KWG Gesetz 2009 Änderungen

  • nun ja,

    im Bereich der Großen seh ich das gar nicht so kritisch, da
    - deren Eigennutzungsquote gering ist
    - die größeren auch viel weniger Vergütung bekommen

    ...ich seh aber ein ganz anderes Problem,
    nämlich, dass durch die Vergütung der Eigennutzung der Deckel viel schneller erreicht wird.

    Also die Vergütung der Eigennutzung hat was...macht die wirtschaftlichkeit besser und könnte den kleinst-bhkw's zum Durchbruch verhelfen, aber...so wird vermutlich der Deckel schon relativ früh erreicht und dann führt es glatt ins Gegenteil, weil gerade bei Neuinstallationen ein schlagkräftiges Argument in Sachen Wirtschaftlichkeit undkalkulierbar wird.

  • Hallo

    wir sollten uns mal bewusst werden von welchen Beträgen wir hier reden.
    Also wenn ich 5000Bh habe x 5,5 kW je h sind das 27500kWh. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass ich die Hälfte an Mieter verkaufe bzw. selbst verbrauche sind das 13750 x 5,11ct = 702 €
    Ich glaube davon wird keiner von uns zum bösen kapitalististischen Ausbaueter. Das reicht gerade mal für die Wartung und den Aufwand, den man mit der Abrechnung hat.

    Grüße gab

  • Also die Vergütung der Eigennutzung hat was...macht die wirtschaftlichkeit besser und könnte den kleinst-bhkw's zum Durchbruch verhelfen, aber...so wird vermutlich der Deckel schon relativ früh erreicht und dann führt es glatt ins Gegenteil,


    Hi fire,

    ich bin mir jetzt nicht sicher, aber steht nicht im neuen KWK-Gesetz, dass die Deckelung kleiner KWK-Anlagen (unter 50KW/el) entfällt :-(|__|

    Hier nochmal ein Link der die Neuerungen des KWKG zusammen fasst und erläutert http://www.kermelscholtka.com/pdf/energierec…tter_2_2008.pdf

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!

    Google: ICH HABE ALLES!

    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!

    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo,
    hier wird viel spekuliert, über große und kleine diskutiert, Renditen und Profite analysiert .... u.s.w.

    Mal wieder back zu den ganz simplen Folgen der Gesetzesänderung :
    Kann mir mal jemand sagen, was ich als Besitzer einer 2 Jahre alten Anlage nun konkret tun muss, um die 5 Cent für den eigengenutzten Strom ab 1.1.09 zu bekommen.
    An wen muss ich mich wenden ? EVU (EnBW), Senertec , Elektriker, Installateur der Anlage oder wen auch immer ? - damit ein zugelassener Zähler an die richtige Stelle kommt.
    Schließlich bleibt ja nicht mehr viel Zeit bis Jahresende und Handwerker stehen ja bekanntlich nicht auf Abruf bereit.

  • An denjenigen an den du momentan auch die Rechnung für die Einspeisung stellst.
    Dieser wird dir Auskunft über seine Sicht der Dinge geben, wie der Zähler eingebaut werden kann.
    Ob du die dann teilen kannst, weiß ich nicht.
    Ich habe da eigentlich recht klare Vorstellungen wo und wie.
    Also:
    Wo er eingebaut werden kann. Dachs, extra Kasten etc.
    Wem der gehören soll. Netzbetreiber, Meßstellenbetreiber, BHKW Betreiber
    Wer ihn verwalten darf. wie vor

    Alles momentan noch etwas unklar, da es je nach EVU scheinbar verschiedene Ansichten gibt.
    Ich warte auch händeringend auf meinen Ansprechnpartner, der mal wieder in Urlaub ist,
    damit ich meine 5 Zähler bestellen und einbauen kann.

    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Leute,

    ich habe die Sache jetzt auch langsam in Gang geschoben. Mein Elektroinstallator hat schon mal mit der EON Avacon telefoniert. Die bestehen ja auf einen Messtellenbetreiber bzw. auf auf einen Zähler von denen. Es wurde behauptet, dass der Betrieb des Zählers kostenlos sei (Naja mal sehen wie lange). Der Zählerschrank kann sowohl dezentral neben dem BHKW sein als auch in Haupzählerschrank. Da ich da noch einen Platz frei habe könnte es also sein das ich den Zähler nahezu kosten frei bekommen. Es muss aber auf jeden fall ein Zählerschrank sein, ein offene Zählertafel ist nicht zulässig.

    So würde ich natürlich nicht direkt am Generator messen, aber ich denke die Paar kWh im Jahr gleichen die Kosten für einen extra Zählerschrank am BHKW nicht wieder aus.

    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo Gemeinde!

    So unterschiedlich können die Informationen also sein. Habe gestern auch mit meinem EVU E.ON Avacon telefoniert und erfahren, dass das Setzen des Z3 kostenlos sei, so lange dem Betreiber die jährliche Abrechnung genüge. Ansonsten koste es 10 Euro im Jahr! Ein Witz!
    Daraufhin teilte ich ihm freudestrahlend mit, dass ich noch zwei Plätze für Zähler in meinem Zählerschrank frei hätte, worauf er meinte, dass dies nicht zulässig sei! @:pille Er konnte mir auch nicht erklären, warum dies nicht zulässig sei. Ihm lagen Schreiben vor, die noch nicht spruchreif bzw. versandfertig seien, die aber genau das aussagen. 8|

    Fakt sei jedoch, dass möglichst in Generatornähe ein extra Zählerschrank zu setzen sei, der mit extra installierten Sicherungen stromlos geschaltet werden kann. :huh:

    Ich kann das alles nicht so richtig glauben und mir ist es mittlerweile auch egal, dass mir wahrscheinlich in den ersten Monaten ein paar Euros flöten gehen. So lange mir keiner eine verbindliche Ansage machen kann, ist mir das zu riskant.

    mofaklaus: wenn das bei Dir reibungslos funktionieren sollte, wäre das eine gute Sache. Ich warte noch mal eine Woche, rede dann noch mal mit meinem Ansprechpartner und hoffe, dass er dann mehr weiß. Vielleicht kommt er dann ja zu der Erkenntniss, dass es Schwachsinn wäre, einen Zählerplatz bauen zu müssen, obwohl in einem genormten Schaltschrank noch zwei Plätze frei sind! Das Einspeisekabel kommt doch genau dort an!

    Techdachs

  • Hallo Leute,

    wenn ich das richtig verstehe, muss das EVU den BAFA Zuschuss abrechnen.
    Wie äußert sich die BAFA zu der Frage, eigener Zähler/ EVU Zähler?

    Normalerweise sollte es doch reichen wenn ich mir auf eigene Rechnung einen geeichten Zähler kaufe, den nach BAFA und BHKW Herstellervorgaben einbaue.
    In meiner Quartalsabrechnung gibts dann eine Spalt mit dem eingespeisten Strom, der nach EXX verrechnet wird, und eine zweite Spalte mit dem erzeugem Strom der nach BAFA verrechnet wird.

  • Hallo Zusammen,

    mein Stromversorger verweigert die Anerkennung der 5,11ct für den selbstgenutzten Strom, weil ich nach EEG voll einspeise und nicht einfach zwischen KWK-Einspeisung und EEG Einspeisung wechseln können soll. Ich bekomme im Moment für meinen Rapsöl-Strom weniger, als ich selbst bezahle, da würde sich der Wechsel schon lohnen. Mit den 5,11ct erst recht. Ich hätte auch vom Zähler her die Voraussetzungen, den selbst genutzten Strom vom BHKW zu beziehen, solange das läuft.

    Mir kommt das mit der Unterscheidung aber irgendwie komisch vor. Ich dachte immer, durch den NAWARO-Bonus garantiert mir das EEG lediglich eine höhere MINDEST-Vergütung. Es sollte doch möglich sein, eingespeisten Strom mit 19,51 ct zu berechnen, aber bei eigenem Bedarf einen Teil auch selbst zu verbrauchen und dafür dann 5,11ct zu kassieren.

    Wie sieht das die Fachwelt ?


    Gruß

    Flatrat

  • Hallo Flatrate,

    vergiss es. EEG und KWKG sind zwei Paar Stiefel. Ein Wechsel von EEG nach KWKG soll wohl möglich sein, aber dann nur dauerhaft und einmalig, evtl. kannst du auch auf Überschußeinspeisung umstellen, und so die eine oder andere KWh bezogenen Strom sparen.

    Viele Grüße
    Joachim