Hallo zusammen,
isch hätt da mal ne Frage:
bin aktuell an BHKW Nr. 2 in einem Objekt dran.
Anlage 1 Läuft seit 10.12.2003, Vergütung bisher: eex+vnne+kwk-Zuschlag jeweils für eingespeisten Strom
Anlage 1 Vergütung ab 01.01.2009-09.12.2013: eex+vnne jeweils je eingespeiste KWh+kwk-Zuschlag je produzierte KWh
Sobald Anlage 2 in 2009 in Betrieb geht bis 09.12.2013: aus beiden Anlagen eex+vnne jeweils je eingespeister KWh + KWK-Zuschlag je produzierter KWh
Nach Aussage der BAFA gilt die 2. Anlage als eigenständige Anlage und erhält für 10 Jahre Förderung. Wie kann ab dem 10.12.2013 bestimmt werden, wieviel des Stromes aus der Anlage 2 eingespeist wird ohne eine 1/4-Std-Lastgangmessung beider Anlagen und des Einspeisezählers mit Bilanzierung zu machen?
Wenn es dumm läuft, will das EVU das bereits ab Inbetriebnahme der Anlage 2 wissen, da es ja aufgrund zweier Verträge abrechnen muss.
EDIT:
den KWK-Zuschlag ermittelt man ja durch den jeweils am BHKW-Generator installierten Zähler. Aber wie sieht das mit der Vergütung EEX und VNNE nach den 10 Jahren der ersten Anlage aus?
Grüße
Bruno