Heizkostenabrechnung: Wärmeverluste von erzeugter Wärme vs. Wärmezähler

  • Moin,

    Vorab: ich habe keine Ahnung von Heizungen/Haustechnik.

    Ich bin Mieter in einem Gebäudekomplex mit 17WE (zwei Gebäude: Neubau KFW 55 und sanierter Altbau KFW 75; Erstbezug Anfang 2023).
    Gestern kam die erste Nebenkosten Abrechung für das Jahr 2023 und ich bin verwundert.

    Setup:

    - BHKW RMB neotower 5KW
    - Brötje WGB EVO 20 i (20KW) als "Spitzenlastkessel"
    - 1500l Pufferspeicher
    - Hausstationen mit Wärmetauscher für Warmwasserbereitung

    Es wurden für 2023 134 MWh Gasverbrauch vom Versorger in rechung gestellt.
    Die Wärmezähler in den Wohnungen haben jedoch lediglich 50 MWh für den gesamten Gebäudekomplex erfasst.

    Laut Datenblättern sind die Wirkungsgrade:
    - BHKW ~ 76%
    - Brötje ~ 86%

    Mit 75 % Wirkungsgrad gerechent ergibt sich als Hausnummer eine erzeugte Wärmemenge von SLK und BHKW von 134 MWh * 0,75 ~ 100 MWh.
    Die Differenz zu der gemessenen verbrauchten Wärmemenge in den Wohnungen sind demnach 50 MWh und somit der Verlust von erzeugte zu verbrauchter Wärme ~ 50%.

    Die 1500l Pufferspeicher das Jahr über auf Temperatur zu halten sowie mittels Überstromventilen 45°C Temperatur an den Wärmetauschern in den Wohnungstationen vorzuhalten ist energieintensiv/verlustreich, das ist mir bewusst. Für mich als Noob erscheinen 50% Wärmeverlust innerhalb der Hausanlage jedoch enorm.

    Im Thread https://www.hausenergieforum.de/diskussion/thread/9817-problem-bhkw-abweichung-mwh/ wird von ~ 20% als nicht ungewöhnlicher thermischer Verlust genannt.

    Ich verstehe mich mit meinem Vermieter gut und mein Ziel ist es für alle Beteiligten, wozu ich auch die Umwelt zähle, zu einer guten Lösung zu kommen.
    Für mich sieht es so aus, als wäre es in Planung oder Umsetzung zu einem nicht unerheblichen Fehler gekommen.
    Was wäre denn jetzt ein vernünftiges Vorgehen?

    Vielen Dank für eure Einschätzungen und eine guten Rutsch

    Karl

    PS: Die KWh verbrauchter Wärme schlägt mit 25¢ in der NK-Abrechung zu buche, das ist nur knapp unter dem Strompreis welchen ich bei meinem Stromanbieter zahle. Plus 4,3 €/m² Grundkosten (die Wohnungsverwaltung legt für mich etwas überraschend einen 70:30 Schlüssel an). Kompletter Wärmebezug via Strom wäre also ähnlich teuer wie über das BHKW - lol.

  • Laut Datenblättern sind die Wirkungsgrade:
    - BHKW ~ 76%
    - Brötje ~ 86%

    Das kannst Du vergessen!

    Möglicherweise hat das BHKW einen Wärmewirkungsgrad von 66 % wenn es hoch kommt.


    Gebäudekomplex mit 17WE (zwei Gebäude:

    Da werden große Wärmeverluste auftreten, da würde ich mal 20 - 25 % der erzeugten Wärmemenge als Speicherstillstandverlust und Transportverlust schätzen.


    Die Wärmezähler in den Wohnungen haben jedoch lediglich 50 MWh für den gesamten Gebäudekomplex erfasst.

    Wenn ich jetzt mal realistische 90 MWh gesamte Wärmeerzeugung annehme, davon 20 MWh zusätzliche Wärmeverluste ( großer Wärmespeicher und lange Leitungswege die zusätzlich zu normalen Verlusten zu sehen sind ) subtraiere, komme ich auf 70 MWh, abzüglich 20 MWh normale Verluste in den Gebäudestrang usw. komme ich auf die 50 MWh Nutzwärme in den Wohneinheiten.


    ~ 20% als nicht ungewöhnlicher thermischer Verlust genannt.

    Im EInzelhaus und mit kleinerem Wärmespeicher, ja.

    Mit dem 1.500 l Wärmespeicher soll eine lange Laufzeit des Kleinkraftwerk realisiert werden. Geht aber zu Lasten der Wärmeabnehmer, wenn sie die Stillstandverluste des Wärmespeicher bezahlen müssen.


    Die KWh verbrauchter Wärme schlägt mit 25¢ in der NK-Abrechung zu buche,

    Du kannst ungefähr mit 20 ct / kWh Wärme rechnen, dass wäre ein normaler Wärmepreis am WZ in der Wohnung,

    bei einem Erdgaspreis von ca. 10 ct / kWh. Jeder Wärmeerzeuger ist Verlustbehaftet, rechne mit 20 % bei einer normalen Heizung, nochmal 20 % bei einer normalen Hauswärmeverteilung. Mit dem GAsanteil zur Stromerzeugung habt Ihr Bewohner nichts mit zu tun, übrigens auch nur zum geringen Teil mit den Wartungskosten des BHKW.

  • Moin Karl,

    ob die Wärmezähler in den Wohnungen auch nur halbwegs korrekte Werte angeben, wäre ich nicht so sicher. Und den Wärmeverbrauch für Warmwasser (in einem Mehrfamilienhaus gerne 15-20%), Speicher- und Leitungsverluste etc. gibt es ja auch noch.

    Was hier in der Abrechnung möglicherweise nicht stimmt, scheint mir aus einer anderen Ecke zu kommen:

    Grundsätzlich darf der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung bei einem BHKW nicht den gesamten Gasverbrauch auf die Mieter umlegen, sondern nur den Teil, der auf die Wärmeerzeugung entfällt. Der Wirkungsgrad hat aber damit nichts zu tun, sondern das wird nach erzeugten (Nutz-) Kilowattstunden abgerechnet. Bei einem NeoTower 5.0 werden lt. technischen Daten bei Volllast pro Betriebsstunde 5,0 kWh Strom und 12,0 kWh Wärme abgegeben. Der (umlegbare) Wärmeanteil am Gasverbrauch des BHKW liegt damit bei 12/(12+5)= 70,6%. Wenn das Gerät moduliert, geht die Erzeugung bis 2,9+9,2 kWh zurück und der resultierende Wärmeanteil steigt auf 9,2/(2,9+9,2)= 76,0%. Im Mittel liegt also der umlegbare Anteil am Gasverbrauch des BHKW irgendwo zwischen 70,6% und 76%. Das von der Spitzenlasttherme verbrauchte Erdgas ist dagegen (unabhängig von deren Wirkungsgrad) immer zu 100% auf die Mieter umlegbar.

    Wenn es keinen geeichten zentralen Wärmezähler und keinen Gas-Zwischenzähler gibt (d.h. gemessen würde nur der gesamte Gasverbrauch im Haus sowie die Stromerzeugung des BHKW), so kann man die auf den Stromverbrauch entfallende (nicht umlegbare) Gasmenge nicht exakt bestimmen. Mein Vorschlag wäre in diesem Fall, den Gasverbrauch für die Stromerzeugung nach einem festen Schlüssel anhand des Erzeugungs-Stromzählers zu ermitteln, und den so errechneten Anteil jährlich von der insgesamt bezogenen Gasmenge abzuziehen. Das könnte auf Grund der technischen Daten wie folgt geschehen:

    Das NeoTower 5.0 verbraucht lt. Datenblatt pro Betriebsstunde 15,82 kWh Erdgas (Heizwert Hi). Umgerechnet auf den Brennwert (Hs, das ist der Wert, der vom Gasversorger in Rechnung gestellt wird) sind das 17,56 kWh. Daraus macht das Gerät 5,0 kWh Strom und 12 kWh Wärme. Um 1 kWh Strom zu erzeugen werden somit anteilig 17,56/(5+12)= 1,033 kWh Erdgas verbraucht.

    Ich würde also dem Vermieter vorschlagen, für die Nebenkostenabrechnung für jede lt. BHKW-Erzeugungszähler produzierte kWh Strom 1,033 kWh Erdgas von der Gesamtabrechnung abzuziehen.

    Übrigens dürfen auch die Wartungskosten des BHKW nur anteilig umgelegt werden. Hier ist es aber jedenfalls möglich, für die Wartung des BHKW eine separate Rechnung zu erhalten: Wahrscheinlich gibt es dafür sogar einen Vollwartungsvertrag, in dem der jährlich auf die Wartung entfallende Anteil – im Unterschied zu den nicht umlegbaren Reparaturkosten – genau ausgewiesen wird. Umlegbar wäre hiervon nach obiger Rechnung – je nach Betriebsweise des BHKW – ein Anteil in Höhe von 70,6 bis 76%. Um Stress zu vermeiden, kann man sich vielleicht auf einen festen Schlüssel einigen, z.B. 75% der Wartungskosten.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Im Mittel liegt also der umlegbare Anteil am Gasverbrauch des BHKW irgendwo zwischen 70,6% und 76%.

    Die Aufteilung wie Du sie darstellst wurde mal vor 20 Jahren gemacht und ist seit mind. 10 Jahren unzulässig.

    So wie auch die Aufteilung der Wartungskosten in der Heizkostenverordnung geregelt sind, muss alles nach der VDI 2077 Blatt 3.1 erfolgen. Nur so darf eine Ermittlung des abrechnungsrelevanten Brennstoffanteils a (Brennstoffanteil für Wärme aus KWK, an die Mietparteien errechnet werden.


    je nach Betriebsweise des BHKW – ein Anteil in Höhe von 70,6 bis 76%. Um Stress zu vermeiden, kann man sich vielleicht auf einen festen Schlüssel einigen, z.B. 75% der Wartungskosten.

    Auch hier ist es über 10 Jahre her, als das AG Plön Az. 2 C 1134/08 damit begann, festzustellen, dass zwar der Vermieter Wärme mittels BHKW machen kann, jedoch genau berechnet werden muss, welcher Anteil wofür ist.

    Wartungskosten damit die eingesetzte Energie nicht ausschließlich zur Wärmeerzeugung dient, sondern dass die Beheizung durch ein Blockheizkraftwerk erfolgt, das zwar zur Beheizung der gesamten Anlage genutzt wird jedoch neben Wärme auch Strom produziert. Die auf die Stromproduktion entfallenden Kosten sind nicht nur abzuziehen, sie sind in der Abrechnung auch plausibel darzustellen.

    Es reicht damit nicht, wenn der Kläger pauschal 70 % für die Wärmeerzeugung und 30 % für die Stromerzeugung annimmt. Im Gegenteil ist der auf die Stromerzeugung entfallenden Anteil exakt zu berechnen, insbesondere nach Brennstoffverbrauch und den anteilig auf Reinigungs und Servicekosten aufzuschlüsseln.

    Anders gesagt, hier dürfte allenfalls eine 50 : 50 Aufteilung erfolgen, da die hohen Wartungskosten beim BHKW ja wegen der Stromerzeugung entstehen.


    Für mich sieht es so aus, als wäre es in Planung oder Umsetzung zu einem nicht unerheblichen Fehler gekommen.
    Was wäre denn jetzt ein vernünftiges Vorgehen?

    Ich traue mich das gar nicht zu sagen, aber es ist so wie von Dir vermutet.

    Zur Ehrenrettung deines Vermieters muss ich jedoch sagen, dass sich alles in den letzten Jahren sehr verändert hat. Ich selbst habe schwer in Wärmepumpen investiert. https://kwk-infozentrum.de/html/luft_wp2.html bzw. dann https://kwk-infozentrum.de/html/wp2_efa.html

    Hier machen wir aus Wärmestrom für 20 ct / kWh mit einer Energieeffiziens siehe Link über 4 kWh Wärme. D.h. ab Wärmeerzeuger WP kostet die Wärme nur 5 ct / kWh. Wartungskosten fast Null.

  • Moin,

    um hier weiter helfen zu können, müsste man wohl noch einige Daten bekommen.

    Ich selbst habe eine ähnliche Kombination.

    Ecopower 4.7 in Mehrfamilienhaus 1350qm mit 12 Einheiten. + SLG + 30 KW Erdwärme.

    die 50.000 Wh Einheiten scheinen mir tasächlich zu wenig. Es sollten da aber geeichte Wärmemengenzähler drin sein. Wenn man das durch 17 Einheiten teilt heißt das 3000 Wh pro Jahr/ Einheit.

    Deshalb wäre es wichtig zu wissen wieviele qm hier beheizt werden.

    Bei mir sind es 1350 qm bei einem Verbrauch von 80.000 Wh bei 12 Einheiten.

    In Meinem Objekt haben wir ebenso diese Wohnungsstationen mit einem Plattenwärmetauscher zur Vorwärmung des WW + einen Durchlauferhitzer mit 27 KW. Wir fahren mit zwei Leitungssträngen mit Druckgesteuerten Pumpen eine Vorlauftemperatur von 36°C.

    Der 1500 Liter Speicher wird durch das BHKW im mittleren Bereich auf 40°C gehalten. Wenn das nicht erreicht wird geht die Erwärmeanlage mit 42°C auf dem mitteren Flühler dazu. Das SLG kommt ebenfall mit 42°C dazu wenn eine der Kommponenten ausfällt. So sind also im Speicher meistens nicht mehr als 42°C um Wärmeverluste weitestgehend zu vermeiden.

    Warum wird also bei euch 45°C Vorlaufgefahren? Fussbodenheizung sollte doch wohl bei allen Einheiten vorhanden sein. Da reichen doch 30°C.

    Also die Frage mit welcher Temperatur geht es im Vorlauf aus dem Speicher los und welche Temperatur kommt am entferntesten System noch an?

    Gibt es einen separaten Gaszähler für das BHKW ?

    Wieviel Strom wurde erzeugt und wo ist der geblieben.?

    Gruß

    JoGo

    3 Mal editiert, zuletzt von JoGo (2. Januar 2025 um 12:52)

  • Also die Frage mit welcher Temperatur geht es im Vorlauf aus dem Speicher los und welche Temperatur kommt am entferntesten System noch an?

    Leider muss ich feststellen, dass ich Deinen Beitrag für sehr verwirrend halte.

    Für den TE und auch andere nicht schön.

    Ich habe es so verstanden das es ein Nahwärmenetz HT ist, d.h Warmwasser und Heizung wird nach dem Wärmezähler in der Übergabestation in der Wohnung gemacht. Dies bedingt eine Temperatur von 65 - 85 Grad mit entsprechenden Transportverlusten.


    die 50.000 Wh Einheiten scheinen mir tasächlich zu wenig.

    Er schrieb von 50 MWh = 50.000 kWh also pro Wohnung ca. 3 MWh für entsprechende Gebäude ein normaler Wert, niedrig aber plausibel.

  • Moin,

    also HT System kann ich mir nicht vorstellen. Er schreibt ja das er 45°C an den Wärmetauschern vorhält.

    Dazu müsste der Autor dieses Themas noch einmal äußern und vielleicht ein Foto von der Wohnraumstation einstellen.

    Ein HT System in einem Mehrfamilienhaus zu fahren nur um Warmwasser über einen Plattenwärmetauscher in jeder einzelnen Wohnung zu erzeugen ist doch völlig sinnfrei.

    Aber warten wir doch mal auf eine Reaktion des Klaus 42

    Gruß

    JoGo

  • Hausstationen mit Wärmetauscher für Warmwasserbereitung

    Er schreibt Hausstationen, so heißen diese ja auch. Ich jedenfalls habe es so verstanden und so wird es oft realisiert, dass man sie in die einzenen Wohnungen einbaut.

    Ein HT System in einem Mehrfamilienhaus zu fahren nur um Warmwasser über einen Plattenwärmetauscher in jeder einzelnen Wohnung zu erzeugen ist doch völlig sinnfrei.

    Sagt wer ?

    Ist gängige Praxis und kenne ich hundertfach, wird auch so von Herstellern empfohlen. Kurze Warmwasserleitungen, einfache und saubere Messung der Wärmeversorgung. Jeder kein seine Reglung einstellen wie er will usw.


    45°C Temperatur an den Wärmetauschern in den Wohnungstationen vorzuhalten ist energieintensiv/verlustreich,

    Damit meint er, dass die Wohnungsstationen ständig durchströmt werden um sofort warmes Wasser bereit stellen zu können. Auch dies ist absolut üblich.