Habe eben Post von meinem Stromversorger bekommen, der die Vergütungsabrechnung umstellen will. Demnach brauche ich keine Abrechnung mehr erstellen, sondern nur noch den Zählerstand mitzuteilen. Hierbei werde ich nach dem Steuersatz gefragt. Kennt sich hier jemand aus? Es werden 0%, 6% oder 16% als Eingabe angeboten.
Habe kein Gewerbe angemeldet und im Moment auch nicht vermietet.
Umsatzsteuer
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Hi,
wenn du nicht gewerbsmäßig einspeist, dann ist der Umsatzsteuersatz 0 %, denn du führst ja keine Ust ab, nehme ich mal an.
Trotzdem kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, daß die EVUs momentan scheinbar Dumme suchen, die sie mit fadenscheinigen Vorschlägen aufs Glatteis führen können. Ich empfehle dir daher, den kompletten "Vorschlag" deines EVU einschließlich detaillierter Vergütungsregelung mal zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit hier reinzustellen.
Mfg Andy der FrechDachs
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Es geht wohl ausschliesslich um die Umstellung der Abrechnung, was eigentlich sinnvoll ist. Die Konditionen sind ja gottseidank jetzt gesetzlich festgeklopft. Es werden 3 Modi angeboten:
Jahresgutschrift, Monatsablesung (nur bei Fernauslesung), monatliche Abschläge mit Jahresendabrechnung. -
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Ich rate jedem zur Quartalsweisen Abrechnung gemäß EEX - Baseload :]
Außerdem rate ich Dir dringend, mit Deinem Sachbearbeiter des Finanzamtes abzuklären und lass Dir das sschriftlich geben, ob MwSt genommen werden muss oder nicht.
Einige Dachsbetreiber haben Probleme, wenn das Finanzamt nach mehreren Jahren ankommt und behauptet, die MWSt sei bereits in der Einspeisevergütung mit drin.
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Jaa BerndHH, und dann wurde dir wahrscheinlich die Abrechnung nach EEX-Gesamtjahresdurchschnitt angeboten, stimmts?
Wenn ja, bestätigt sich das was ich oben gesagt habe, hier werden Dumme gesucht!
Gruß Andy der FrechDachs
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Hallo BerndHH,
es wäre trotzdem sehr interessant, das Dokument zu sehen. Ich gehe Deinem Beitrag nach eigentlich davon aus, dass jeder Abrechnungsmodus nach EEX quartalsweise abgerechnet wird. Lediglich die (voraus-)zahlungsmodalitäten können gewählt werden. Bei mir ist das ähnlich, ich bekomme im Moment Quartalsweise eine Abschlagszahlung und am Jahresende mit der Meldung der Quartalszählerstände bekomme ich eine Endabrechnung nach EEX .
Nun aber noch mal zu der Umsatzsteuer: wie gesagt, wäre schön, das Dokument zu sehen, denn es gibt keinen MWSt-Satz von 6%, allenfalls sind das 7% und die gibts nicht auf Strom sondern fast ausschließlich auf Lebensmittel. Daher gibt es nur die Wahl USt-pflicht oder nicht. Wenn ja, dann muss das EVU zur gesetzlichen Vergütung zusätzlich MWSt an Dich bezahlen, die Du an das Finanzamt abführen musst. Im gegenzug kannst Du den Anteil der Mehrwertsteuer, welcher auf die Betriebskosten für den verkauften Strom entfällt vom Finanzamt zurückholen.
Grüße
Bruno
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Um die Sache mit der Umsatzsteuer ein für allemal einfach ?? darzustellen, arbeiten Bruno und ich gerade an einer Informationsschrift.
Link folgt in Kürze.
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Ich habe das gleiche PRoblem, nur bei der Inbeteriebnahmemeldung im "Kundendatenblatt für Erzeugungsanlagen": der Netzbetreiber fragt nach
"rein Umsatzsteuersatz von ? % ist zu berücksichtigen .. und weiter"Die Umsatztsteuer wrid vom Einspeiser and as FA... abgeführt"
-- ja was denn nun? was trage ich da ein??
danke für einen Tip
Gerd -
Moin Gerdh,
was hast Du den hier für nen alten Tread hersugekramt.
Hast Du zur Kleinunternehmerregelung optiert oder nicht?? Als Kleinunternehmer bekommst Du keine Vorsteuer auf Deine Ausgaben zurück darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen Also Brutto=Netto.
Du mußt doch wissen was Du beim FA gemeldet hast!!
Grüße
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Nö, meine Steuererklärung '13 liegt beim Steuerberater. wises ich also nicht. Also, ich bin kein KLeinunternehmer, sondern lebe als Angestellter und nicht von Einkommen aus meinem kleinen Stromgenerator.
Da komme ich mit etwas Nachdenken zu dem Ergebnis, dass ich nicht U-St. befreit bin. Lästig, wirklich.
Gerd
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