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Frost
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Anbei die Lösung:
Ihr habt zwei Pflanzenöl BHKW 150KW+320KW = 470KW damit kommt Ihr nicht über die 2MW Grenze. Deshalb gilt EEG2009 Alage3 Absatz 1. Satz 1
„Der Anspruch auf den KWK Bonus besteht wenn es sich um Strom im Sinne des §3 Abs.4 KWKG handelt“
KWKG §3 Abs.4
„ KWK-Strom ist das rechnerische Produkt aus Nutzwärme und Stromkennzahl der KWK-Anlage. Bei Anlagen, die nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr verfügen, ist die gesamte Nettostromerzeugung KWK-Strom.“
Folgende Erklärung dazu:
Der KWK-Bonus wird gezahlt, wenn es sich um Strom im Sinne von § 3 Abs. 4 KWKG handelt und dem Netzbetreiber ein entsprechender Nachweis darüber vorliegt.
Als Nachweis ist bei serienmäßig hergestellten Anlagen mit einer Leistung ≤ 2 MW eine Bescheinigung des Herstellers ausreichend, aus denen die elektrische Leistung, die thermische Leistung und die Stromkennzahl hervorgehen.(Datenblatt)
Ihr hättet also auch die letzten Jahre den Bonus ganz einfach bekommen können!!!
Mfg
Moin Moin, nochmal ich.
ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn ich den Anhang 3 Absatz 1 zum EEG 2009 lese.
Das Wörtchen "und" zwischen Punkt 1. und 2. ist mir nicht geheuer
Wenn ich den Absatz in Zusammenhang lese und so deute wie ich das in der Schule gelernt habe, dann wird jeder EEG BHKW´ler für die jahresabrechnung 2009 einen Gutachter bezahlen müssen.
Dass kann doch nicht richtig sein!!
Bitte kneift mich mal einer. Es wäre ja totaler Wahnsinn wenn hier alle BHKW Größen - ungeachtet ob damit nur ein Häuschen oder ne ganze Industrieanlage beheizt wird - in einen Topf geworfen werden.
Hat uns hier die deutsche Bürokratie an der Nase geführt?? Bitte belehrt mich eines besseren.
Mfg
Na Du hast da ja tolle Neuigkeiten zu Ostern! - Aber kneifen wird da wohl nicht reichen. Ich kann das auch nicht anders interpretieren. Aber vielleicht ist das als ABM-Maßnahme in Zeiten der Rezession gedacht??
Aber Spaß beiseite, ich würde mich schriftlich bei der für die Bewilligung zuständigen Stelle danach erkundigen, und schon mal Ausschau nach 'Umweltgutachtern' halten.
ZitatAlles anzeigenEEG 2009 Anlage 3 (zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus
I. Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf den KWK-Bonus nach § 27 Abs. 4 Nr. 3 besteht bis einschließlich einer Anlagenleistung von 20 Megawatt, soweit
1. es sich um Strom im Sinne von § 3 Abs. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes handelt und
2. eine Wärmenutzung im Sinne der Positivliste Nummer III vorliegt oder
3. die Wärmenutzung nachweislich fossile Energieträger in einem mit dem Umfang der fossilen Wärmenutzung vergleichbaren Energieäquivalent ersetzt und die Mehrkosten, die durch die Wärmebereitstellung entstehen, nachweisbar sind und mindestens 100 Euro pro Kilowatt Wärmeleistung betragen.II. Erforderliche Nachweise
1. Die Voraussetzung nach Nummer I.1 ist dem Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen; die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn die Anforderungen des von der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft - AGFW - e. V. herausgegebenen Arbeitsblatt FW 308 - Zertifizierung von KWKAnlagen - Ermittlung des KWK-Stromes in der jeweils geltenden Fassung nachgewiesen werden. Der Nachweis muss jährlich durch Vorlage der Bescheinigung einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters erfolgen. Anstelle des Nachweises nach Satz 1 können für serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 Megawatt geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.
2. Der Nachweis über die Voraussetzungen nach Nummer I.2 und 3 ist durch ein Gutachten einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters zu erbringen, wenn der KWK-Bonus geltend gemacht wird.
Denkmaler
@ Denkmaler
na Du bist wiedermal Lustig ^^|__|
Die "bewilligende Stelle" - klingt cool- ist der VNB. Mein VNB hat zum Thema EEG2009 noch nicht mal neue Vordrucke auf seiner Download Seite gewchweigedenn Faq oder Hilfen dazu.
Ich kann nur hoffen das dieses "und" ganz fix unter den Tisch gekehrt wird, genau wie die Forderung das die Jahresabrechnungen 2007 und 2008 von einem Steuer- oder Btriebsprüfer unterzeichnet werden sollten. Das ist doch alles Humbuk.
mfg
Hallo ihr lieben Strom und Wärmeerzeuger!
Zu diesem Thema habe schon einen Kommentar geschrieben!!
Die Sache mit der jährlichen Begutachtung durch einen Sogenannten UMWELTGUTACHTER ist festgeschrieben.
Da Diese wahrscheinlich zur Zeit nur eine geringe Tätigkeit haben und am Hungertuch nagen, "SOLLEN" die Kosten bei ca. 1500,00 EURO liegen!!!! ES GAB KEINE VERBINDLICHE ZUSAGE ÜBER DIE KOSTEN! Das Ganze ist doch wieder Leute vera.....!
mir streuben sich die Nackenhaare,
oebuba