Jetzt hoffen wir mal, dass nach der Novellierung des KWK-Gesetzes der Zuschlag von 5,11 auf den gesamten KWK-Strom vergütet wird, und nicht nur auf den eingespeisten . In dem Zusammenhang weiß ich jetzt auch nicht, ob es sinnvoll wäre den Inbetriebnahmetermin noch etwas hinaus zu zögern, bis die Novellierung in Kraft ist. Nachteile können dadurch aber auch entstehen!
Ja aber wann wird das entschieden, das hab ich nicht gefunden, wenns sich noch Monate hinzieht...
Wenn ich jetzt anschließe, komm ich dann nicht bei Verabschiedung automatisch die bessere Vergütungen?
Ansonsten würde das ja Sinn machen zu warten... oh je... -;-(