Ich habe die ersten Unterlagen zum neuen KWKG mit wahrscheinlicher Gültigkeit ab 01.01.2027 erhalten.
Zitat• Stufe 1 (mit Inkrafttreten der Novelle): Die Verdopplung der Fördersätze für kleine Anlagen bis 50 kW nach § 7 Abs. 3a wird aufgehoben.
• Stufe 2 (ab 01.01.2028): Die Förderstruktur wird vereinfacht. Für Leistungsanteile von weniger als 500 kW gilt ein einheitlicher Fördersatz i.H.v. 7,5 ct/kWh (entspricht einem Wert von 5,0 ct/kWh ohne die oben genannte Stauchung).
• Stufe 3 (ab 01.01.2029): In Anlehnung an die bevorstehende EEG-Reform entfällt die Förderung für neue Kleinstanlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 25 kW.