WEG - unsägliches Urteil des Amtsgerichts Freiburg

  • Ein unsägliches Urteil in Freiburg!

    in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wird darauf hingewiesen, dass für den Einbau eines Blockheizkraftwerkes ein Mehrheitsbeschluss nicht ausreicht. Es würde sich lt. dem Urteil nicht um eine Modernisierung bzw. Instandhaltung handeln, sondern um eine bauliche Veränderung. Das brisante an dem Urteil und hier möchte ich Finanztest zitieren: "Ein Sachverständiger kam jedoch vor Gericht zu dem Ergebnis, dass das Blockheizwerk viel teurer als die bisherige Anlage sei, es keine großen ökologischen Vorteile bringe und keine technische Verbesserung gegenüber der früheren Heizung darstelle."

    Das Urteil hat das Aktenzeichen: 1 UR II 143/06

    Da der Beitrag kommentarlos nur die Tatsachen des Urteils darstellt, erwäge ich einen Leserbrief an die Zeitschrift zu senden.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • dass es sich evtl. um eine bauliche Veränderung handelt kann ja durchaus sein. Aber dass ein sachverständiger Gutachter, also einer mit Sachverstand, behauptet, dass ein BHKW weder ökologische Vorteile noch eine technische Verbesserung bringt ist der Gipfel.

    Grüße

    Bruno

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  • tzzz,

    das ist ja wohl ein Unding
    Gut, obs techisch ...also rein Gebäudemäßig...eine Verbesserung darstellt??? Im Grunde machts ja auch nur Wärme
    aber das halt nicht schlechter

    Aber in der Gesamtheit
    und natürlich in ökologischer Hinsicht ist es doch wohl wirklich der Bringer
    Ich verweise gerne wieder auf die gemis-Studie, die umfassenste Studie u.a. zu Energieverbräuchen und den vorgelagerten Prozessen. Da kommen kleine BHKWs sogar besser weg, als einige regenerative ! und das selbst wenn sie fossil betrieben werden.

    Also nee,
    das Urteil besser gesagt der Sachverständige ist doch wohl nur voll daneben. Bei sowas sollte auch gleich der b.kwk aktiv werden. Das Urteil ist ja schon Rufschädigung.

  • Das ja der absolute Hammer! Ich verstehe in manchen Dingen unsere Rechtsprechung eh nicht mehr, aber das Urteil ist die Spitze!!

    Der Herr Gutachter sollte sich sein LEHRGELD wiedergeben lassen! Stellt Euch vor dieser Gutachter muß jährlich einige Bioenergie BHKW begutachten, an das Ergebnis wage ich nicht zu denken.

    oebuba

  • Hey Leute! Ein Sachverständiger muss ja nur irgendwie Bescheid wissen.
    Wenn schon Energieberater sich teilweise nicht auskenne, keine Wunder.
    Ich denke Mal das der "Gutachter" aus dem Heizungsbauermeter kommt,
    das dann solch ein Gutachten rauskommt ist kein Wunder.
    Denn schließlich wurde einem Mitglied seiner Innung ein Auftrag einer heizungsanlagenerneuerung entzogen,
    da muss man doch als unabhängiger "Gutaachter" was gegen machen!!!

    Falls jemand auf die Idee kommt ich würde hier einen vereidigten Gutachter verunglimpfen,
    weise ich auf die nachträgliche setzung in Konjunktiv hin....
    Nur so als Vorsichtsmassnahme.
    Sonst bescheinigt mir noch eine anderer Gutachter das ich den beleidigt hätte....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Markus,

    die Diskussion geht dort am Thema vorbei. Es wird zutreffend kritisch über den Einsatz von zu großen Anlagen in Einfamilienhäusern gesprochen. Im vorgenannten Urteil geht es um ein Mehrfamilienhaus, in dem der Gutachter lt. Urteil von einer Laufleistung von 8.000Bh/a innerhalb von 15 Jahren gegenüber einer Brennwertheizung schlechter rauskommt.

    Grüße

    Bruno

    PS: Sobald Dir das Gutachten vorliegt, wäre ich an einer Nachricht sehr interessiert.

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  • Hi,


    Zitat

    Die geht in eine ganz andere - nämlich sehr KWK-kritische - Richtung.


    dort gibt es ja auch einen selbsternannten "Sachverständigen" der mit "Sachverstand" den Murks anderer begutachtet, aber selber noch schlimmer murkst :P;)


    Gruß
    Tom

    Dachs HR | Kontrollierte Wohnraumlüftung | Solarthermie 7,5m² | PV-Anlage 13,3 kWp |Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock | Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW | E-Heizstab 6kW im Puffer | Live unter Live aus dem Reger-Castle

    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P
    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S
    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität -> Kona verkauft:saint:

  • Hi Bruno,

    hast du von der Zeitschrift wo das Gutachten des "Sachverständigen" enthalten war, schon eine Antwort bekommen??
    Du hattest die doch angeschrieben deswegen.

    Gruß
    Tom

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