Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage zu Pflanzenöl BHKW´s und Genehmigung.
Gibt es da Leistungsstufen ab wann PÖ-BHKW´s genehmigungspflichtig sind und welche?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Pflanzenöl-BHKW und Genehmigung
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Engy27 -
23. März 2009 um 15:38
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Hallo Engy 27
Herzlich willkommen hier im Forum

Ich bin zwar nicht der Spezi für Pflanzenöl, aber Anmelden musst du das generell.
Alikante wird dir da ganz genau Auskunft geben.
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Und da isser schon

tja, die Sache ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Grundsätzlich ist Rapsöl weder Wassergefährdent noch Brennbar ^^|__| - deshalb keine Auflagen für die Lagerung. Das BHKW selbst fällt auch nicht unter die Feuerstättenverordnung es ist maximal der Abgasweg nach Baurecht vom BSFM auf "sichere Benutzbarkeit" zu prüfen.
Das sind meine Erfahrungen aus Sachsen und von 2006!!
Ansonsten gibt es noch die Beschränkung bis 50KW Thermisch , alles was drüber ist muß wohl abgenommen werden(wie normale Kessel auch)aber das weiß die GWS Fraktion.
mfg
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Über 1 MW Feuerungsleistung ist eine BImSchG-Genehmigung notwendig, darunter nicht. Gebäude, Tanks etc. mit normaler Baugenehmigung.
Wie gross solls denn werden?Gruss
Horst Bernauer BET -
Über 1 MW Feuerungsleistung ist eine BImSchG-Genehmigung notwendig, darunter nicht.
Ein kleiner Haken:
Wenn da schon ein Heizkessel mit 995 Kw steht, dann ist sogar ein Dachs RS mit 10,xx therm. genehmigungspflichtig!
(Oder zählt bei den BHKW´s nicht sogar Leistung thermisch und elektrisch zusammen als Feuerungsleistung?
)Gruß Dachsgärtner
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Hallo in die Runde
Hier hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, aus folgenden Grund.
Der Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt. Der dachs hat einen Feuerungstechnischenanschlußwert von ca. 20 Kw. -
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Der Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt.
Dusslige Frage:
Ist das bei einem Kessel auch so? Ich weiß zwar das die Brennstoffzufuhr immer um den Wert der Abgasverlusste größer ist, aber ich meine für die Genehmigung zählt das was auf dem Typenschild steht!
Gruß Dachsgärtner
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Hallo GB1530,
ZitatDer Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt.
Einspruch, das stimmt so nicht. Es zählt nur die thermische Leistung und z.B. beim Dachs ~ 12,5 KW.
Den Rest interessiert den Bezirkschonsteinfeger-Meister nicht. Es wird da kein Gesamtwert angegeben und berechnet. Unter 50 KW wird auch keine Baugenehmiging oder Fachunternehmer Bescheinigung benötigt.GUSS
Spornrad -
1. Bei BHKW gilt die Feuerungsleistung Hi
2. Bei gemeinsamer Anlage mit Kesseln gilt die Quotientenregel.Gruss
Horst Bernauer BET -
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Hallo alle zusammen,
polsprung hat Recht!
Bei einem BHKW zählt die Gesammtfeuerungswärmeleistung! Die befreiungsgrenze ist 1MW, el.Leistung ca. 300kW/h.
oebuba
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