Hallo Zusammen,
als planender Ingenieur im Kläranlagenbau betreue ich mehrere Kunden die BHKWs mit Klärgas betreiben. Je nach Strombezugskosten verbrauchen einige Betreiber den Strom selbst, andere speisen über das EEG ins Netz ein.
Durch die Novellierung des KWK wäre eine Vergütung über das KWK besser.
Zahlenbeispiel:
Bei Inbetriebnahme 2008 gibt es einen EEG Preis von 7,22 Ct/kWh und eine Stromsteuerrückvergütung von 2,05 Ct/ kWh = 9,27 Ct/kWh
nach dem KWK gäbe es 6,801 Ct (4. Quartal 2008 + ~ 0,7 Ct (Netznutzungsrückerstattung) + 5,11 Ct Zuschlag = 12,61 Ct/kWh
durch die Änderung, dass auch auf selbst verbrauchten Strom ein Zuschuss gewährt wird wäre der Erlös noch besser:
Strombezug (Mittelpreis) 12 Ct/kWh + 5,11 Ct/kWh Zuschuss = 17,11 Ct/kWh !!
Kann mir jemand sagen ob bei Einsatz von Klärgas (Biogas) wahlweise eine Vergütung nach EEG bzw. KWK möglich ist?
Gruss
Sepp