Dachs 0.8 Brennstoffzelle stilllegen nach Einbau einer Wärmepumpe?

  • Moin zusammen,

    ich möchte einmal eure Einschätzung zu meiner geplanten Umstellung hören.

    Aktuell läuft bei mir eine Dachs 0.8 Brennstoffzelle, die ja erst Ende 2022 eingebaut wurde. Das Haus ist ein älteres Fachwerkhaus mit ca. 300 m² Wohnfläche, teilweise vermietet. Zusätzlich sind bereits eine PV-Anlage mit Speicher sowie Solarthermie vorhanden.

    Nach einer Heizlastberechnung (ca. 17,9 kW) habe ich mich nun für den Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe entschieden. Die Anlage ist bereits beauftragt und der KfW-Antrag läuft.

    Geplant ist eine Panasonic Aquarea M-Serie 16 kW mit R290-Kältemittel. Dazu kommen:

    • 300-Liter-Pufferspeicher für den Heizkreis
    • Einbindung der vorhandenen Solarthermie
    • Einbindung des vorhandenen 290-Liter-Warmwasserspeichers
    • gemischter und ungemischter Heizkreis , bin gerade beim Aufbau der Flächenheizung
    • Gasheizung bleibt zunächst bestehen

    Wichtig: Die Wärmepumpe bekommt ihren eigenen Heizungs-Pufferspeicher. Der vorhandene Warmwasserspeicher bleibt für Trinkwasser und Solarthermie bestehen. Die Systeme arbeiten also nicht gemeinsam über einen einzigen Speicher.

    Mein aktueller Plan wäre, die Wärmepumpe zunächst 2–3 Jahre im Hybridbetrieb zu testen. Wenn sich zeigt, dass das Haus auch bei tiefen Temperaturen zuverlässig mit der Wärmepumpe läuft, würde ich den Gasanschluss später komplett stilllegen.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Die Brennstoffzelle wurde gefördert und ich darf sie meines Wissens während der Bindungsfrist nicht einfach ausbauen oder verkaufen. Darf ich sie aber vollständig außer Betrieb nehmen, also:

    • Brennstoffzelle abschalten
    • Gasanschluss ggf. stilllegen lassen
    • Gerät im Technikraum stehen lassen
    • keine Demontage vor Ablauf der Förderfrist

    Hat das schon jemand gemacht oder kennt die genaue Rechtslage?

    Mir geht es nicht darum, die Anlage sofort rauszuwerfen. Sondern lediglich darum, sie nach erfolgreichem Wärmepumpenbetrieb und wenn es auch ohne Gas Zusatzheizung passt, die BZ dauerhaft auszulasen und bis zum Ende der 10 Jahre ungenutzt stehen zu lassen. Ich habe neben der KFW auch die PACE Förderung erhalten.

    Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.


    LG Henry :)

  • Die Brennstoffzelle wurde gefördert und ich darf sie meines Wissens während der Bindungsfrist nicht einfach ausbauen oder verkaufen. Darf ich sie aber vollständig außer Betrieb nehmen, also:

    • Brennstoffzelle abschalten -> ist ausser Betrieb - auch im MaStR so gekennzeichnet - Gewerbe ebenfalls abgemeldet - Messstelle Strom abgebaut etc.
    • Gasanschluss ggf. stilllegen lassen -->> am Tag der WP-Inbetriebnahme Gas-Zähler Abbau und zurückgeschickt -->> HZB darf das meist
    • Gerät im Technikraum stehen lassen ->>>> steht im Keller und Frist kein Brot
    • keine Demontage vor Ablauf der Förderfrist -->> wichtigster Punkt: Da könnte ja mal jemand schauen kommen ob die Anlage noch da ist.....

    Hat das schon jemand gemacht -->>JA ;)

  • Auch wenn das die Frage nicht beantwortet: Warum lässt Du die BZ nicht dauerhaft z.B. in den vier Wintermonaten (Ende Oktober bis Ende Februar) einfach laufen? Der Strombedarf ist in dieser Zeit jedenfalls da (nicht zuletzt durch die WP), und das bisschen (Ab-)Wärme bekommst Du in dieser Zeit immer weg, weil die Solarthermie dann kaum was bringt. Abschalten – wie oben erläutert – kannst Du immer noch, wenn die BZ kaputt geht oder absehbar ein größerer Kostenblock auf Dich zukommt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012
    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010
    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)
    E-Autos: BMW i3 seit 2/2024 und Audi Q4 e-tron (45 quattro) seit 12/2024, an zwei go-e Wallboxen mit Controller

  • Moin,

    danke euch für die Antworten.

    Es ist bei mir leider etwas komplizierter. Aktuell habe ich noch einen Gaspreis von 8,89 ct/kWh bis Ende 2027 festgeschrieben. Solange dieser Tarif läuft, kann die Brennstoffzelle insbesondere in den Wintermonaten durchaus noch wirtschaftlich interessant sein.

    Das Problem bei meiner geplanten Anlage ist, dass die Wärmepumpe einen eigenen 300-Liter-Heizungspufferspeicher erhält, während die Brennstoffzelle mit dem bestehenden System und dem Warmwasserspeicher verbunden bleibt. Die Systeme sind daher hydraulisch nicht so einfach miteinander gekoppelt, dass die von der Brennstoffzelle erzeugte Wärme automatisch von der Wärmepumpe bzw. deren Heizkreis genutzt werden kann.

    Bei einem gemeinsamen Pufferspeicher würde ich die Brennstoffzelle vermutlich einfach in den Wintermonaten durchlaufen lassen. In meiner Konstellation bin ich mir aber nicht sicher, ob die erzeugte Wärme dann immer sinnvoll genutzt werden kann.

    Deshalb war mein Gedanke, die Brennstoffzelle zunächst nur bei niedrigen Außentemperaturen (ca. -1°) bzw. in den Wintermonaten zuzuschalten und nach Ende meines günstigen Gasvertrags Ende 2027 neu zu bewerten. Danach dürfte die Wirtschaftlichkeit der Brennstoffzelle gegenüber der Wärmepumpe vermutlich deutlich schlechter aussehen.

    Ich werde mir die tatsächliche Hydraulik nach dem Umbau aber erst einmal genau anschauen, denn Theorie und Praxis sind ja wieder unterschiedlich.

    LG Henry

  • Abschalten – wie oben erläutert – kannst Du immer noch, wenn die BZ kaputt geht oder absehbar ein größerer Kostenblock auf Dich zukommt.

    Genau das war zu dem Zeitpunkt der Entscheidungsfindung absehbar - große Wartung - Schornsteinfeger wurde Fällig - Stack fing an zu Leistung zu verlieren - etc.... und die eine einmalige Gelegenheit (besondere Umstände) für hohe Förderung der WP ;)