Anbei das derzeit aktuellste Urteil zum Thema KWKG BHKW vom Bundesfinanzhof. Ausdrucken und ab zum Steuerberater.
Aber Achtung hier gehts um ein EFH.
https://www.hausenergieforum.de/forum/wbb/wbb/…Data&dataID=125
ZITAT:
[font="]Nutzt ein Steuerpflichtiger ein Blockheizkraftwerk --wie hier der Kläger-- zu mindestens 10 % für sein Unternehmen, kann er das Blockheizkraftwerk insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten geltend machen
[/font]