Gemeinschaftswerk "Nachbarn"

  • Hallo,

    um mich ein wenig vorstellen: Ich bin neu hier und habe mich zwischen den Feiertagen in meinen Urlaub mit Infos sammeln zum Thema Energie beschäftigt und bin auf dieses Forum gestoßen.

    Ich wohne in einer Neubausiedlung, welche jetzt fast komplett bebaut ist. Da ich mein Einfamilienhaus vor 11 Jahren hier als erster im Gebiet gebaut habe und mein Gasbrenner (Buderus 26 KW) in den letzten Wochen ein paar Anfälligkeiten hatte, kam mir eine Idee, zu der ich mir Eure Meinungen wünschen würde.

    Der Nachbar auf der einen Seite betreibt ebenfalls einen Gasbrenner (etwas kleiner). Mein Nachbar zur anderen Seite hat erst vor kurzer Zeit eine Wärmepumpe mit Erdwärme (Tiefenbohrung) errichtet.

    Da nach meinen ersten Recherchen ein kleines BHKW für mein Haus sich aus meiner Sicht nicht lohnt, könnte ich mir vorstellen, dem einen Nachbarn Wärme zu liefern und dem anderen den Strom für seine Wärmepumpe.

    Jetzt habe ich schon einiges gelesen in diesem Forum, wo es um Nutzung des erzeugten Stromes für Mietparteien geht.

    Nun zu meiner Frage: Besteht die Möglichkeit, meine Idee in Realität umzusetzen? Technisch, wie auch rechtlich, bzw. steuerlich.

    Ich würde mich freuen, wenn es bereits Erfahrungen zu Nachbarverbündnissen gibt. Danke.

  • Hallo und Willkommen hier im Forum,

    Spontan finde ich die Idee super. (y)
    Rechtlich dürfen keine Leitungen über Öffentlichen Grund und Boden verlegt werden, soweit mir bekannt ist.
    Würde den einen Nachbarn mit Wärme UND Strom versorgen.
    Den anderen mit der Wärmepumpe würde ich auch komplett mit Strom versorgen.
    Technisch dürfte das ganze kein Problem sein.
    Details kann man dann immer noch klären.
    Viel Erfolg.

    Grüße Helmut @:-

  • Hallo dachspumpe,

    Zitat

    Der Nachbar auf der einen Seite betreibt ebenfalls einen Gasbrenner (etwas kleiner). Mein Nachbar zur anderen Seite hat erst vor kurzer Zeit eine Wärmepumpe mit Erdwärme (Tiefenbohrung) errichtet.

    Wenn ich das so verstehe, dann grenzen die grundst. direckt aneinander, oder?

    Haken an der Sache:
    der Nachbar mit der WP könnte einen Sondervertrag für den WP-Strom haben, der (noch) günstiger ist, wie das was Du einschl. Förderung an Vergütung für´s Rückspeisen erhältst.

    Nachbar ist gut, aber evtl. ist die Lösung mit einem Günstiger, wenn man den erzeugten Strom erstmal ganz normal verbraucht, und den Rest Einspeist. @:-

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo zusammen,

    danke zunächst für Eure schnellen Antworten.

    Das ich Versorgungsleitungen ausschließlich auf Privatflächen verlegen darf, hatte ich mir in diesem hervorragenden Forum bereits erlesen. Das ist bei uns der Fall.

    Interessant finde ich die Sache mit dem Strom für die Wärmepumpe. Es stimmt, mein Nachbar zahlt hierfür an den Versorger so um die 12 Cent. Der Strom, durch ein BHKW erzeugt, würde hier nicht günstiger sein. Kann es aber nicht trotzdem auf Dauer sinnvoll sein, die Versorgung durch das BHKW mit aufzunehmen? Ich denke hier an die Zeit nach der staatlichen Förderung. Je mehr ich (Nachbarschaft) vom erzeugten Strom selber verbrauche, je effektiver ist die doch die Rechnung, oder? Immerhin bekomme ich den Strom dann mit mindestens 12 Cent (nach heutiger Marktlage) vom Nachbarn vergütet.

    Wenn ich beide Nachbarn zu 100% mit Strom versorge, würden diese keinen Zähler vom Versorger mehr benötigen? Ich habe hier im Forum etwas gelesen, wobei die Versorgung für den Notfall (Ausfall meiner Versorgung an die Nachbarn) weiterhin durch den Netzbetreiber gewährleistet ist (sein muß?). Wie kann das funktionieren?

    Mir stellt sich da noch eine Frage bzgl. der Lieferung von Wärme an den einen Nachbarn: Wie wird die Warmwasserversorgung (Brauchwasser) üblicherweise geregelt? Muss hier ein zuätzlicher Zähler für Warmwasser installiert werden? Ist das überhaupt zugelassen, Wasser weiterzuverkaufen? Hat der Nachbar dann überhaupt noch einen Wasseranschluss vorzuhalten?

    Viele Fragen, mir nagelt sich so langsam ein Brett vor den Kopf ?( Die Begründung scheint im Augenblick der Neueinstieg in die Materie zu sein. :D

    Einen schönen Sonntagabend

    dachspumpe

  • Hallo Dachspumpe,

    das Problem mit dem Strom an den Nachbarn mit Wärmepumpe ist das du ihm den Strom ja auch dann für 12 cent verkaufen musst wenn dein BHKW nicht läuft. Du also den Strom für 20 cent vom EVU käufst und dann für 12 cent an deinen Nachbarn verkäufst. Es ist eben so das dann der gesamte Strom über deinen Stromzähler läuft. Es kann sich nur rechnen wenn die Nachbarn den gleichen Preis für den Strom zahlen, den du auch zahlst. Die Einsparung der Nachbarn sollte darin bestehen das sie weniger Zählermiete oder halt gar keine Zählermiete zahlen.
    Für das WW würde ich in den Mitversorgten Häusern eine Übergabestation mit Plattenwärmetauscher für WW verpassen, so wie sie auch in Nahwärmenetzen verwendet werden.

    Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Hallo zusammen,

    Zitat

    das Problem mit dem Strom an den Nachbarn mit Wärmepumpe ist das du ihm den Strom ja auch dann für 12 cent verkaufen musst wenn dein BHKW nicht läuft.

    Hmm, (Smilie, der sich am Kopf kratzt) muß man den Strom der ja bei der WP über eienen extra Zähler läuft auch immer vom EVU abnehmen?

    Ich denke da an folgende Lösung:
    BHKW läuft nicht, WP zieht ganz normalen Strom über ihren EVU Zähler.
    BHKW läuft, WP ist über Schütze ins normale Netz geschaltet, und braucht über einen Zwischenzähler BHKW-Strom. Wird allgemein zuviel (mehr wies BHKW liefert)Strom verbraucht, schmeißt ein Lastabwurfreais die WP wieder auf ihren EVU Sondertarif.......

    Frage muß man das dem EVU überhaupt auf die Nase binden???

    Fragen über fragen...

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsgärtner (6. Januar 2008 um 21:45)

  • 1. Atomstromfreier und ökologisch sinnvoll erzeugter Strom zum Preis von "normalem" Strom.

    2. Meist verlangt der Betreiber eines solchen Mini-Netzes keine Zähl- und Abrechnungsgebühr.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Der Nachbar wird für seine WP bestimmt einen extra Stromzähler haben.
    Also schließt er sich mit seinem Gebrauchstrom an das BHKW und läßt den WPStrom weiter bei dem EVU .
    Problem gelöst.
    Und wenn das EVU die Preise, wie fast überall für Heizstrom, auf normale Preise anhebt, wechselt der Nachbar komplett zum BHKW .

    Problem gelöst.
    Wenn dann noch der finanzielle oder ökologische Anreiz dazu kommt, sehe ich da weniger Probleme.

    Und noch ein Gedanke, Reihenhaus heißt ja nicht unbedingt das es nur einen Nachbarn links und rechts gibt.
    Was ist mit den anderen?
    Versorgungsletungen durch die Keller zu ziehen sollte bei einer Reihenhausanordnung nicht so aufwendig sein.

    Problem der Auslastung komplett gelöst und die Einsparungen an Schorni und EVUzählern kann sich jeder Angeschlossene sofort in die Tasche stecken!

    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    Original von Bernd der Dachsausbeuter

    Und noch ein Gedanke, Reihenhaus heißt ja nicht unbedingt das es nur einen Nachbarn links und rechts gibt.
    Was ist mit den anderen?
    Versorgungsletungen durch die Keller zu ziehen sollte bei einer Reihenhausanordnung nicht so aufwendig sein.

    schönes Szenario, Probleme gibt es nur dann, wenn gerade der neben Dir nicht mitmachen will und auch nicht duldet, weil Querulant, dass eine Leitung durch sein Keller zum übernächsten gelegt wird. Dass bei solchen "Gemeinschaften" immer irgend so ein Querulant dazwischen ist, zeigt die Erfahrung im WEG-Bereich (WohnEigentümerGemeischaft). Ich kenne Makler, die Verwaltungsmandate ablehnen, bei denen es um WEG geht. Das ist im übrigen auch ein Grund, warum ich mir NIE eine Eigentumswohnung zulegen würde.

    Grüße

    Bruno

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