Hallo BHKW Freunde,
schreibt der Gesetzgeber eigentlich vor, dass die Wärme an ein flüssiges Medium (wasser) abgegeben werden muß?
Wenn ich eine Halle beheizen will und ich eh schon einen Motor habe der Luftkühlung besitzt,
kann ich diese Luft dann direkt nutzen, oder kann der Gesetzgeber mangels exakter Wärmemengenbestimmung
das BHKW ablehnen?
Es müsste doch eigentlich kein Problem sein, den Gesamtwirkungsgrad zu bestimmen.
Wenn der Elektrische Wirkungsgrad , mit der vom Abgaswärmetauscher an das Wasser
abgegebenen Energie addiert wird, dann kann doch nur noch die Restwärme abzüglich der Strahlungsenergie, einen festen
Wert ergeben, da ja die Luft ganz zum heizen eingesetzt wird. Oder unterliege ich da einem Denkfehler?
Gruß,
AlgenZuOel