Solarspitzengesetz: Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 % auch bei BHKW?

  • Moin,

    wenn ich den Text richtig interpretiere, geht es tatsächlich um die Netzeinspeiseleistung und nicht um die Leistung an sich. Will heißen: Wer den Strom bei sich zu Hause einsetzen oder speichern kann, ist von der Regelung nicht betroffen. (Bitte um Korrektur wenn ich das falsch verstanden habe.)

    Wenn das so ist bzw. so kommen soll, wäre das jedenfalls ein Fortschritt gegenüber der jetzigen Praxis, wo – lt. Meldungen in Presse und Internet – auch Überschusseinspeisern bei Netzüberlastung einfach die PV-Anlage stillgelegt werden kann (so dass die Betreiber dann ihren Eigenbedarf mit teurem Netzstrom einschl. aller Steuern, Umlagen und Abgaben decken müssen).

    Unabhängig davon kann man sich schon fragen ob bei angebotsbedingter Netzüberlastung wegen viel Wind- und PV-Strom (ich nehme an das ist der Sinn dieser Regelung) die Begrenzung der paar BHKW's das Kraut fett macht. Aber wenn man das Prinzip "Gleiches Recht für alle" anwendet, halte ich es für gerechtfertigt, in solchen Zeiten die Einspeisung aus allen Anlagen zu begrenzen – also auch aus BHKW's.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Macht trotzdem keinen sinn. Da ich selbst wenn ich ein kleineres BHKW wähle auf 60% Begrenzenn muss. Bei Solar macht es ja noch sinn da die Solaranlagen alle mehr oder weniger gleichzeitig ihre maximale leistung liefern das ist aber beim BHKW nicht so.

  • da die Solaranlagen alle mehr oder weniger gleichzeitig ihre maximale leistung liefern das ist aber beim BHKW nicht so.

    Ich glaube, dass im Winter wegen des hohen Wärmebedarfs viele BHKW's 24/7 mit Volllast durchlaufen. PV ist im Winter natürlich nicht das Problem. Aber bei hohem Windangebot kann es auch im Winter durchaus zu Netzengpässen kommen, die dann durch Drosselung von Erzeugungsanlagen abgefedert werden müssen.

    Selbstverständlich wäre es sinnvoll, in solchen Situationen vorrangig die fossil befeuerten Anlagen ohne Wärmenutzung abzuregeln (also alle Braunkohle-Kraftwerke und die Mehrzahl der Steinkohle- und Gaskraftwerke), bevor man an die BHKW's geht.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Sehe ich auch so.

    Macht schon sinn bei Aktueller Netzüberlastung und Negativen Börsen Preisen die Leistung auf eigenverbauch zu beschränken.

    Aber eine generelle Begrenzung mach hier überhaupt keinen sinn da man die BHKW Leistung ja nach bedarf auslegt un sich da künstlich 40% wegzuschneiden ist nicht umbedingt gut für die Wirstschaftlichkeit da ich das BHKW 40% größer dimmensionieren muss wenn ich die Leistung nutzen möchte .

  • Generell ist ja nur die Einspeisung beschränkt. Wer zu jedem Zeitpunkt mindestens 40% des erzeugten Stroms selbst verbrauchen (oder bei sich speichern) kann, ist von der Regelung nicht betroffen. Man kann also die BHKW-Größe auch weiterhin entsprechend dem eigenen Strombedarf auslegen, ohne größere Einschränkungen befürchten zu müssen. (So richtig reich kann man mit der Einspeisung von BHKW-Strom sowieso nicht werden.)

    Makroökonomisch kontraproduktiv (d.h. einfach blöd) ist andererseits schon, wenn diese Einspeiseregelung starr ist und deshalb auch zu den (m.E. weit häufigeren) Zeiten greift, wo der so abgeregelte BHKW-Strom im Netz eigentlich gebraucht würde aber nun z.B. durch Braunkohlestrom ersetzt werden muss. Weitaus intelligenter wäre es deshalb gewesen, BHKW's erst in die Regelung einzubeziehen, wenn ein iMSys installiert ist und Abregelungen nur in den seltenen Fällen erfolgen, wo das zur Netzstabilisierung wirklich notwendig ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 (18. April 2025 um 20:18)

  • Da man ein BHKW ja wärmegeführt betreibt, bedeutet das, die Abregelung ggf. über einen el. Heizstab umzusetzen, in dem nach KWKG mit 8ct/kWh gefördert der 'abgeregelte' Strom gleich wieder in Wärme umgewandelt wird.

    Ich kenne niemanden, der Strom mit einem Heizstab in Wärme umwandelt, allerdings viele Dutzende Betreiber die mit einer Wärmepumpe preiswert mit Eigenstrom die notwendige Wärme erzeugen.


    So richtig reich kann man mit der Einspeisung von BHKW-Strom sowieso nicht werden

    Auch wenn es aktuell über 11 ct / kWh für eingespeisten Strom zuzüglich vermiedene Netzkosten zuzüglich möglicherweise KWK Zuschlag gibt, werden eigendlich wirklich nur Überschussmengen eingespeist. Nur zum EInspeisen wird sofern vorhanden die "Spitzenlastgastherm" aktiviert und nur Wärme mit einer Heizung erzeugt. Die Wartungs - und Abnutzungskosten etc. sind in der Regel zu hoch um Strom nur zum Einspeisen zu erzeugen, bei den aktuellen Brennstoffkosten.


    BHKW's erst in die Regelung einzubeziehen, wenn ein iMSys installiert ist und Abregelungen nur in den seltenen Fällen erfolgen, wo das zur Netzstabilisierung wirklich notwendig ist.

    Ich gehe davon aus, dass künftig mit einem variablen Strompreis die Laufzeit der KWK Anlage gesteuert wird.

    Kann man günstig Strom einkaufen ( viel Strom im Netz ) bleibt die KWK aus und umgekehrt.

  • Ich kenne niemanden, der Strom mit einem Heizstab in Wärme umwandelt, allerdings viele Dutzende Betreiber die mit einer Wärmepumpe preiswert mit Eigenstrom die notwendige Wärme erzeugen.

    räusper...:zitat:

    Ich bin so einer der ne Wärmepumpe hat .........und einen elektr. Heizstab im Warmwasserspeicher gesteckt hat.:pfeifen: