Zukunft für EEG BHKW mit Palmöl?

  • Hallo alle zusammen,

    wir sind eine Gärtnerei und betreiben 2 BHKW. Leider sind diese unwirtschaftlich und werden ausschließlich zum beheizen bei Frost genutzt.

    Wir zahlen jährlich ca. 3000€ für die Erstellung des Gutachtens.

    Meine Frage, können wir aus dem Förderprogramm raus? Keine Förderung erhalten und wenn die Anlagen in Betrieb ist evtl mit einem anderen Tarif ins Netz einspeißen?

    Zur Info die Anlage ist aus dem Jahr 2009 und wird mit Palmöl betrieben. Im Jahr 2024 ist die Anlage 2 Nächte gelaufen.


    Kann mir jemand sagen, wie wir hier vorgehen können?


    Vielen Dank im Voraus!

    Florian

  • Wir zahlen jährlich ca. 3000€ für die Erstellung des Gutachtens.

    Was für ein Gutachten? Was wird da begutachtet, und aufgrund welcher Vorschrift muss so ein Gutachten jedes Jahr neu gemacht werden?

    3000 EUR Aufwand für zwei Nächte Betrieb erscheint mir wenig wirtschaftlich. Was hindert Euch daran, die BHKW's einfach stillzulegen?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Womit heizt ihr denn ansonsten im Winter?

    Und warum einspeisen, ihr könntet den Strom doch auch selbst verbrauchen z.B. zum betreiben einer WP.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100
    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)
    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV
    WP Panasonic Aquarea 9KW
    Smart Forfour EQ

  • Ursprünglich waren die BHKW zur Heizung gedacht und der Strom wird eingespeist


    Wor brauchen die lediglich zu beheizung des Gewächshauses damit es hier kein Frost gibt


    Das Gutachten wird gebraucht wegen der EEG Umlagen

  • Ich glaube da zieht dich jemand über den Tisch. Wer verkauft dir denn das Gutachten jedes jahr neu?

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100
    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)
    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV
    WP Panasonic Aquarea 9KW
    Smart Forfour EQ

  • Ich glaube da zieht dich jemand über den Tisch.

    Den Eindruck habe ich auch.

    Es kann sich hier eigentlich nur um das Gutachten gemäß § 44 Abs. 5 EEG handeln. Das muss jährlich bis 28.02. abgeliefert werden, um die EEG-Förderung zu erhalten. Das Gutachten soll für das jeweilig vorausgegangenen Jahr "die Erfüllung der Voraussetzung nach § 44b Absatz 2, § 44c Absatz 4 oder Absatz 5" nachweisen. Aber um was geht es da überhaupt?

    • § 44b Abs. 2 bezieht sich auf Biogas, ist also hier irrelevant.
    • § 44c Abs. 4 gilt nur für Anlagen über 50 MW (in Worten Megawatt) Gesamtfeuerungsleistung. Das entspricht bei einem BHKW etwa 10-15 MW(el). Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier um ein BHKW der MW(el) Klasse geht, also greift diese Vorschrift hier auch nicht.
    • Bleibt § 44c Abs. 5, aber da geht es auch wieder nur um Biogas.

    Fazit: Es ist nicht erkennbar, wer und auf welcher Rechtsgrundlage im vorliegenden Fall ein solches Gutachten überhaupt jährlich fordern kann. Und selbst wenn es eine Rechtsgrundlage gäbe, würde man – wenn man das Gutachten nicht liefert – halt keine EEG-Einspeisevergütung gemäß § 19 Abs. 1 EEG bekommen. Wenn das BHKW wie hier nur ein paar Nächte im Jahr läuft, lohnt es sich jedenfalls nicht dafür EUR 3000 auszugeben.

    Ich würde einfach das Gutachten nicht liefern und abwarten was passiert. Das spart schon mal die ersten EUR 3000. Meiner Meinung nach besteht dennoch ein Anspruch auf EEG-Vergütung. Wenn der VNB diese verweigert, muss er den Grund dafür nennen: § 44c Abs. 5 EEG kann es jedenfalls nicht sein. Und selbst wenn es eine (andere) Rechtsgrundlage gäbe ein solches Gutachten zu fordern, wäre es unter den geschilderten Umständen jedenfalls wirtschaftlicher das Gutachten nicht zu liefern und z.B. für 2024 auf die EEG-Vergütung einfach zu verzichten.

    Ob es möglich ist von EEG-Vergütung auf Vergütung nach KWKG zu wechseln weiß ich nicht: Rückwirkend dürfte das jedenfalls nicht möglich sein. Wenn das BHKW 2009 in Betrieb gegangen ist, wäre die Förderungszeit nach damaligem KWKG sowieso ausgelaufen. Es ginge dann nur noch um die Einspeisevergütung nach Baseload. Ob sich bei der geschilderten Betriebsweise der Aufwand dafür lohnt (selbst wenn das möglich ist) halte ich für zweifelhaft.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 (24. Februar 2025 um 12:36) aus folgendem Grund: Präzisierung

  • den Strom doch auch selbst verbrauchen z.B. zum betreiben einer WP.

    Bei wenigen Tagen Betrieb wird jede Betriebvariante grenzwertig, aber bei der Anforderung "frostfrei" kann eine WP schon richtig gut punkten (COP > 5) und wenn sie nicht viel laufen muss, dann muss das ja auch keinen teure Mascshine sein. Bei Ebay gibt es Panasonic (nicht die schlechtesten) mit 20kW für 3,5T€ und wenn man (wie hier) keinen BAFA-Stempel braucht, gibt es auch noch günstigere.

    p.s. bei so wenigen Betriebstagen wäre evtl. auch ein kleiner Tümpel als Eisspeicher eine denkbare Variante, da ginge der COP sogar noch rauf.

    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.
    Nach dem Motto: Meine Meinung steht fest, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!

  • Ich habe mal im EEG 2009 nachgesehen: Da gibt es für Biomasse-Anlagen keine Pflicht jährliche Gutachten abzuliefern. Nur um den sog. KWK-Bonus (§ 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2009) zu erhalten wird lt. Anlage 3 Art. II ein jährliches Gutachten zu Leistung und Stromkennzahl gefordert, wobei für serienmäßig hergestellte Anlagen bis 2 MW Leistung "geeignete Unterlagen des Herstellers" als Nachweis ausreichen.

    Ob die Anlage hier womöglich unter diese Bestimmung fällt wissen wir nicht. Aber der KWK-Bonus lt. § 27 Abs. 4 EEG 2009 – für den das Gutachten ggf. nötig wäre – beträgt 3 ct/kWh. Um 3000 Euronen für das Gutachten wieder hereinzuholen, müsste man demnach pro Jahr mehr als 100.000 kWh produzieren. Ob das in zwei Nächten möglich ist?😊

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)