Umfrage: steuerliche Betrachtung

  • Hallo miteinander,

    ich hab die Überschrift mal als Umfrage wewählt, obwohl hier keine Umfrageoptionen zur Verfügung stehen.

    Doch würd ich gerne mal "um-" fragen,
    wie ihr Euer BHKW aus steuerlicher Sicht betreibt???

    Abschreibung ist ja normalerweise 10 Jahre,
    wie sieht es bei den PÖl'ern aus? Ihr bekommt Förderung für 20Jahre, schlägt sich das auch steuerlich nieder?

    Wie sieht es sonst so aus?
    In der PV ist ja jeder Betreiber Untenehmer, wie ist es bei BHKW'lern?
    Konntet ihr die Vorsteuer ziehn? doch müsst ihr da nicht Gewinne versteuern?
    ...oder doch Liebhaber-Klausel

    ...und all die anderen Dinge,
    die da mit reinspieln.

    ...und bei jedem bestimmt auch ein bißchen anders

    Wäre nett,
    wenn Ihr mal Eure Situation beschreiben würdet.

    THX

  • Also dann fang ich mal an :D

    Die 20Jährige Förderung ist recht schön ändert aber an der 10Jährigen Abschreibung nix.
    18,99Cent+Märchensteuer auf 20Jahre fest machen sich aber in einer Ausgaben/Einnahmen Prognose recht gut (Eine Unbekannte weniger )))) )

    Die "Nachhaltige Tätigkeit" also quasi Gleichstellung mit Selbständigkeit und damit Vorsteuerabzug wurde von meinem FA ohne Probleme angenommen.

    Damit muß ich aber warscheinlich auch die selbst verbrauchte Wärmemenge bezahlen und versteuern. Das ist aber noch nicht sicher!!In einer Mail meines FA wurde die Wärme als "nicht zu versteuernde Nebenleistung" bezeichnet.

    Gewinne in zu versteuernden Größenordnungen gibt es eher nicht, dann doch eine große schwarze null. Natürlich in abhängigkeit vom Wert der entnommenen Wärme!! Denn allein durch Stromverkauf ist die Sache nicht Kosten deckend!!

    Die geringen Gewinne laufen dann ganz einfach unter "selbständige Einnahmen" in der Einkommenssteuererklärung.

    Mehr fällt mir im Moment nicht ein!

    Ausser noch eine Frage:
    Gibt es Festlegungen was ein KW Wärme kosten darf/muss?? alsö ähnlich wie die tabellen zu "ortsüblichen Vergleichsmieten"??

    Mfg

  • Ich würde sagen sieh mal unter Fernwärme nach.
    Ich habe es auch mit meinen Stadtwerken verglichen.
    Bei meiner 10 Jährigen Abzahlung liege ich gleich aud mit deren Preisen.
    Allerdings nach 10 Jahren entfällt Tilgung und Zins, leider aber auch die Förderung.
    Mal dann nachrechnen wo ich liege.

    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Danke Bernd,

    hab mal google bemüht und bin bei einem "mittleren Preis" von ca. 6Cent/kwh rausgekommen.
    Das ist gar nicht schlecht, wenn ich die kwh für rund 4Cent an mich "verkaufen" würde, hätte ich bereits einen bescheidenen Gewinn mit dem BHKW .

    @:- :~~

  • Hallo,

    also steuerlich hatte ich bisher keinerlei Probleme.

    Das BHKW schreibe ich auf 20 Jahre ab, da ich auch tatsächlich vorhabe, es so lange zu nutzen. Es ist sehr groß dimensioniert und läuft deshalb nicht so oft - weniger Verschleiß.

    Die Anschaffungskosten-Vorsteuer habe ich anstanslos sofort zurückbekommen, seither Zahle ich meist ein paar Euro Vorsteuer (weil der Strom 19, das PÖL aber nur 7% Steuersatz haben).

    Ich habe eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung mit der ESt-Erklärung abgegeben und in den ersten beiden Jahren hohe Verluste aus Gewerbebetrieb anerkannt bekommen, was sich sehr positiv auf meine ESt-Erstattung ausgewirkt hat. Im 3. Jahr (2007) werde ich etwas Gewinn machen und natürlich Versteuern müssen.

    Sollte das Fa. auf die Idee kommen, den Gewerbebetrieb als Liebhaberei einzustufen, kann ich nachweisen, daß die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht bei Anschaffung vorhanden waren. Sollte das wegen unvorhersehbarer Gesetzesänderungen wegfallen, schreibe ich das BHKW zum Restbuchwert ab - dann gibt es noch mal richtig was zurück. Tatsächlich ist der Weiterbetrieb mit PÖL bei diesen Preisen nicht mehr wirtschaftlich.

    Gruß
    Patrick

  • Hi,

    mein FA will auch 20 Jahre, was interessiert die diese Tabellen, macht doch eh jedes FA was es will ;(

    Gruß
    Tom

    Dachs HR | Kontrollierte Wohnraumlüftung | Solarthermie 7,5m² | PV-Anlage 13,3 kWp |Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock | Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW | E-Heizstab 6kW im Puffer

    Live unter energietec.eu

    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität -> Kona verkauft:saint:

  • Hallo zusammen,

    Abschreibung ist die gebrauchsübliche Nutzungsdauer. Diese kann in Einzelfällen von der amtlichen AfA-Tabelle abweichen. Längere AfA-Dauer ist für das Finanzamt denke ich kein größeres Problem, es sei denn, dass die gewählte Dauer utopisch lange ist und/oder damit verschleiert werden soll, dass das Gewerbe Liebhaberei ist.

    Wenn wir den Gas-Dachs als Beispiel nehmen und dieser lt. Senertec eine gewöhnliche "Lebensdauer" von 80.000Bh hat, und in einem Gebäude eingesetzt wird, wo er 8.000h/a läuft kann das FA keine 20 Jahre AfA verlangen.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,

    das BHKW , das 8000h im Jahr läuft will ich sehn.
    Das Jahr hat 365 x 24 h = 8760 h.
    Ich denke wer über 5000 h im Jahr kommt kann froh sein.

    Grüße gab