Schleswig-Holstein Fonds Förderung von Maßnahmen im Energiebereich
Nur durch Zufall bin ich über dieses Programm gestolpert:
http://www.ib-sh.de/sh-fonds-energie
Das kann für einige Neu-BHKWler sehr interessant sein. Meinen Antrag habe ich letzte Woche eingereicht.
Zu beachten ist allerdings, das mit der Auftragsvergabe bis zur Bewilligung der Förderung gewartet werden muss.
Hier mal die geförderten Maßnahmen im Überblick:
Art und Höhe der Förderung
a) Nr. 8 Energieoptimierte Gebäudesanierung Zuwendungsfähig
sind die erhöhten Aufwendungen zur Verbesserung des Wäremdämmstandards
für bestehende Gebäude mit einer kontrollierten Be- u. Entlüftung auf
den Neubaustandard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der Mehrkosten.
b) Nr. 9 Energiesparende Neubauvorhaben.
Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Senkung
des Energiebedarfs bei Neubauten mit einer kontrollierten Be- u.
Entlüftung über die gesetzliche Anforderung der EnEV hinaus,
unterschreitung dr Transmissionswärmeverluste HT. um mindestens 45 %.
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40 Euro
je Quadratmeter Wohnfläche bzw. bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter
Nutzfläche.
c) Nr. 10 Einbau von Vakuumisolationspaneelen als Wärmedämmung.
Gefördert wird die Vakuumdämmung als besonders innovative und Platz
sparende Wärmedämmung im Zuge des experimentellen Bauens nach § 76 Abs.
3 Nr. 3 Landesbauordnung (LBO) in der geltenden Fassung. Die
Zuschusshöhe beträgt 100 Euro je Quadratmeter mit
Vakuumisolationspaneelen gedämmter Fläche. Der Einbau der VIP ist von einem geschulten Fachunternehmen durchzuführen und nachzuweisen.
d) Nr. 11 Förderung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie und Festkörperbatterien.
Entwickelt werden soll die Wasserstofftechnologie auf der Basis der
Anwendung von Brennstoffzellen. Die Zuschusshöhe kann bis zu 70 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
e) Nr. 12 Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung. Zuwendungsfähig
sind Investitionen in die Beistellung von KWK-Anlagen an
Heizungsanlagen (Objekt-Blockheizkraftwerken). Objekt BHKW mit einer
elektrischen Leistung zwischen 10 und 40 Kilowatt werden pauschal mit
einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro je Objekt gefördert.
f) Nr. 13 Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen.
Mit der Förderung der Infrastruktur für eine effiziente
leitungsgebundene Wärmeversorgung sollen die Vorteile der
Kraft-Wärme-Kopplung bzw. der von erneuerbaren Energien aus Gründen
einer nachhaltigen Energieversorgung verstärkt genutzt werden. Der
Jahresheizenergiebedarf muss zu mindestens 50 % aus KWK-Aggregat(en)
oder zu mindestens 50 % aus einem mit Biomasse befeuerten Heizwerk
gedeckt werden. Der Dämmstandard des Wärmenetzes muss der
Wärmedämmstufe der Serie 3 bzw. für erdverlegte Rohrleitungen der Serie
2 entsprechen.
Die Förderung von Wärmenetzen durch den
Schleswig-Holstein-Fonds ist eingestellt, da eine Förderung durch den
Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ab 2. Quartal 2008
ermöglicht wird. Die Richtlinie ist abrufbar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
g) Nr. 14 Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
a) mit Entwicklungscharakter;
b) mit Pilotcharakter;
c) mit Demonstrationscharakter
Die Anteilsfinanzierung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Maßnahmen und Beratung zur Verminderung des
Energieverbrauches in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
können ab 2008 über das KfW-Programm (227) –Sonderfonds
Energieeffizienz in KMU- finanziert / gefördert werden. Unterlagen sind
unter http://www.kfw.de/ erhältlich.
Die Förderung erfolgt mit nicht rückzahlbaren
Investitionszuschüssen als Festbetragsfinanzierung für die Nr. 9, Nr.
10, Nr. 12, Nr. 13 und als Anteilsfinanzierung für die Nr. 8, Nr. Nr.
11 und Nr. 14.
Mindestförderhöhe (Bagatellgrenze)
Es
wird grundsätzlich keine Förderung gewährt, wenn der beantragte
Zuschuss nach Nr. 11 Nr. 13 oder Nr. 14 weniger als 20.000,-
Euro beträgt. Für Maßnahmen nach nr. 8, Nr. 9 oder Nr. 12 gilt eine
Bagatellgrenze von 5.000,- Euro und für Maßnahmen nach Nr. 10 eine
Bagatellgrenze von 500 Euro.
Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen Interessenten bei seiner Kalkulation und der Entscheidung für ein BHKW.