasensaldierend. Den kannst Du dir vorstellen wie zwei Stromzähler, welche rücklaufgesperrt sind. Einer misst, was Du in das Netz einspeist - und der andere was du beziehst. Beispiel: Du erzeugst 5kW brauchst gerade 4kW -> es wird ein 1kW vom Einspeisezähler gemessen. Du brauchst 4kW ohne etwas zu erzeugen, der Bezugszähler misst 4kW.
"Richtungssaldierend" wäre hier richtiger und verständlicher.
Viele Grüße
Joachim
Puh,
da ist ja einiges an Beiträgen dazugekommen
BHKW_newbee
Cih glaub, Du siehst die Sache zu kompliziert
und ich versuch es mal mit einer ganz einfachen Erklärung
Wenn bhkw läuft
- dann wird auch der Querulant(<- ist es schlimm, dass sich dieser Ausdruck eingebürgert hat?) einen Teil des Stromes beziehen
- wenn es steht, werden alle extern Strom beziehen
wann was wie genau geschieht spielt erstmal keine Rolle
Bei der bilanziellen Durchleitung kannst Du Dir es am Besten so vorstellen,
dass zu Zeiten wo das BHKW läuft, der Querulant den von ihm bezogenen Strom von den anderen (BHKW-Strombeziehern) geborgt bekommt.
Wenn das BHKW steht, dann zahlt er dass zurück indem der Großteil dessen, was der Zäler nun misst auf seine Rehcnung geht
-----------
nen bissl komplizierter an Deinem Beispiel
- BHKW in 10 Parteienhaus
8 Stromkunden per BHKW, 2 Querulanten mit jeweils 4.000kwh Jahresverbrauch
- BHKW mit 5kw elektrisch und 25.000kwh Jahreserzeugung, bei 20.000kwh "im Objekt verbrauch" und 5.000kwh Einspeisung
1. Summenrechnung
[das was von Aussen zugekauft wird] + [das was das BHKE erzeugt] -[ das was eingespsit wird] - [Verbrauch aller] = 0
ist hoffentlich klar
das mal umgestellt folgt [Zukauf] = 5.000 + 40.000 - 25.000 = 20.000
Klingt logisch....20.000 kwh werden im Jahr zugekauft
Es ist immer so, dass der Einkauf + Erzeugung - Einspeisung exakt den Ständen der Unterzähler entsprechen muss
2. Verteilung
auch klarer Fall, die beiden Querulanten mit ihren insgesamt 8.000kwh gehen seperat raus
die anderen, haben dann je 1.500 zukauften und 2.500 BHKW Strom bekommen
was wäre wenn
die Querulanten vorm Summenzähler die seperate Leitung bekommen
ind diesem Fall würde vermutlich die Einspeisemenge steigen (weil geringere Wahrscheinlichkeit der gleichzietuigen Eigennutzung im Objekt) auf sagen 10.000kwh
und dafür (Summe muss ja wieder stimmen) würde der Zukauf auch um die Menge steigen müssen.
Also geringere Eigennutzung und schlechtere Wirtschaftlichkeit.
ZitatDennoch lassen sich die realen Verbräuche der Bewohner aber doch nicht separat erfassen. Ich meine wenn nur Fremdbezug auftrott, so weiß man doch am Jahresende nicht mehr ob der Querulant daran wirklich einen Teil beigestuert hat, oder ob er nur zu den Zeiten einen (hohen) Verbrauch hatte, als das BHKW lief und er (ungewollt) darüber mit versorgt wurde.
Die realen Verbräuche lassen sich durchaus erfassen,
aber nicht deren Anteile an dem, was gerade aus BHKW kam und was ausm Netz....dies ist aber auch nicht notwendig, da allein die Jahresenergiemenge (vom Zähler gemessene Arbeit) für die Abrechnung hier relevant ist.
Hallo,
Alles anzeigennen bissl komplizierter an Deinem Beispiel
- BHKW in 10 Parteienhaus
8 Stromkunden per BHKW, 2 Querulanten mit jeweils 4.000kwh Jahresverbrauch
- BHKW mit 5kw elektrisch und 25.000kwh Jahreserzeugung, bei 20.000kwh "im Objekt verbrauch" und 5.000kwh Einspeisung1. Summenrechnung
[das was von Aussen zugekauft wird] + [das was das BHKE erzeugt] -[ das was eingespsit wird] - [Verbrauch aller] = 0
ist hoffentlich klar
das mal umgestellt folgt [Zukauf] = 5.000 + 40.000 - 25.000 = 20.000
Klingt logisch....20.000 kwh werden im Jahr zugekauftEs ist immer so, dass der Einkauf + Erzeugung - Einspeisung exakt den Ständen der Unterzähler entsprechen muss
2. Verteilung
auch klarer Fall, die beiden Querulanten mit ihren insgesamt 8.000kwh gehen seperat raus
die anderen, haben dann je 1.500 zukauften und 2.500 BHKW Strom bekommen
klingt vlt. ein bisschen blöd, aber woher kommen die 40.000kWh in deiner Rechnung? [5.000+40.000-25.000...)?
Wenn die Abrechnung nicht sooo detailliert erfolgt:
- auf welche rechtliche Grundlage stützt sich diese "vereinfachte" Abrechnung dann? Ich meine beschweren sich die Mieter denn nicht, dass die Abrechnung teilweise ungenau ist?
- und haben die BHKW-Betreiber (die lieben Vermieter) denn kein Interesse an einer verbrauchsgerechten und genauen Abrechnung und Kostenaufstellung/ Verbrauchsaufstellung?
Ich kann mir gar nicht richtig vorstellen, dass die Abrechnung in der Praxis so einfach sein soll. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
Zitatklingt vlt. ein bisschen blöd, aber woher kommen die 40.000kWh in deiner Rechnung? [5.000+40.000-25.000...)?
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Antwort
Zitat- BHKW in 10 Parteienhaus
8 Stromkunden per BHKW, 2 Querulanten mit jeweils 4.000kwh Jahresverbrauch
(8+2) x 4.000 = 40.000
ZitatWenn die Abrechnung nicht sooo detailliert erfolgt:
Wieso nicht sooo genau???
Das ist absolut genau und nachvollziehbar
und ist auch so akzeptiert, bzw. von der Bundesnetzagentur für gut befunden worden.
Geh mal weg vom Strom
und stell Dir das doch mal anders vor
10 Mieterkeller, wo jeder seinen Jahreskartoffelbedarf einbunkern kann
- bisher, jeder kauft selber bei seinem Lieferanten und packt seine 10 Sack in seinen Keller
- nun, es gibt 1+x Lieferanten, die alle in einen großen Keller die Kartoffelsäcke einbunkern. Da kannst Du Deine reinstellen, oder auch der BHKW-Ökobauer seine reinschütten.
Jeder kann seine 10 Sack von dort entnehmen, wenn denn sichergestellt ist, dass die Menge auch korrekt erfasst wird (da sitzt einer und passt auf....Unterverteiler)
So hat jeder seine 10 Sack bekommen und wer beim BHKW-Ökobauer bestellt hat, bezahlt bei ihm die Rechnung und wer beim AKW-Acker gekauft hat, bezahlt sie dort.
Die Mengen sind absolut genau erfasst.
Kannst auch noch einen Schritt weitergehen,
dass der BHKW-Öko-Kartoffelbauer selber dort wohnt und den Keller auch als Lagerraum nutzt.
Mengen, die er nicht im Objekt verkaufen kann, verkauft er nach aussen (auch da passt einer auf, der Überschuss-Einspesezähler)