Alles anzeigenAber hat es den Mieter/Re zu interessieren wo und ob du Reststrom zukaufst?
Da verwirrt nur!
Das ist nur interessant im Verhältniss du mit dem EVU .Bilanzielle Durchleitung, so wie ich es verstanden habe.
Es werden Netzbetrieberzähler in deinem internen Netz gesetzt,
die dort gemessenen Verbräcuhe werden dann wieder auf die Einspeiseleistung deines Einspeisezähler aufgeschlagen.
Die Mieter zahlen dann normal ans EVU du bekommst dann die Strommengen entsprechend nach EEX und VNE vergütet.
Bafa wird ja über den Erzeugungszähler abgerechnet.Ob das genau so stimmt bin ich mir nicht sicher, da ich hier auch jemanden habe der das machen wollte und der Netzbetreiber zickte rum wegen Datenschutz.
Den der BHKWler könnte dadurch ja erfahren was der Mieter verbraucht hat....
Dementsprechend wollten die vom Mieter eine schriftliche Genehmigung dafür ahben das der Datenschutz bei ihm nicht mehr gilt, das will der natürlich nicht.Also ich würde für diese bilanzielle Durchleitung deinen Netzbetrieber ansprechen, den der würde die Verbrauchsmengen entsprechend weitergeben müsse.
Oha da gilt kein Datenschutz....Geht ja auch an ein "richtiges" Unternehmen, wir sind ja scheinbar keine....
Der Netzbetreiber müsste alle Vorgaben zu der bilanziellen Durchleitung vorliegen haben.Wenn die alle Zicken kannst du natürlich klagen, aber einfacher wird es dann werden die Mieter ein eine eigene Unterverteilung zu packen.
Hast du die Mieter den mal gefragt warum die mehr bezahlen wollen statt zu dir zu kommen?
guten Abend,
ich glaube ihr macht euch zum Teil Probleme wo keine sind!
Ich bin grad dabei meinen 5 + 6 Dachs in Betrieb zu nehmen.
Ich frage die Mieter gar nicht, übernehme als Stromerzeuger der ich ja bin Kraft Gesetz den Hausanschluss und installiere meine eigenen Zwischenzähler!
Die Mieter erhalten eine Info das sie künftig "Umweltfreundlichen" Strom der mittels KWK hergestellt wird erhalten. Sie tragen somit dazu bei die Co2 Belastung zu mindern!
Und zu allem Überfluß ist der Preis der gleiche wie beim Netzbetreiber! Zusätzlich sparen sie die Grundgebühr und Zählermiete!!!
Dies Vorgehen funktioniert bislang einwandfrei und hat 2 schicke Vorteile:
1. bei KWK Störung mache ich kein Minus und kann im Sommer Problemlos das Produktionsdefizit durch Zukauf ausgleichen ...
2. habe ich da ich ja ein KWK betreibe mit dem Netzbetreiber eine HT / NT Vereinbarung treffen können. In einem Fall habe ich ein Jahresbezugslimit von 100 000kw/h in NT ab 18.00 Uhr !!! Den Minderpreis gebe ich nicht weiter und habe damit eine zusätzliche Einnahme als Deckungsbeitrag!!!
Also, nicht lange Mieter und EVU fragen sondern machen!!! Wir sind doch alle Stromproduzenten