Hallo Zusammen,
seit ihr sicher, dass wenn ich den Strom an die Mieter "verkaufe", dass dies immer noch als Eigenverbrauch gilt und somit gefördert wird?
Viele Grüße
Bernigo
Hallo Zusammen,
seit ihr sicher, dass wenn ich den Strom an die Mieter "verkaufe", dass dies immer noch als Eigenverbrauch gilt und somit gefördert wird?
Viele Grüße
Bernigo
Hallo Bernigo,
der Fall ist hier eindeutig. Ob der "Allgemeinstrom", der für die Beleuchtung und technische Ausrüstung notwendig ist, nun von der EON, als Ökoström oder teilweise aus einem BHKW vom Gebäudebetreiber eingekauft wird, ist einzig die freie Entscheidung des Betreibers. Es gibt noch keine Vorschrift oder gültiges Urteil was das untersagt.
Wichtig ist nur, dass der erzeugte Strom im Objekt verbraucht wird und der BHKW-Betreiber wenigstens teilweise Miteigentümer am versorgten Objekt ist.
Damit ist es einwandfrei Eigenverbrauch. Wie das weitergereicht wird, z.B. mit der Betriebskostenabrechnung, soll für die Förderung an sich uninteressant sein.
Ob das so richtig ist, weiss ich nicht. Ich werde es jedenfalls so versuchen durchzubekommen.
Wichtig ist nur, dass der erzeugte Strom im Objekt verbraucht wird und der BHKW-Betreiber wenigstens teilweise Miteigentümer am versorgten Objekt ist.
Meinst Du Miteigentümer, oder Mitbenutzer! Mit anderen Worten, muß der Eigentümer (BHKW) selbst in dem Objekt wohnen?
Viele Grüße
Bernigo
Damit es Eigenverbrauch ist, musst Du nur Miteigentümer sein. Stell Dir vor, im Objekt gibt es Leerstand. Wer zahlt die weiter anfallenden Heiz- und Betriebakosten?
Natürlich der Eigentümer! Damit verbraucht er den produzierten Strom selber. Zieht ein Mieter ein, zahlt weiterhin der Eigentümer die eingehenden Rechnungen und verteilt diese Kosten dann erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
Der Abnehmer des BHKW-Stroms ist also immer der Eigentümer.
Der Abnehmer des BHKW-Stroms ist also immer der Eigentümer.
Inwieweit diese Aussage rechtlich zutreffend ist, werden wir im nächsten Jahr sehen!
Viele Grüße
Bernigo