Hallo,
da mein EC-Power BHKW (30kWth/15,2kWel) demnächst betriebsbereit sein wird, stelle ich mir folgende Frage:
Volleinspeisung des produzierten Stroms oder als Gebäudestrom verbrauchen und als Allgemeinverbrauch mit den Mietern abrechnen?
Insgesamt braucht die Gebäudetechnik etwa 80.000 kWh an Strom im Jahr. Alles davon kann ich aufgrund der Leistungsaufnahme einiger Geräte nicht durch das BHKW ersetzen. Nach dem bisherigen Stand werden pro Jahr um die 95.000-105.000 kWh produziert werden, davon sehe ich etwa 60.000 kWh als realistischen Verbrauch im Gebäude.
Hat von Euch jemand eine ähnliche Konstellation und wie rechnet Ihr das mit den Mietern ab? Eigentlich hat der Vermieter ja beim Bezug des Allgemeinverbrauchs das freie Wahlrecht des Versorgers. Muss ich trotzdem von allen Mietern eine Zustimmung für diese Art der Versorgung haben? Den Reststrom würde ich dann wie gehabt anhand der Rechnung des Versorgers an die Mieter weiterreichen.
Ich habe den BHKW-Betrieb in einer eigenen Firma ausgegliedert,bin aber parallel Miteigentümer am Objekt. Ist das nun Eigenverbrauch der dann kostenseitig mit dem Betriebskosten weitergegeben werden kann?
Viele Fragen - bitte vom Admin eine kurze Info wenn es zu sehr in Richtung Steuerberatung geht.
Ich bin für jeden Tip von eurer Seite dankbar.