Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetz nach der Pressekonferenz 24.02.2026 der Regierungsfraktionen. In die Grüngasquote kann als EE-Gas vom Inverkehrbringer nicht EEG Biomethan eingespeist werden, welches nicht in Deutschland erzeugt wurde.
Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes
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In die Grüngasquote kann als EE-Gas vom Inverkehrbringer nicht EEG Biomethan eingespeist werden, welches nicht in Deutschland erzeugt wurde.
Steht das so im Gesetz? In dem zitierten Papier habe ich das nicht gefunden.
Wenn es so wäre, hielte ich das für einen ziemlichen Unsinn:
- Erstens wird es bei uns absehbar gar nicht genug Biomethan geben, um die steigenden Anforderungen zu erfüllen. Da wäre es durchaus sinnvoll, Import aus Nachbarländern zuzulassen (sofern das technisch und vom Angebot her überhaupt möglich ist).
- Zweitens schiene mir so eine Bestimmung gegen die EU-Vorschriften zu verstoßen. Da könnte man jedenfalls drauf warten dass ein EU-Gerichtshof das kippt.
- Und drittens verstehe ich nicht, wem so eine Importbegrenzung überhaupt nutzen sollte: Der Umwelt jedenfalls nicht und den Verbrauchern auch nicht. Könnte höchstens sein, dass so eine Bestimmung auf dem Mist heimischer Lobbygruppen gewachsen ist – dann würde sie erst recht gekippt gehören.
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Bitte genau lesen. Im Gebäudemodernisierungsgestez kann wie auch schon heute Biomethan in aus dem europäischen Wirtschaftsraum für die Anteile an EE-Gasen im Wärmebereich oder KWKG eingesetzt werden.
Stadtwerke nutzen für ihre BHKW die nach dem KWKG laufen nicht EEG-Biomethan.
Das wissen wenige. Für die EEG-Vergütung darf nur in Deutschland erzeugtes Biogas/Biomethan nach den Vorgaben des EEG eingesetzt werden.
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Jetzt hab ich verstanden, es geht um die EEG-Vergütung. Die hat aber doch eigentlich nichts mit dem GEG zu tun, oder bin ich jetzt völlig von der Rolle?
Ein BHKW mit EEG-Vergütung zu betreiben geht doch sowieso nur, wenn 100% Biomethan nach den EEG-Vorgaben eingesetzt wird. Ob sich das rechnet lasse ich mal dahingestellt, aber zulässig gewesen ist das auch unter dem bisherigen (Habeckschen) GEG.
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Zur Erfüllung der Grüngasquote das vom DVGW und B.KWK entwickelte Konzept im Anhang. Das Konzept wurde von uns damals an die SPD Politiker A. Rimkus MdB und B.Bergt MdB für die Regierungskoalition übergeben.
Diese Fassung ist auch die Grundlage für die Grüngasquote im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition CDU/CSU & SPD und soll die Erfüllung der Gasnetztransformation des Gebäudemodernisierungsgesetz werden.
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Vielen Dank für die Präsentation zur Grüngasquote. Damit haben wir zum ersten Mal konkrete Zahlen zu den Quoten: Ob die am Ende des Tages auch so im Gesetz erscheinen, werden wir sehen.
Aber es würde mich schon interessieren, ob sich der Gesetzgeber auch Gedanken darüber macht, welche Mengen grüner Gase zu welchen Kosten (und aus welchen Quellen) zukünftig bei uns zur Verfügung stehen werden.
Bei Biomethan ist die verfügbare Menge schon wegen der Anbauflächen begrenzt. Hinzu kommt dass die Aufreinigung von Biogas zu Biomethan aufwändig und wegen der notwendigen Investitionen nur für Großbetriebe leistbar ist. Und die Umarbeitung von Biogas zu Biomethan muss dem Hersteller trotz des zusätzlichen Aufwandes mehr bringen als die direkte Verstromung des Biogases. Deshalb ist Biomethan schon heute etwa doppelt so teuer wie fossiles Erdgas, und dieser Preisaufschlag wird sich bei steigender Knappheit wegen der Quoten bestimmt nicht verringern.
Und knapp werden wird Biomethan, denn wirtschaftliche Alternativen wird es in den nächsten 20-30 Jahren nicht geben. "Grüner" Wasserstoff und dessen "grüne" Derivate (Eco-Fuels und Eco-Gase aller Art, die aus Luft-CO2 und Wasserstoff hergestellt werden) sind sehr teuer und am Markt aktuell so gut wie nicht verfügbar. Auch wenn die verfügbaren Mengen eines Tages steigen, so wird nur wenig davon aus überschüssigem deutschem Wind- und PV-Strom kommen können. Das meiste werden wir aus Ländern wie Marokko, Chile, Namibia oder Australien importieren müssen, wo die Wasser-Elektrolyse Dank weitaus höherer und stetiger Wind- und Solar-Erträge kostengünstiger möglich ist. Diese Anlagen müssen aber – einschließlich der dafür notwendigen Transportlogistik – überhaupt erst kalkuliert, dann geplant, genehmigt und gebaut werden. Und wenn dieser Wasserstoff dann eines Tages endlich nach Deutschland kommt, wird er auf absehbare Zeit für höherwertige Einsatzgebiete wie in der chemischen Industrie oder zur Herstellung "grüner" Flugkraftstoffe benötigt. Dementsprechend wird sich das Preisniveau – solang kein Überangebot herrscht – an der Wertschöpfung dieser Anwendungsgebiete ausrichten. Das Verbrennen in Heizkesseln kann da wirtschaftlich nicht mithalten.
Fazit: Mit dem neuen Gesetzentwurf ist es wieder erlaubt darüber nachzudenken, eine schwächelnde Gastherme durch eine neue zu ersetzen (oder, wie bei uns, ein altes BHKW durch ein neues). Die Drohung, sofort 65% erneuerbare Gase einsetzen zu müssen, ist weg. Aber man muss sich dabei vor Augen führen, dass bei den genannten Quoten das Kostenrisiko spätestens ab Mitte der 30er Jahre (also weit vor dem Ende der technischen Lebensdauer eines jetzt eingebauten Gerätes) kaum noch kalkulierbar ist – es sei denn die Politik knickt vorher ein und schafft die Quote wieder ab.
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Deine Biomethanaussagen betreffen meiner Meinung nach wieder EEG-Biomethan mit EEG-Vergütung, dies darf nur in Deutschland erzeugt und verstromt werden. Die Grüngasquote soll mit nicht EEG-Biomethan erfüllt werden. Es handelt sich dabei um Biomethan ohne mögliche EEG-Vergütung. Es kann auch aus dem eurpäischen Wirtschaftsraum beschafft werden. Es wird aus Abfall und Reststoffen hergestellt.
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Aber es würde mich schon interessieren, ob sich der Gesetzgeber auch Gedanken darüber macht, welche Mengen grüner Gase zu welchen Kosten (und aus welchen Quellen) zukünftig bei uns zur Verfügung stehen werden.
Offensichtlich leider nicht. Es geht um reine Symbolpolitik. Man muss sich nur anhören, mit was für einem Schwachsinn und welchen Kampfbegriffen unser Maskendeal-Spahn das Gesetz vor der Presse verkündet hat. Erster Satz: "Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab!" Welches „Heizungsgesetz“? Warum ist das von Habeck? Falls der fachlich offensichtlich unkundige Herr Spahn das „Gebäudeenergiegesetz“ meint, das stammt aus der Zeit des Vorgängers von Herrn Habeck. Nächster Schwachsinn von Herrn Spahn direkt darauf: "Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache!" War der Heizungskeller nicht vorher auch Privatsache? Auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz macht klare Vorgaben für Gebäude (in denen sich für gewöhnlich die Heizkeller befinden). Das Einzige, was jetzt passiert, ist Folgendes: Wer nicht rechnen kann oder Vermieter ist, der baut sich jetzt vielleicht (wieder) eine Gas- oder Ölheizung oder ein BHKW ein und dann wird sich in wenigen Jahren über die horrenden Kosten für Öl und Gas aufgeregt. Sei es wegen des CO₂-Preises oder den Quoten für sündhaft teure synthetische Gase und Öle. Wer selbst so blöd ist, sich jetzt ein totes Pferd zu kaufen, dem sollte dann nicht geholfen werden und für die von der Blödheit ihrer Vermieter betroffenen Mieter wird dann eine soziale Subvention kommen müssen, die wir alle bezahlen. Fakt ist: Beim Ausbau von Wärmepumpen wird das Gasnetz zunehmend unbezahlbar (Netzentgelte), da kann Gas-Kathi vom Netzerhalt dank Wasserstoff fantasieren, was sie will. Grüne Gase können wir zudem kaum mehr produzieren als jetzt. Angeblich grüne Öle sind überwiegend Palmöle aus Asien, die mittels Etikettenschwindel zu HVO100 werden. Was hat die CDU also erreicht? Die Energiewende wird mal wieder ausgebremst, der Heizungsindustrie mit dem Hin- und Her das Genick gebrochen und die Zeche für diesen Unsinn, wie auch für den Erhalt der überflüssigen Gasverteilnetze, zahlen später wir Bürger. Aber daran ist dann bestimmt auch der Habeck schuld.
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Es handelt sich dabei um Biomethan ohne mögliche EEG-Vergütung. Es kann auch aus dem eurpäischen Wirtschaftsraum beschafft werden. Es wird aus Abfall und Reststoffen hergestellt.
Dass "Grüngase" auch aus Nicht-EEG-Quellen und aus dem Ausland beschafft werden können und müssen – womöglich auch aus Quellen außerhalb der EU – habe ich schon verstanden. Für den Großteil des "grünen" Wasserstoffs, der hierzulande zukünftig verbraucht wird, gilt das ja auch.
Interessieren würden mich aber Untersuchungen, wie viel an Erdgas- und Heizöl-Substitut aus diesen Quellen tatsächlich zur Verfügung steht bzw. zukünftig stehen kann, insbesondere wenn man umwelt- und klimaschädliche Fakes wie zu HVO 100 umfunktioniertes Palmöl außen vor lässt. Bezüglich des Importes aus Nachbarländern muss beachtet werden, dass diese solche Substitute ja auch selbst brauchen, wenn die EU mit der Energiewende weitermacht (falls nicht, können wir in Deutschland ruhig auch weiter Erdgas verheizen, dann wär's eh wurscht).
Hinzu kommt, dass es für Methan oder Öl aus Abfall- und Reststoffen zukünftig vor allem aus der chemischen Industrie eine erhebliche Nachfrage geben wird. Kohlenstoffhaltige Moleküle sind nun mal für die Chemie (anders als für die Gebäudeheizung!) ein unverzichtbarer Grundstoff, und wenn wir den Verbrauch fossiler Rohstoffe einschränken aber darüber diesen Industriezweig (den zweitwichtigsten nach der Autobranche) nicht verlieren wollen, muss die Chemie vorrangig Zugriff auf solche Rohstoffe bekommen. Wie viel dann davon noch übrig bleibt um Grüngas-Quoten zu erfüllen, muss man sehen.
Aber um auch mal was Positives zu sagen: Ob man an eine Durchführbarkeit der Grüngas-Quoten glaubt oder nicht, das Gesetz in seiner jetzigen Form ist technisch flexibler und verschafft vor allem unserem Land und seinen Bürgern eine Atempause, um drei wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wärmewende (mit den wesentlichen Säulen Wärmepumpe und Gebäudesanierung, nicht "Grüngas!) zu schaffen:
Erstens um durch den weiteren Ausbau vor allem von Windstrom und den dafür notwendigen Stromnetzen das Stromangebot im Winterhalbjahr (wo die Wärmepumpen laufen) zu erhöhen und den CO2-Fußabdruck unserer Stromerzeugung nochmals deutlich zu reduzieren. Erst dann erhält die bisherige Fiktion, Wärmepumpen (oder was das betrifft auch E-Autos) seien weitgehend emissionsfrei, auch eine Grundlage. Derzeit ist das nur sehr eingeschränkt der Fall: Beispielsweise im Jahr 2025 lag die Gesamtemission unserer Stromerzeugung – trotz eines EE-Anteils von 62%! – bei ca. 350g CO2/kWh. Nimmt man nur die zwei Winterquartale (in denen eine Wärmepumpe ca. 80% ihres jährlichen Stromverbrauchs zieht), so waren es ca. 390g CO2/kWh. Über das ganze Jahr gerechnet emittiert eine Wärmepumpe, die mit dem Strommix läuft und eine realistische Jahresarbeitszahl von 3 erreicht, derzeit faktisch ca. 120g CO2 pro erzeugter Kilowattstunde Wärme. Das ist zugegeben besser als eine Brennwert-Gastherme, die einschl. Wirkungsgrad und Vorkette auf ca. 220g CO2/kWh kommt. Aber so viel besser, dass man deshalb jetzt schon sämtliche Heizungen umrüsten sollte, ist es (noch) nicht.
Zum Zweiten müsste die energetische Sanierung des Altbaubestandes verschärft in Angriff genommen werden. Ob im neuen Gebäude-modernisierungsgesetz dafür bessere Voraussetzungen geschaffen werden als bisher, weiß ich nicht, hoffe es aber: Laut Veröffentlichungen wird über das Gesetz die EU-EPBD-Richtlinie 1:1 umgesetzt, vielleicht hilft das ja. Ohne energetische Sanierung der Bestandsgebäude werden wir auch mit der Wärmepumpe nicht viel erreichen. Beispiel: Ein Durchschnittsgebäude mit 120 kWh/m2a Wärmebedarf (Energieklasse D), das mit einer modernen Gastherme beheizt wird, emittiert ca. 26,4 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr. Ersetzt man die Gasheizung durch eine Wärmepumpe, so reduziert man die Emission beim aktuellen Strommix (s.o.) auf ca. 14,4 kg CO2/m2a. Das gleiche Ergebnis ließe sich auch erreichen, wenn man die Gastherme erstmal behält und stattdessen das Gebäude maßvoll auf einen Wärmebedarf von 65 kWh/m2a (Energieklasse B) saniert. Und die Sanierung hält länger als eine Wärmepumpe.
Und drittens bekommt durch das neue Gesetz der technische Fortschritt etwas mehr Zeit, um einerseits die Wirkungsgrade von Wärmepumpen zu verbessern (wenn man z.B. mit einer Lambda-WP heute schon eine JAZ von 4 und darüber erreichen kann, müssten das mittelfristig andere Anbieter doch auch schaffen) und andererseits vielleicht auch die Kosten für diese Technologie zu reduzieren. Eine gute Gastherme kriegt man heute für 4000 EUR, eine gute WP kostet 15-20.000 EUR. Und damit nicht genug: Wenn man eine defekte Brennwert-Gastherme durch eine neue ersetzt und sonst nichts machen muss, liegen die Einbaukosten vielleicht bei 2000 EUR. Bei der Umrüstung auf eine WP kann man froh sein, wenn man mit dem Zehnfachen davonkommt. Vielleicht tut sich hier schon was, wenn die jetzige proportionale Förderung durch Festbeträge ersetzt würde. Aber mittelfristig setze ich hier auf Kostenreduzierung durch die Lernkurve bei steigenden Stückzahlen – wenn auch wohl nicht in dem Umfang wie bei PV-Modulen.
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was für einem Schwachsinn und welchen Kampfbegriffen unser Maskendeal-Spahn das Gesetz vor der Presse verkündet hat. Erster Satz: "Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab!"
Was dem einen der Habeck, ist dem anderen der Spahn. Ich denke nicht, dass persönliche Befindlichkeiten der Diskussion dienen. Sachliche Betrachtungen und Gegenüberstellungen wären sinnvoller. (siehe sailor)
Interessieren würden mich aber Untersuchungen, wie viel an Erdgas- und Heizöl-Substitut aus diesen Quellen tatsächlich zur Verfügung steht
Ich interpretiere das so, dass mit dieser Regelung-
a) die Landwirtschaft (allerdings nur Biogas) durch erhöhte Nachfrage unterstützt werden soll.
b) Da das Biogas nicht alles schaffen wird, wird für das Substitut Wasserstoff ein direkter Markt geschaffen. Ich würde so etwas für ALLE Heizungen, also auch für den Bestand vorschreiben. Das hätte imho mehrere Effekte:
- Es würde eine Menge neue Bürokratie vermeiden.
- Es würde Grauzonen zwischen „neu“ und „alt“ vermeiden.
- Man würde nicht alte und ineffiziente Heizungen künstlich „am Leben“ halten.
- Es würde viel breiter greifen und eine planbare Wasserstofftechnik für Überschussstrom ermöglichen.
- . . .Über Ausführungsdetails und Zeiträume kann man sicher streiten (im positiven Sinn), aber grundsätzlich erscheint mir der Ansatz deutlich effektiver und sinnvoller, als Wärmepumpen mit der Brechstange einzuführen. (wohl gemerkt: Ich heize seit nunmehr 25 Jahren mit WP)