Wo ist der Einsatz von Hutschienenzählern in Verteilungen geregelt?

  • Hallo zusammen,

    das Forum möchte für seine User die kostengünstigste und einfachste Realisierung der Zähleinrichtung für den gesamtproduzierten Strom vorantreiben.

    Wunsch ist, dass ein Hutschienenzähler in einer Unterverteilung untergebracht wird.

    Hierzu benötigen wir zunächst eine Information was den Einbau von Hutschienenzählern angeht.
    Wir benötigen die Einbauvorschriften und den Einsatz von Hutschienenzählern. Unter anderem sollte dort auch auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften eingegangen werden.
    Hierzu habe ich in einem Dokument den Hinweis auf die DIN EN 50022 gefunden. Da ich kein Zugang zu den DIN-Texten habe, kann ich nicht sagen, ob es das ist, was wir suchen.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Hallo,

    Unter anderem sollte dort auch auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften eingegangen werden.

    Nun ja, ich gestehe, ich kenne diese Zähler nur von Abbildungen, aber ich denke, das sind genauso Reiheneinbaugeräte, wie eine Schaltuhr, ein FI-Schalter oder auch ein Klingeltrafo. Uns so sind auch die Klemmen gestaltet. Es ist ja heute glaube ich so, das auch in einer UV, oder in einem Schaltschrank ein Berührungsschutz in der Form gewährleistet sein muß, das ein versehentliches Berühren von Spannungsführenden Teilen nicht möglich ist.
    Ich meine das ganze müßte endweder Handrücken-, oder sogar schon Fingersicher sein....
    ...wenn ich da an die alten UV´s mit Diazet-Einsätzen denke! :tot:

    Ich sehe das größere Problem in der Verplombbarkeit. Es gibt zwar Gehäuse, die haben die Möglichkeit, das Plomben angebracht werden können, aber dann ist das ganze Gehäuse verplombt...
    ..für den zusätzlichen Zähler nahe am BHKW in einem zus. Gehäuse ist das ja machbar.

    Aber ich denke an den "Zählerkasten" wo zwar kein Zählerplatz, aber noch ein Hutschienenplatz frei ist, hier müste dann auch der Hutschienenbereich verplombar sein, und dann wären auch alle anderen Einbaugeräte mit verplombt....
    ...ob das immer so gewünscht ist?? _()_

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Bruno,

    da wird der VNB nicht mitspielen. Ich hab ja im anderen Thema bereits geschrieben was die bei mir vorraussichtlich wollen. Ich denke das muß immer mit dem VNB abgesprochen werden und die halten sich auch an die TAB und die VDEW-Richtlinien.
    Ich will natürlich die Lösung mit dem Hutschienenzähler in der UV nicht totreden, währe ja schön, wenn die VNB das zulassen würden, aber das Ding installieren würde ich erst, wenn der VNB dieser Lösung zugestimmt hat. |__|:-)

    Viele Grüße
    Joachim

  • Dachsgärtner

    Der Zähler ist genau solch ein Reiheneinbaugerät. Auch die Hutschienenzähler sind Verplombbar, die Anschlussklemmen sitzen unter einer verplombbaren Klappe.

    Joachim

    VNB ist doch der Netzbetreiber, der dem örtlichen EVU vorgelagert ist. Das wäre in meinem Fall die ENBW. Was hat die ENBW da mitzureden, was die Stadtwerke in deren Gebiet zulässt? Wenn mir meine Stadtwerke zulassen, dass ich einen Zähler in der Kundenanlage zur Abrechnung des KWK-Zuschlages in eine Unterverteilung einbauen darf, dann tu ich das. Und genau da suchen wir gemeinsam mit den Stadtwerken eine Lösung dafür.

    Grüße

    Bruno

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  • Hallo Bruno,

    ich bin da mit meinem VNB schon weiter. Es wurde dem Einbau eines privaten geeichten Hutschienenzählers im BHKW-Steuerschrank unter der Bedingung zugestimmt (mündlich von zwei verschiedenen Bearbeitern), das der Einbau durch einen zugelassenen Elektroinstallateur vorgenommen wird und das Ganze dann mit einem Inbetriebnahmeprotokoll (Zählerstand, Eichgültigkeit, Zählernummer) sowie einem Fotonachweis dem VNB gegenüber dokumentiert.

    Ich bin gespannt ob das wirklich so klappt. :S

    Von Plomben und UVV-Vorschriften war keine Rede....

    Gruß
    Michael

    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo Bruno,

    wenn deine Stadtwerke dieser Lösung zustimmen kann ich dir nur gratulieren, nur heißt das dann nicht, das alle VNB und alle Stadtwerke, Stadtwerke sind ja dann auch VNB, dieser Lösung zustimmen. Bei uns lehnen sich die Stadtwerke an den Vorgaben des vorgelagerten VNB an, ich selbst muß mich mit Eon Bayern arrangieren da die Netze in unserem Ort von verschieden VNB betrieben werden, was natürlich ungleich schwieriger ist als mit einem kleinen Stadtwerk als Netzbetreiber, welche sicher eher mal mit sich reden lassen und auch die eine oder andere Ausnahme zulassen.
    Ich hatte das so verstanden, das du hier eine allgemeingültige Lösung für die Allgemeinheit anstreben willst, wenn du das so bei deinen VNB durchbekommst ist das ja in Ordnung, nur mein VNB z.B. spielt da nicht mit, der will den Zähler im Zählerschrank und der Zählerplatz muß den TAB entsprechen.

    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo,

    Auch die Hutschienenzähler sind Verplombbar, die Anschlussklemmen sitzen unter einer verplombbaren Klappe.


    OK, wie gesagt, ich habe so einen Zähler noch nicht in der Hand gehabt, wenn die schon so eine Abdeckung mitbringen, sollte es doch eigentlich kein Problem sein, es sei denn, man sucht eins! |__|:-)

    Was hat die ENBW da mitzureden, was die Stadtwerke in deren Gebiet zulässt?

    Oooch, bei mir kommt die WBM (Stadtwerke) und das RWE (VNB) beide, schön im Abstand von 2..3 Tagen den selben Zähler ablesen! Ob da der eine dem anderen nicht traut? ;)

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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  • Hi Joachim,

    alle werden dem nicht zustimmen, vor allem die großen 4 und deren Töchter sicher nicht.

    Das Signal meines EVUs hab ich schon mal, dass da viel möglich ist. Und wenn wir es schaffen, dass ein EVU ein für deren Versorgungsgebiet einheitliche und für BHKW-Betreiber kostengünstige und einfache Lösung zulässt, liegt es an uns, über das Forum dies dann versuchen zu multiplizieren. Mir ist übrigens bekannt, dass mitlerweile etliche EVUs die Augen auf unser EVU richten, was die im Bereich BHKW tun. Wer weis, was dann da so eine veröffentlichte Lösung auslöst.

    Grüße

    Bruno

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  • Da wir nun den Grundsätzlichen Sinn meines ersten Postings geklärt haben nochmal die Aufforderung:

    Wer kennt die rechtlichen Grundlagen/Rahmenbedingungen zur Installation von Hutschienenzählern (z. B. als Zwischenzähler) in Unterverteilungen?

    Wer hat Zugang zu Texten der DIN. In einer Fundquelle zu Hutschienenzählern wurde die DIN EN 50022 genannt. Was steht in dieser drin?

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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