Pflanzenöl-BHKW und Genehmigung

  • Hallo,
    kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage zu Pflanzenöl BHKW´s und Genehmigung.
    Gibt es da Leistungsstufen ab wann PÖ-BHKW´s genehmigungspflichtig sind und welche?
    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo Engy 27

    Herzlich willkommen hier im Forum :thumbup:

    Ich bin zwar nicht der Spezi für Pflanzenöl, aber Anmelden musst du das generell.

    Alikante wird dir da ganz genau Auskunft geben.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Und da isser schon ;-_

    tja, die Sache ist in jedem Bundesland anders geregelt.

    Grundsätzlich ist Rapsöl weder Wassergefährdent noch Brennbar ^^|__| - deshalb keine Auflagen für die Lagerung. Das BHKW selbst fällt auch nicht unter die Feuerstättenverordnung es ist maximal der Abgasweg nach Baurecht vom BSFM auf "sichere Benutzbarkeit" zu prüfen.

    Das sind meine Erfahrungen aus Sachsen und von 2006!!

    Ansonsten gibt es noch die Beschränkung bis 50KW Thermisch , alles was drüber ist muß wohl abgenommen werden(wie normale Kessel auch)aber das weiß die GWS Fraktion.

    mfg

  • Über 1 MW Feuerungsleistung ist eine BImSchG-Genehmigung notwendig, darunter nicht. Gebäude, Tanks etc. mit normaler Baugenehmigung.
    Wie gross solls denn werden?

    Gruss
    Horst Bernauer BET

    BET Bernauer EnergieTechnik, Lange Strasse 11, D-71063 Sindelfingen

  • Über 1 MW Feuerungsleistung ist eine BImSchG-Genehmigung notwendig, darunter nicht.

    Ein kleiner Haken:

    Wenn da schon ein Heizkessel mit 995 Kw steht, dann ist sogar ein Dachs RS mit 10,xx therm. genehmigungspflichtig! |:-(
    (Oder zählt bei den BHKW´s nicht sogar Leistung thermisch und elektrisch zusammen als Feuerungsleistung? _()_ )

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo in die Runde
    Hier hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, aus folgenden Grund.
    Der Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt. Der dachs hat einen Feuerungstechnischenanschlußwert von ca. 20 Kw.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Der Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt.

    Dusslige Frage:
    Ist das bei einem Kessel auch so? Ich weiß zwar das die Brennstoffzufuhr immer um den Wert der Abgasverlusste größer ist, aber ich meine für die Genehmigung zählt das was auf dem Typenschild steht! _()_

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo GB1530,

    Zitat

    Der Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt.

    Einspruch, das stimmt so nicht. Es zählt nur die thermische Leistung und z.B. beim Dachs ~ 12,5 KW.
    Den Rest interessiert den Bezirkschonsteinfeger-Meister nicht. Es wird da kein Gesamtwert angegeben und berechnet. Unter 50 KW wird auch keine Baugenehmiging oder Fachunternehmer Bescheinigung benötigt.

    GUSS
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo alle zusammen,

    polsprung hat Recht!

    Bei einem BHKW zählt die Gesammtfeuerungswärmeleistung! Die befreiungsgrenze ist 1MW, el.Leistung ca. 300kW/h.

    oebuba