Mieterstrom und Wärme zu Gasverbrauch

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Abrechnung von Wärme und Strom aus einem Sennertec Dachs.

    Situation ist ein Mehrfamilienhaus, der Dachs erzeugt Wärme und der Strom wird an die Mieter verkauft.

    Kann der Vermieter den kompletten Gasverbrauch der Anlage die ja Wärme und Strom erzeugt in der

    Heizkostenabrechnung komplett eintragen und abrechnen und den Strom trotzdem für 45Ct/kWh abrechnen?

    Danke im vorraus

    Heinrich

  • Gibt es infos darüber was erlaubt ist beim Gas und was nicht.

    Beim Strom habe ich gefunden das der vermieter 10 % unter dem Grundversorger Preis bleiben muß

    aber er soll den Grundpreis und der Zählermiete verlangen können minus der 10 %

  • Dazu gibt es bereits Antworten hier:

    GuidoH
    1. November 2024 um 10:34


    Hajo100
    19. Juli 2024 um 18:28


    xenophil90
    12. Dezember 2022 um 21:54

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • den Strom trotzdem für 45Ct/kWh abrechnen?

    Mal abgesehen von der Frage der Gas-Abrechnung (dazu ist weiter oben alles gesagt): Warum sollte ein Mieter 45 (in Worten fünfundvierzig) Cent pro kWh für Strom zahlen, wenn es am Markt Strom für weniger als 35 ct/kWh gibt (Grundgebühr schon eingerechnet)?

    Meiner Meinung nach sollte man als Vermieter und BHKW-Betreiber den Mietern einen so günstigen Stromtarif anbieten, dass keiner auf die Idee kommt sein gesetzliches Recht auf freie Wahl des Stromversorgers auszuüben. Der ansonsten anfallende technische und administrative Aufwand zur Abgrenzung des Verbrauchs einzelner Mieter ist die paar Kröten nicht wert.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012
    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010
    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)
    E-Autos: BMW i3 seit 2/2024 und Audi Q4 e-tron (45 quattro) seit 12/2024, an zwei go-e Wallboxen mit Controller

  • es infos darüber was erlaubt ist beim Gas und was nicht. Beim Strom habe ich gefunden das der vermieter 10 % unter dem Grundversorger Preis bleiben muß aber er soll den Grundpreis und der Zählermiete verlangen können minus der 10 %

    Also die Preise sind ganz schön heftig. Da würde ich mal ein ernstes Wort mit dem Vermieter reden, es soll ja eigendlich eine WIN / WIN Situation sein, bei der Vermieter und Mieter mit KWK besser gestellt sein sollen als ohne.

    Ich kenne zahlreiche Abrechnungen, oft wird gesagt ich berechne Euch den gesamten Gasverbrauch aber ihr braucht dafür keinerlei Wartungskosten zu zahlen, ich berechne den Strompreis des Grundversorgers abzüglich 10 % ohne jede Grundkosten - nur so als Beispiel.

    Das wird dann zur Vereinfachung gemacht.

    Es gibt jedoch auch rechtliche Vorgaben wie es gemacht werden muss, wenn keine Einigung erfolgt.