Mitteilungspflichten für alle BHKW Neuanlagen ab 01.04.25

  • Hallo miteinander,


    da haben ja einige tief durchgeatmet, dass das bisherige KWK-Gesetz nun doch noch Gnadenfrist auf den letzten Metern der Ampel mit CDU-Schützenhilfe bekommen hat.


    aber ist ja nicht so, dass sich nicht doch was ändern würde.

    Alle Anlagen die nach dem 01.04. in Betrieb genommen werden, haben nun eine Meldepflicht. Sie müssen die ständig die Preise an der EEX beobachten und die Betriebszeiten bei negativen Börsenpreisen notieren und melden.


    Nun dann

  • So eine Regelung gibt es doch schon seit Jahren (§ 7 Abs. 5 iVm § 15 Abs. 4 KWKG), nur waren bislang Anlagen bis 50 kW(el) aus praktischen Gründen (de facto kaum umsetzbar und mit marginalem Effekt) von der Meldepflicht befreit. Die Frage ist was sich jetzt ändert: Soll das jetzt wieder für alle ab 01.04.(2025?) eingebauten Anlagen gelten, also z.B. auch für kleine Dachse oder neoTowers?

    Wenn ja, so ließe sich eine solche Meldepflicht in der Praxis nur elektronisch realisieren. Will heißen: Neue BHKW's müssten dafür ein elektronisches Zubehörteil haben, welches in der Lage ist a) ständig die EEX-Preise zu beobachten und b) die in Zeiten negativer Strompreise angefallenen Betriebsstunden (bzw. doch eigentlich Strommengen, § 15 Abs. 4 KWKG) zu "notieren". Und wenn man schon mal dabei ist, könnte so ein Gerät c) die so ermittelten Daten auch direkt elektronisch z.B. an den VNB melden. Oder (wenn man will) das BHKW in solchen Zeiten einfach abschalten - könnte sich rechnen, wenn man z.B. einen Tibber-Tarif und/oder einen Stromspeicher hat.

    Das elektronische Beobachten der EEX-Preise wäre technisch kein Problem, der go-e Controller für unsere Wallboxen kann das beispielsweise auch. Die Punkte b) und c) sollten erst recht problemlos machbar sein. Ich fürchte nur, dass mal wieder so eine Regelung zwar mit sofortiger Wirkung kommt (der 01.04. ist übermorgen), aber dass die technische Realisierung Jahre dauert. Womöglich kommt noch irgendein Erbsenzähler auf die Idee, dass die Geräte geeicht sein müssen :rolleyes:. Und die jetzt gefertigten BHKW's (also die ab übermorgen eingebaut werden) haben so ein Zusatzgerät jedenfalls nicht.

    Wenn es also keine Übergangsregelung gibt, würden die Betreiber kleiner BHKW's mit einer Vorschrift belastet, die in der Praxis kaum umsetzbar ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Soll das jetzt wieder für alle ab 01.04.(2025?) eingebauten Anlagen gelten, also z.B. auch für kleine Dachse oder neoTowers?

    ganz genau

    und nicht nur für kleine ärgerlich. Auch so ein Betrieb mit ner 30er braucht dann wieder Verantwortlichkeit


    An sich alles Mist

    und wenn, dann meinetwegen ab 100kW was mit Redispatch 2.0 eh schon scharf im Monitoring hängt.

  • wenn, dann meinetwegen ab 100kW

    Dazu wird es wohl nicht kommen.

    Für die Betreiber kleiner BHKW (mit IBN ab 01.04.25) bedeutet dies, dass man (solange es eine elektronische Mimik dafür nicht gibt) wieder auf die seinerzeit – glaube ich – von alikante vorgeschlagene Lösung zurückkommen muss: Die Stunden negativer Strompreise entnimmt man Seiten wie hier (nach unten zur letzten Tabelle durchscrollen, "nein" bedeutet eine Stunde mit negativem Strompreis) und meldet dann vorsichtshalber alle "negativen" Stunden – außer vielleicht solche, von denen man sicher weiß (und ggf. durch betriebliche Aufschreibungen o. dgl. belegen kann) dass das BHKW in dieser Zeit nicht gelaufen ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Melden macht frei...


    Wenn ich schon lese "...meldet dann vorsichtshalber ALLE...." - dann erinnert mich das irgendwie an die Aussagen zu Martin Schulz, welche mal im EU Parlament gefallen sind!

  • wenn, dann meinetwegen ab 100kW

    Dazu wird es wohl nicht kommen.

    Für die Betreiber kleiner BHKW (mit IBN ab 01.04.25) bedeutet dies, dass man (solange es eine elektronische Mimik dafür nicht gibt) wieder auf die seinerzeit – glaube ich – von alikante vorgeschlagene Lösung zurückkommen muss: Die Stunden negativer Strompreise entnimmt man Seiten wie hier (nach unten zur letzten Tabelle durchscrollen, "nein" bedeutet eine Stunde mit negativem Strompreis) und meldet dann vorsichtshalber alle "negativen" Stunden – außer vielleicht solche, von denen man sicher weiß (und ggf. durch betriebliche Aufschreibungen o. dgl. belegen kann) dass das BHKW in dieser Zeit nicht gelaufen ist.

    keine Frage,

    irgendwie würde es wohl gehen.


    Ich bin aber öfters in Kliniken drin, auch nur mit 30er....70er und PRAKTISCH ist es schon so kaum möglich die Haustechnik zu befähigen die Zähler richtig auszulesen (OBIS-Kennziffern) die mit Wandlerfaktor zu belegen. Die Zahlen welche dann die kaufmännische Verwaltung irgendwo braucht bzw. angefragt wurden zu liefern und dann noch begreiflich zu machen, wozu an welche Stelle was versandt werden muss.

    Auf der Gegenseite bei manch Themen ggf. Netzbetreiber die keine Systematik haben irgendwas genauer Abzurechnen oder gar externen MSB-ler bei denen den WIM-Prozess seit 2Jahren im Stocken mit dem VNB ist.


    PRAKTISCH nur wieder ein administratives Monster ohne Mehrwert

  • Wenn ich schon lese "...meldet dann vorsichtshalber ALLE...." - dann erinnert mich das irgendwie an die Aussagen zu Martin Schulz

    In § 15 KWKG ist – zugegeben – die Rede von Mitteilungspflichten, nicht von Meldepflichten. Klingt vielleicht irgendwie demokratischer, ändert aber nichts am Sachverhalt.

    PRAKTISCH nur wieder ein administratives Monster ohne Mehrwert

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Oder vielleicht doch:

    Das ist mal wieder ein typisches Beispiel dafür, warum in Deutschland der Bürokratieabbau nicht gelingt. Die Grundidee hinter dieser Regelung ist ja nicht verkehrt: Negative Strompreise bedeuten immer ein Überangebot an erneuerbaren Energien (Wind oder PV). Deshalb sollten Anlagen, die fossile Energieträger zur Stromerzeugung nutzen, in solchen Zeiten möglichst nicht laufen oder (wenn sie schon laufen) wenigstens nicht auch noch gefördert werden. So weit so gut, nur leider machen sich die Verfasser solcher Regeln meist keine Gedanken darüber, ob bzw. inwieweit der Aufwand dafür noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht.

    Der Sinn der jetzt abgeschafften Ausnahme für BHKW's bis 50 kW(el) war ja nicht bestimmte Betreiber zu privilegieren, sondern eine grundsätzlich richtige Vorschrift auf solche Bereiche zu beschränken, wo sie im Vergleich zum Aufwand einen ausreichenden Nutzen bringt. Und nun ist wahrscheinlich jemand (mit welchem Parteibuch wohl?) drauf gekommen, dass diese Ausnahme ungerecht sei, weil sie die Betreiber kleiner BHKW's "begünstigt". Das Ergebnis ist – wie oben richtig gesagt – ein bürokratisches Monster, welches zwar keinen Mehrwert bringt, aber immerhin "gerecht" ist.

    So lang wir in Deutschland diesen Grundsatz der bis zum Exzess getriebenen Einzelfall-Gerechtigkeit nicht aufgeben, werden wir dem erstickenden Vorschriften-Dschungel nicht beikommen. Gut gemeint ist halt das Gegenteil von gut gemacht.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 (1. April 2025 um 12:09)

  • und wir reden hier von


    vielleicht noch -wenn überhaupt- ner 3-stelligen? Anzahl von Neuanlagen p.a.?

    die dann die Info über in Summe 5 MW melden müssen.

    und zeitgleich bauen wir (richtigerweise!) GW an PV, die mit Sicherheit mittlerweile von März bis Oktober im Preistal produzieren

  • Der Sinn der jetzt abgeschafften Ausnahme für BHKW's bis 50 kW(el) war ja nicht bestimmte Betreiber zu privilegieren, sondern eine grundsätzlich richtige Vorschrift auf solche Bereiche zu beschränken, wo sie im Vergleich zum Aufwand einen ausreichenden Nutzen bringt.

    Bis jetzt waren kaum iMSys Zähler in den Netzen, was sich jetzt jedoch ändert. Es ist somit technisch einfach für den NEtzbetreiber zu sagen, hier war der Strompreis negativ, Geld für Strom gibt es nicht, Du musst sogar noch bezahlen.

    Die Welt dreht sich weiter und auch die Technik entwickelt sich weiter, wie hatten ja als ich mich mit schwerstem HErzen für einen Energiespeicher entschloss über die Tematik ausgetauscht und waren uns soweit einig, dass künftig ein flexibler Strompreis im Bezug, aber auch in der EInspeisung früher oder später kommen wird. Da gibt es dann vom Netzbetreiber den jeweisl aktuellen Preis, im guten wie im schlechten.

    Der Betreiber hat dann mehrere Möglichkeiten.

    1. Er trägt dafür Sorge, dass er keinen Überschussstrom hat. Mittel sind Energiespeicher und Wärmepumpe.

    2. Er steuert die Einspeisung je nach aktuellem Einspeisepreis.

    3. Er interessiert sich gar nicht dafür und läßt es einfach laufen.


    Etwa die Hälfte unserer Kundschaft baut seine Anlage gerade nach Punkt 1 um. Der erzeugte Strom wird künftig ausschließlich eigengenutzt, die Problematik entfällt.


    vielleicht noch -wenn überhaupt- ner 3-stelligen? Anzahl von Neuanlagen p.a.?

    Das sehe ich ebenfalls so, KWK geht derzeit recht schlecht.


    und zeitgleich bauen wir (richtigerweise!) GW an PV, die mit Sicherheit mittlerweile von März bis Oktober im Preistal produzieren

    Ich bin überzeugt davon bzw, habe im Unterricht gelernt, dass künftig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dass EEG grundlegend umgestaltet wird, werden muss, weil niemand es bezahlen kann und will. Da wird den Anlagenbetreibern z.B. 10 ct / kWh PV Strom zugesagt und ausgezahlt während gleichzeitig der Stromerlös bei negativem Strompreis zu Verlusten führt.

    Was hat das mit Marktwirtschaft zu tun ?