Hallo BHKW-Freunde,
hier im Forum liest man fasst in jedem Beitrag von den Problemen, die wir mit unseren örtlichen Netzbetreibern haben.
Vorrangig in den Themen KWK-Novellierung und VNNE -vermiedene NetzNutzungsEntgelte- ein Unwort übrigens, kriegen wir Probleme.
Jedes EVU , bzw. Netzbetreiber legt die Gesetze immer anders aus. Natürlich zum Nachteil der Anlagen-Betreiber.
Fragen, wie und wo welcher Zähler anzuschließen ist, werden einheitlich geklärt, und der örtliche Netzbetreiber hat dies zu akzeptieren.
Durch überhöhte Forderungen und Anschlussbedingungen versucht man die Wirtschaftlichkeit eines BHKWs zu reduzieren. Die EVUs sehen uns als Konkurrenten, und das liegt auch in der Natur der Sache.
Aber warum müssen wir denen in völliger Willkür ausgeliefert sein.
Eine neutrale, objektive, übergeordnete Stelle müsste für alle zuständig sein. Dies könnte die BAFA , das Umweltministerium, die Bundesnetzagentur, vielleicht auch der B.KWK oder wie beim EEG-Recht seit 1 Jahr eingeführt, eine Clearingstelle sein. Eine Clearingstelle im KWK-Recht hätten wir sowieso dringend nötig.
Diese zentrale Einrichtung müsste auch die Einspeisevergütungen abrechnen und auszahlen.
Die Einspeisevergütungen und KWK-Zuschläge werden sowieso im Umlageverfahren auf alle EVUs nach Größe und Umsatz, umverteilt.
Wenn diese zentrale übergeordnete Einrichtung Kosten sparen wollte, bräuchte sie nur den saldierenden,
rückwärtslaufenden Zähler am Netzübergang einführen. Wird in den Niederlanden anscheinend erlaubt.
Da könnte sehr viel Verwaltungsarbeit eingespart werden.
Wir sollten dieses Thema hier einmal diskutieren. Wer hat Kontakte zu den Organisationen wie B.KWK oder Umweltministerium? Wo könnten wir diese Anfrage stellen?
Grüße vom Energiepionier