• Hallo,

    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jetzt im Wortlaut vorliegenden Urteil entschieden, dass der Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Kraft-Wärme-Kopplung eine Modernisierungsmaßnahme darstellt und somit vom Mieter zu dulden ist.

    Hier in der Database die Pressemitteilung:

    https://www.hausenergieforum.de/forum/wbb/wbb/…Data&dataID=111

    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!