Hallo,
hat jemand schon mal eine kompakte Übersicht gefunden, was beim Netzanschluss des BHKW (ab dem Generator) bis zum öffentlichen Netz (Versorger) allgemein in Deutschland, speziell in Sachsen und Bayern zu beachten ist? Ich würde mich sehr über Angaben von: Vorschriften, Gesetze, Richtlinien, Veröffentlichungen ... für die elektrische Stecke des BHKW ab dem Generator bis zum Netz freuen.
Mein mechanischer Teil des BHKW steht so weit schon mal grob (Pyrolysesystem mit Ottomotor) und derzeit noch mit Synchrongenerator für Testzwecke . Drei Jahre Arbeit und diese und jene Niederlage zehren schon an den Nerven
. Nun soll dann mal das "große Geld verdienen" beginnen
, wohl doch besser die Optimierung und Zuverlässigkeitsbewertung...
Der Synchrongenerator wird durch einen Asynchronmotor ersetzt, welcher im Generatorbetrieb laufen soll. Die Anlage, vom thermisch-mechanischen Teil, soll zwischen 5..30kW elektrisch ermöglichen. 30 kW wegen der Möglichkeit der Einspeisung an jedem normalen "Hausanschluss".
Ich stelle mir vor, jeweils die 4 Leitungen aus dem Asynchronmotor in einen "abgenommenen E-Schrank", mit allen notwendigen Bauteilen (eventuell ENS..) zu führen, und damit alles nach dem Generator abnehmen zu lassen. Es soll kein fester Abnahmebezug zum derzeitigen Pyrolyse-BHKW entstehen.
Über Tipps und Infos würde ich mich sehr freuen.
Gruß Markus