Ab 2029 sollen Prosumer laut Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen höheren Grundpreis auf ihren Stromtarif bezahlen und sich damit stärker an den Stromnetzkosten beteiligen. Hier ein Beitrag zum Thema
Prosumer sollen künftig einen höheren Grundpreis zahlen
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Auf die Gefahr hin mich hier unbeliebt zu machen: Grundsätzlich halte ich es für richtig, Prosumer angemessen an den Netzkosten zu beteiligen. Ca. 75% der Netzkosten sind Fixkosten, die also unabhängig davon anfallen, wie viel Strom der Einzelne verbraucht (bzw. als Prosumer einspeist). Diese Kosten werden allein dadurch verursacht, dass überhaupt ein Netzanschluss aufrecht erhalten wird und sollten von allen Netzanschluss-Inhabern getragen werden.
Ein Beispiel: Unser ZFH mit zwei E-Autos hatte im vergangenen Jahr 9.000 kWh Gesamtverbrauch, davon aus BHKW und PV insgesamt ca. 6.500 kWh Eigenverbrauch. Bei ca. 10 ct/kWh Netzkostenanteil im Bezugsstrom-Arbeitspreis haben wir 2025 mit zwei Haushalten 250 EUR Netzkosten gezahlt, also etwa dasselbe wie ein Dreipersonenhaushalt in der Stadt ohne PV und BHKW. Legt man die Zahlen für den PV-Eigenverbrauch zugrunde (in 2025 knapp 20 TWh bzw. 20 Mrd kWh), so haben sich PV-Prosumer letztes Jahr in Höhe von ca. 2 Mrd € (ca. 5% der gesamten Netzkosten) nicht an den Netzkosten beteiligt, obgleich sie nachts und im Winter das Netz ebenso benötigen wie alle anderen Verbraucher.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir durchaus fair, als Prosumer einen höheren Anteil an den Netzkosten zu tragen. Die jetzt offenbar gewählte Methode erscheint aber willkürlich und reichlich undurchsichtig. Beispielsweise sollen – so wie es aussieht – die immer zahlreicheren Betreiber von Balkonanlagen (die in der Summe auch hohe Redispatchkosten verursachen) gar nicht beteiligt werden.
Ich hätte es für gerechter (und auch sachgerechter) gehalten, wenn für alle Anschlüsse (also Prosumer wie reine Verbraucher) eine angemessene "Netz-Grundgebühr" gezahlt werden müsste, die in der Summe die Netz-Fixkosten deckt und beispielsweise an der Bemessungsleistung am Verknüpfungspunkt zum öffentlichen Netz ausgerichtet werden könnte. Im Gegenzug müssten die im Arbeitspreis enthaltenen Netzkosten um den Fixkostenanteil, d.h. ca. 7-8 ct/kWh, gesenkt werden. Danach zahlen Verbraucher wie Prosumer Netzkosten in dem Umfang wie sie auch verursacht werden.
Das früher gegen hohe Grundgebühren und entsprechend niedrige Arbeitspreise stets angeführte Argument, dass dadurch hoher Stromverbrauch "belohnt" werde, hat m.E. in Zeiten, wo 60% des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen und große Stromverbraucher wie Wärmepumpen und E-Autos sogar staatlich gefördert werden, keine Bedeutung mehr.
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Ich kann dem bedingt zustimmen - wenn dann ALLE nicht nur ausgesuchte Gruppen und möglicherweise auch gestaffelt nach PV-Erzeugun oder Einspeiseleistung.
Ohne das Netz wird es ansonsten im Winter sehr "ENG"
Beispiel :
Jetzt mit WP-Verbrauch in 2025 auf 2026:
Aus Kostengründen (Schorni/Gas/Wartung/anstehende Reparaturen etc.) das Micro-BHKW in 2025 "vorübergehend außer Betrieb" genommen.
ca. 14.000 kWh/Jahr Verbrauch Gesamt
ca. 6.000 kWh/Jahr Verbrauch - Bezug aus dem Netz
ca. 8.000 kWh/Jahr Verbrauch - PV-Erzeugung
ca. 2.500 kWh/Jahr Verbrauch - PV-Überschußeinspeisung
Rechnungsbetrag ca. 1.600 € (inkl. Boni-Rabatt)
(effektiveGrundgebühr 178.71 Euro/Jahr - Arbeitspreis 23.817 Cent/kWh)
Davor vor dem WP-Einbau - noch mit weniger PV und auch tlw. BHKW-Nutzung (Brennstoffzelle):
ca. 7.000 kWh/Jahr Verbrauch Gesamt
ca. 800 kWh/Jahr Verbrauch - Bezug aus dem Netz
ca. 1.400 kWh/Jahr Verbrauch - BHKW / Brennstoffzelle (vorher bis zu 4.800 kWh in den Vorjahren)
ca. 5.100 kWh/Jahr Verbrauch - PV-Erzeugung
Rechnungsbetrag ca. 310 € (inkl. Boni-Rabatt)
(effektive Grundgebühr 133.62 Euro/Jahr - Arbeitspreis 21.777 Cent/kWh)Hier fielen aber in 2024/2025 Kosten für den Gasbezug zum Betrieb der Spitzenlasttherme und dem BHK-Betrieb" in Höhe von 2.300 € noch zusätzlich an.
Man sieht also :
PV-Aufrüstung + WP rechnet sich in diesem Beispiel :
2024/2025 => Gas 2.300 € + Strom 310 € = 2.610 Euro Gesamtenergiekosten
2025/2026 => Gas 0,00 € + Strom 1.600 € = 1.600 Euro GesamtenergiekostenDifferenz = ca. 1.000 Euro / Jahr bei weiter ansteigenden Gaskosten

Die Aufrüstung PV mittels einer Erweiterung/Erhöhung der Stringanzahl auf bis XY % der möglichen Technischen Datenangaben der 3 WR "rechnet sich" somit innerhalb von 2 Jahren und verhilft dann noch dauerhaft zu einer Kosteneinsparung zusammen mit der WP.


Falls ich dann zukünftig evtl. 100 - 200 Euro(Jahr mehr an Netzabgabe bezahlen müsste.....fänd ich okay. Allein für die Möglichkeit davon auch den Nutzen im Fall der Fälle (keine Sonne / kein Strom) zu haben ist das vollkommen okay.

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PV-Aufrüstung + WP rechnet sich in diesem Beispiel :
2024/2005 => Gas 2.300 € + Strom 310 € = 2.610 Euro Gesamtenergiekosten
2024/2005 => Gas 0,00 € + Strom 1.600 € = 1.600 Euro GesamtenergiekostenIst zu verstehen,jedoch wegen falscher Beschriftung der Zeitbereiche irritierend.
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Korrigiert
Danke für den Hinweis
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Ich habe mich unterdessen noch mal eingehender mit dem Thema beschäftigt. Für den, der sich die Mühe machen möchte das durchzulesen oder gar vollständig zu verstehen
: Den Festlegungsentwurf der BNA findet man hier .Die für uns als Prosumer entscheidenden Regeln in dem Entwurf kommen in Kapitel 8. Sie beziehen sich auf die von den Verteilnetzbetreibern festzusetzenden Netzentgelte nach Grundpreis und Arbeitspreis. Prosumer mit einer jährlichen Entnahme bis zu 100.000 kWh (wohl in erster Linie Betreiber von PV-Anlagen, aber vermutlich auch BHKW-Betreiber) sollen ab 2029 einen Aufschlag von 70-90% auf den Grundpreis zahlen. Dabei ist wichtig, dass hier der Grundpreis des Verteilnetzbetreibers gemeint ist und nicht der Grundpreis, den jeder Prosumer individuell mit seinem Stromversorger abschließt. Das wird in den zum Thema veröffentlichten Pressemitteilungen leider nicht auseinander gehalten.
Beispiel: Unser VNB (Bayernwerk) verrechnet 2026 für Haushalte ohne Leistungsmessung einen Grundpreis von jährlich € 98,55 netto (€ 117,27 brutto). Würde dieser Grundpreis auch noch im Jahr 2029 gelten, so würden Prosumer nach dem Festlegungsentwurf einen Aufschlag von € 68,99 bis 88,70 netto (82,09 bis 105,55 brutto) pro Jahr zahlen müssen. Zum Vergleich: Unser Stromversorger stellt derzeit als Grundgebühr jährlich € 156 brutto in Rechnung. Es gibt aber auch Tarife mit Grundgebühren bis € 468 pro Jahr. Da sind dann die Arbeitspreise entsprechend niedrig (gut z.B. für Betreiber einer Wärmepumpe).
Ich gehe davon aus, dass die Stromversorger ab 2029 bei den angebotenen Tarifen zwischen Verbraucher- und Prosumertarifen unterscheiden müssen und dann die vom VNB verrechneten Aufschläge (im Beispiel ca. 80-100 EUR/a) an die Prosumer weitergeben. Entscheidend ist, dass der ab 2029 zu zahlende Aufschlag für alle Prosumer in einem Verteilnetz gleich berechnet wird. Von der Größenordnung her dürften sich die meisten Aufschläge um oder etwas über EUR 100 brutto pro Jahr bewegen – unabhängig davon, wie viel Grundgebühr jeder an seinen Stromversorger zahlt. Inwieweit und in welcher Form dies von den Stromversorgern an die Prosumer weitergegeben wird, bleibt jedem Stromversorger überlassen, wobei Übertreibungen hier hoffentlich vom Markt verhindert werden.
Interessant wird auch noch, wie in diesem Zusammenhang reduzierte Netzentgelte behandelt werden, z.B. für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. In dem Festlegungsentwurf habe ich dazu nichts gefunden.
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