Eigenbau: Brauche ich eine Genehmigung?

  • wie schauts eigentlich mit richtlinien in sachen BHKW aufstellen aus?

    dass es bei mikroBHKWs ja nicht so die probleme geben sollte kann ich mir zwar vorstellen, aber wie schauts bei den grösseren klötzen aus?

    ich hab momentan nen angebot für nen 340er bekommen, und überlege ernsthaft, ob das nicht passend wäre, da mit KWKK kombinierbar...

    auf der anderen seite mache ich mir aber auch sorgen, dass nicht irgend eine behörde im zweifelsfall erstmal wissen will, WARUM ich so ein großes brauch (ist ja ohne probleme zu beweisen) und WIESO ich darauf komme...
    gibts da was vorgeschaltetes oder ist das problemlos?

  • Hallo Thantales,

    Ich präsentiere mal hier mein "halbwissen":

    Ich meine, das es hier nach der "Feuerungsleistung" der gesamten Feuerungsanlage geht. Wenn ich also einen Dachs mit meinem Ölkessel mit 920 KW anschließe, dann ist auch der Dachs genehmigungspflichtig!

    Da brodelt aber auch in jedem Bundesland eine andere Feuerstättenverordnung.

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Thantales,

    ich weis nur, dass bei den Größenordnungen der Netzbetreiber ein gehöriges Wörtchen mit zu reden hat! Infos müsste es beim Bundesverband Kraft-Wärmekopplung geben. Siehe Link rechts oben hier auf der Portalseite.

    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!

    Google: ICH HABE ALLES!

    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!

    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Thantales

    Ab einen Feuerungstechnischen Anschlußwert von 50Kw brauchts du eine Baugenemigung.Ich würde als erstes mit dem Bauordnungsamt deines Landkreises sprechen, da erfährst du schonmal wie das Genehmigungsverfahren ein zuleiten ist,die sagen dir auch vorab ob sie soetwas tendtiell genehmigen.Und nun ein ganz wichtiger Punkt, den hat axel schon angesprochen.

    Ist das Leitungsnetz groß genung ausgelegt beim EVU damit du einspeisen kannst?

    Ich kann mir gut vorstellen das du eine Trafostationbrauchst und in das Mittelspannungsnetz einspeisen mußt.Eine Anschlußleistung von 340Kw im Niederspannungsnetz ist wohl kaum zu realisieren.

    Das ganze hat auch einen Vortteil dein VNNE fällt dann höher aus.Wie hoch das dann ist beantwortet dir dein EVU .

    Las den Kopf nicht hängen in der Mittelspannung muß dein EVU dich eigentlich anschliesen können.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Zitat

    Original von GB1530

    Das ganze hat auch einen Vortteil dein VNNE fällt dann höher aus.Wie hoch das dann ist beantwortet dir dein EVU .

    genau das Gegenteil ist der Fall, man bekommt weniger VNNE . Man bekommt die VNNE für alle der Einspeisung vorgelagerten Netze, speist man Niederspannung ein, bekommt man VNNE der Mittel- und Hochspannung. Speist man Mittelspannung ein bekommt man VNNE von der Hochspannung.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 (30. Januar 2008 um 22:22)

  • Hallo Bruno

    Dann habe ich da wohl irgendwas Mist verstanden. )))) )))) ))))
    Ist für mich irgend wie unlogisch aber wenn du es schreibst wird das stimmen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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  • die "Logik" ist folgende: Wenn ich in ein Netz einspeise, dann braucht das Große EVU keine Netzkosten vom Kraftwerk bis zu dieser Netzebene in die ich einspeise.

    Grüße

    Bruno

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  • Hallo Bruno

    Ich habe es gewusst Logik hat nicht immer was mit Logik zutun.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Thantalas,

    Ich ahbe mal auf der IPM (Internationale Pflanzenmesse) mal einen 500er (KW el) in Augenschein genommen...

    ist wiklich eine schöne Maschine, aber ob es sinnvoll ist sich sowas anzuschaffen, das sollte man (Beschwerde bei der Bundeswehr: frühestens nach 24 Stunden, spätestens nach 30 Tagen...)
    mal 1-5 mal überschlafen!!!!!

    Ich ahbe mir mal deinen ersten Treat rausgeholt...

    Dort ist die Rede von 300..350 Kw Heizleistung

    Spitzenlast? Bei welschem Temperatuniveau in den Hallen??
    Macht es Sinn, rund um ein Kühlhaus die Hallen zu heizen?
    Oder muß so´n riesen Börohaus versorgt werden??

    Sind alles Sachen, die berücksichtigt werden müssen!

    Ich denke, damit ist so´n ehrenamtliches Forum am Empty Power off...
    ... und dann sind Profis gefragt!

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Zitat

    Original von Bruno44
    ...speist man Niederspannung ein, bekommt man VNNE der Mittel- und Hochspannung...

    Hallo Bruno,

    ich habe jede Menge Schriftverkehr mit diversen Ministerien, Behörden, dem Netzbetreiber und dessen letztem Eigner geführt. Alle(!) Antworten waren ziemlich „verschwurbelt“ und „von hinten durch die Brust“. Doch in einem Punkt waren sich die Absender einig: Dass nur die VNNE der jeweils vorgelagerten Ebene erstattet werden – und zwar EINER Ebene.

    §18 der Stromnetzentgelt-Verordnung (StromNEV) sagt dazu:

    (1)
    „Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten
    Netz- und Umspannebenen durch die Einspeisung
    vermiedenen Netzentgelten entsprechen.“

    Wo ist da der Singular? Wer spricht da nur von einer Ebene? Offensichtlich gehen die Netzbetreiber davon aus, dass der jeweilige Streitwert zu gering ist, als dass es einer wagt, zu klagen. Gefordert habe ich im letzten Jahr einen vNNe-Satz von durchgängig 1,82 EUR/MWh. Gezahlt wurden zunächst 0,30 EUR/MWh ab der zweiten Jahreshälfte dann 0,53 EUR/MWh. Das bei mir aufgelaufene Delta des Jahres 2007 beläuft sich auf 188,90 EUR zzgl. MwSt.

    Gruß, maxnicks