Guten Tag,
eine Frage zur Einspeisung des vom BHKW erzeugten Stroms und zum Bezug des Reststrombedarfes.
Muss der Lieferant des Reststrombedarfes zwingend identisch sein mit dem EVU , der den vom BHKW erzeugten Strom entgegen nimmt?
Bisher bin ich erfolglos auf der Suche nach einer Antwort zum obigen Thema (speziell in diesem Forum habe ich gesucht).
Ich werde diesem Monat ein BHKW (6KW elekt, 14KW Therm, Pufferspeicher 1000l) in meinem Mehrfamilienhaus (3WE, 340m² Wohnfläche) installieren.