Balkonspeicher und Netztrennung der Notstromsteckdose

  • Hi,

    ich habe da eine Verständnisfrage zu den jetzt auf dem Markt befindlichen Balkonkraftwerspeichersystemen, die man ja gefühlt auf bis zu 20 kWh erweitern kann.

    Wenn das Netz nicht funktioniert oder abgeschaltet ist kann man über die 230V-Steckdose ja noch Strom mit sagen wir 800 W oder etwas mehr aus dem Speicher abgreifen.

    Generiert der Balkonspeicher dann sozusagen sein eigenes 50Hz-Netz?

    Wenn das Netz da ist und man trotzdem die Notstromsteckdose verwendet wird dann die Frequenz des Netzes auch dieser Steckdose aufgezwungen oder sind das dann zwei unterschiedliche "Netze"?

    Vielleicht hat ja jemand dazu einen Hinweis :/

    Gruß

  • ich habe da eine Verständnisfrage zu den jetzt auf dem Markt befindlichen Balkonkraftwerspeichersystemen, die man ja gefühlt auf bis zu 20 kWh erweitern kann.

    Zunächst einmal sollte man beachten, dass man als Anlagenbetreiber nicht einfach ein Balkonkraftwerk anschließen darf.

  • Generiert der Balkonspeicher dann sozusagen sein eigenes 50Hz-Netz?

    Ja, aber nur auf der Steckdose am Gerät, nicht über das Kabel mit dem die Solarbank an der Steckdose der Hausverkabelung hängt, die schaltet der NA-Schutz ab.

    Ob die Steckdose im Netzbetrieb die Netzfrequenz hat, also parallelgeschaltet wird, oder weiter eine Insel darstellt, hängt vom konkreten Gerät ab. Da gibt es die verschiedensten Konstruktionen. Häufig ist es aber so, dass, wenn die Steckdose dauerhaft an ist, diese Betriebsart zu einem erhöhten Verbrauch führt und man die Steckdose daher eher nur bei einem Stromausfall nutzen sollte und sonst in der Software deaktiviert. Das bedeutet bei vielen Geräten aber auch, dass man im Falle eines Stromausfalls erstmal die Solarbank aufwecken, mit dem Smartphone verbinden und dann den Netzersatzbetrieb starten muss – wenn das Gerät nicht einen Knopf für die Steckdose oder gar ein Display mit Menüsteuerung hat.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wenn das Netz da ist und man trotzdem die Notstromsteckdose verwendet wird dann die Frequenz des Netzes auch dieser Steckdose aufgezwungen oder sind das dann zwei unterschiedliche "Netze"?

    Ich kann jetzt nicht für alle Batteriespeicher/Wechselrichtersysteme sprechen aber in der Regel ist es so, dass die Notstromsteckdoseparallel zum Netz liegt und nur bei Netzausfall abgetrennt und autark versorgt wird.

  • Zunächst einmal sollte man beachten, dass man als Anlagenbetreiber nicht einfach ein Balkonkraftwerk anschließen darf.

    wie ist das umgekehrt, wenn jemand ein bkk hat un dann eine reguläre PV installiert?

    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.
    Nach dem Motto: Meine Meinung steht fest, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!

  • wie ist das umgekehrt, wenn jemand ein bkk hat un dann eine reguläre PV installiert?

    Beides ist zwar kein Problem, muss aber im Vorfeld beim Netzbetreiber angemeldet werden und genemigt werden.

    Es wird in der Regel eine Messung mit Kaskadenzähler durchgeführt. Beides ist auch im Marktstammdatenregister anzumelden.

  • wie ist das umgekehrt, wenn jemand ein bkk hat un dann eine reguläre PV installiert?

    Jegliche noch so kleine technische Veränderung muss gemäß den geltenden aktuellen Vorgaben immer über eine entsprechende Änderung beim Netzbetreiber und im MStR gemeldet werden. Hoch lebe die Bürokratie !

    Auch z.B. u.a. ein anderer WR oder anderer WR-Hersteller oder +/- Leistung / Ersatzpanel von anderen Herstellern oder andere Leistungswerte / Erhöhung oder Verringerung der Summe der Stringleistungswerte etc. usw. <X

  • wie ist das umgekehrt, wenn jemand ein bkk hat un dann eine reguläre PV installiert?

    Beides ist zwar kein Problem, muss aber im Vorfeld beim Netzbetreiber angemeldet werden und genemigt werden.

    Es wird in der Regel eine Messung mit Kaskadenzähler durchgeführt. Beides ist auch im Marktstammdatenregister anzumelden.

    Bist Du sicher, dass Du nicht irrtümlich BHKW gelesen hast? Eine Kaskadenmessung bei gleichen Energieträgern ist mir noch nie untergekommen und auch bei den BDEW-Messkonzepten nicht vorgesehen.

    Ein BKW und eine reguläre PV können gemeinsam gemessen werden, der BKW-Anteil wird dann herausgerechnet und nicht vergütet. Es kann jedoch das BKW auch als Teil der regulären PV angemeldet werden, dann wird es mit vergütet. So mache ich das immer, wenn zu einem BKW noch eine reguläre Anlage hinzugebaut wird.

  • Jein - wegen der unterschiedlichen Vergütung kann es manchmal sinnvoll sein eine Kaskade zu nutzen, statt einfach den %-Jahres-WR- Wert-Anteil am Gesamtleistungsanteil des WR-Wert "auszuschätzen".....

    Wenn z. B. die Leistung bei 2 gleichen, aber verschieden vergüteten Wechelrichtern (verschiedene Inbetriebnahmejahre), aber unterschiedlich ausgerichteten nicht einfach 50/50 geteilt werden sollte.......(Schatten / Himmelsausrichtung / Dachschräge etc.)... könnte es sein das es sich "rechnen" wird ;)

  • Wenn das Netz ausfällt, liefert ein normales Balkonkraftwerk keinen Strom mehr! Das ist eine Sicherheitsfunktion.

    Für Notstrom muß eine Netztrennung erfolgen, damit Strom nicht ins öff. Netz fliessen kann.