EnWG § 14a - Messstellenbetreiber und vorhandene Zählerschränke

  • Hallo zusammen
    Tibber als mein Stromlieferant bietet momentna den kostenlosen Umbau auf ein Intelligentes Messsystem (iMSys) an: https://www.inexogy.com

    Mein Netzbetreiber Stadtwerke Bochum Netz weist in deren Unterlagen aus, das nur getrennt gemessene Anlagen ein gemindertes Netzentgeld erhalten.
    Ich habe ja BHKW, PV und Stromspeicher, Inexogy gibt aber nur einen Zähler in deren Angebot an.
    Reicht der dann?
    Bisher habe ich eine Zählerkaskade, die Stadtwerke Netz wollten die schonmal alle auf deren Einspeisezähler umbauen und ich hätte direkt alle Zählerschränke erneuern müssen.
    Unter anderm wegen des Steuer und Sendemoduls.

    Bevor ich da weiter machen, muss ich dann trotzdem einen Schrank mit Platz für deren Modem oder was auch immer einbauen?
    Wie rechne ich die Einspeisung von PV und BHKW ab?
    Kommt für den Akkuspeicher noch einer hinzu oder warum wird der beim enwg 14a mit erwähnt?

    Wie immer maximal verwirrt.
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Wenn Du eine Zählerkaskade mit nur einer Verbrauchsstufe betreibst, sind die Entlastungsmodule nur dort zuzuordnen. Beispielsweise für eine Wallbox im Haushaltskreis. Ein solches Messsystem kann immer nur von einem Messstellenbetreiber abgerechnet werden. Einfach einen Zähler aus der Kaskade zu einem anderen Messstellenbetreiber zu migrieren, führt zum Entfall der Kaskadenabrechnung.

    Stromspeicher sind ab 4,2 kW auch regelpflichtig, wenn kein Bestandsschutz besteht. Deine Anlage müsste doch älter sein und noch nicht der 14a-Regel unterfallen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: