BAFA-Zuschlag bei Altanlagen

  • Meine Absicht, meinem Dachs im Keller in zweites (gebrauchtes) Gerät hinzuzustellen, hat einen Dämpfer erhalten.

    Nach telefoischer Auskunft bekommt man bei Installation eines gebrauchten Gerätes die Einspeisevergütung , welche zum Zeitpunkt der Erstinbetriebname gilt. Sobald also ein Gebrauchtgerät vor dem 01.04.2002 in Betrieb genommen wurde, gibt es die 5,11ct Zuschlag nicht mehr, sondern nur noch den davor gültigen geringeren Betrag. Desweiteren wird für die erste Anlage der Zuschlagbetrag ebenfalls gekürzt ;( Selbst wenn die Anlage nach dem 01.04.2002 erstmals inbetrieb genommen wurde gibt es Nachteile, hier gilt nämlich die Förderdauer ab der Erstinbetriebname, also für den Gebrauchtkäufer keine 10 Jahre mehr.

    Der Zuschlagskürzung des zweiten Gerätes kann man m. E. eventuell nur dadurch entgehen, indem man dafür einen eigenen Einspeisezähler installiert.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von firestarter (19. November 2007 um 23:16)

  • Hallo Dietrich,

    die Info kam während eines Gespräches mit einem Mitarbeiter der BAFA in Eschborn.

    Er erklärte mir, dass die Inbetriebname von Gebrauchtgeräten in letzter Zeit durch Aktivitäten von darauf spezialisierte Händlern, welche Geräte ankaufen, überholen und wieder verkaufen zunimmt. Ich erinnterte mich dabei an eine Regelung, welche besagt, dass "renovierte" Geräte den neuen Zuschuss bekommen können, dies galt nach Auskunft des BAFA-Mitarbieters nur bis ende 2005 und nur für Großanlagen (glaube >2MWel). Er empfiehlt mir, vor einer Inbetriebnahme eine schriftliche Auskunft bei der BAFA einzuholen, damit ich dadurch eine Rechtssicherheit bekomme. Die Idee mit dem eigenen Einspeisezähler für das zweite Gerät kam mir erst nach dem Telefonat, finde es aber m. E. durchaus für realistisch.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,
    woher wollen die denn wissen das es ein gebrauchter Dachs ist. Ich denke da sollte man nicht immer zu offen sein.
    Gruss
    Werner

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Tach

    Zitat

    Original von Spornrad
    Hallo Bruno,
    woher wollen die denn wissen das es ein gebrauchter Dachs ist. Ich denke da sollte man nicht immer zu offen sein.
    Gruss
    Werner


    Also Betrug , wenn der rauskommt ist es Essig mit der gesamten gezahlten Einspeisevergüung, dann ergibt sich ja auch ggfs ein falscher MWSt-Satz,
    also auch Steuerbetrug.


    MfG

  • Hallo BHKW-Fans,
    Hab mir mal die Mühe gemacht und meinen Antrag auf Zulassung bei der BAFA rausgesucht. Da wird unter anderem die Angabe Anlagenkategorie. Hier ist bei meiner ersten (neuen) Anlage angekreuzt: Erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes einer kleinen KWK-Anlage bis 2 MW...
    das ist m. E. unmissverständlich so zu verstehen, dass es sich um die erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes der Anlage und nicht die erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes an dem Standort handelt.

    Grüße

    Bruno

    PS: werd bei Gelegenheit mal nachforschen, ob sich das Formular seit 2003 geändert hat.

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • und noch eins:
    ausserdem ist jeder Betreiber verpflichtet, eine Veränderungsanzeige auszufüllen, wenn sich was an seinen bisherigen Angaben ändert. So eine Veränderungsanzeige hat jeder Betreiber im Zulassungsverfahren von der BAFA erhalten. In diesem Formular sind z. B. auch die Angabe Anlagenbetreiber und Anlagenstandort als veränderliche Angabe anzugeben.

    o.K. die Anlagen von Gloton aus Österreich fallen da nicht drunter.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,

    vielen Dank für die Erläuterung, aber das ist nix neues. Das wurde so schon immer dargestellt und gehandhabt.

    Alles andere ist und bleibt BETRUG.

  • Hallo Kazumba,

    da kriegt die deutsche BAFA zunächst mal nix mit über eine Veränderungsanzeige.

    Aber im Zulassungsantrag steht nunmal wie oben beschrieben, die Angabe über den erstmaligen Dauerbetrieb. Also ist auch ein Betrieb einer Anlage aus Öschiland nur bedingt förderfähig. Man könnte allenfalls der BAFA gegenüber argumentieren, dass die Anlage erstmals in D gefördert wird und dadurch die volle neue Förderung erhält. Vielleicht kommt man damit durch.


    @ Gloton: hat man in Öschiland da eine änhliiche Meldung an eine ähnliche Behörde zu machen? Was kannst Du zu Zulassungen von Anlagen aus Österreich hierzulande berichten?

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.