Bußgeldverfahren wegen nicht rechtzeitig gemeldeter Stromsteuer (Nullbetrag)

  • Moin Zusammen,

    ich habe Ende letztes Jahres eine Erinnerung bekommen, dass ich die steuerfrei entnommenen Strommengen bis 31.5. eines jeden Jahres melden sollte, obwohl die bei meinen 2 kleinen BHKWs (Dachs und mittlerweile verstorbene Brennstoffzelle Bluegen) erzeugten und an meine Mieter verkauften Mengen eh wegen Bagatellenmengen steuerfrei sind, wie meine Recherche ergeben hat.

    Wußte ich nichts drüber, weil mein Geschäft Vermietung und nicht Stromerzeugung ist. Egal, Meldung nachgereicht und gedacht gut ist, werde ich nächstes Jahr dran denken.

    Jetzt kommt der Hammer, ich habe heute einen Anhörungsbogen "Bußgeldverfahren gegen Sie wegen des Verdachts der Verbrauchssteuergefährung" erhalten. Es soll jetzt gegen mich ein Bußgeld erlassen werden und ich soll mich bis zum 9.6. dazu äußern.

    Was für eine Ressourcenvergeudung, aber ich muss mich jetzt noch dazu äußern.

    Habt Ihr so etwas schon mal erlebt? Wie verhalte ich mich am besten?

    Wegen des gallopierend wiehernden Amtsschimmels habe ich auf keinem meiner Häuser Photovoltaik installiert, obwohl ich es könnte und würde auch allen davon abraten, sehr schade eigentlich.

  • Habt Ihr so etwas schon mal erlebt? Wie verhalte ich mich am besten?

    Es geht bei Dir um die sogenannte Drittmengenabgrenzung. Wer dieses mit dem Stromverbrauch verbundenes Privileg in Anspruch nimmt, muss nachweisen und melden, welche Strommengen unter dieses Privileg fallen und diese von anderen Strommengen, die z. B. von Dritten verbraucht wurden, eindeutig abgrenzen.

    D.h. Du musst wenn Du einen Stromverkauf an Dritte die nicht KWK Betreiber sind realisierst, die entsprechenden Meldung abgeben. Es ist üblich, dass man zunächst "verwarnt" wird, was in der Amtssprache Erinnerung heißt.

    Kommt man dann einer Pflicht nicht zeitnah nach wird ein Bussgeld verhängt.

    Ich kenne niemanden, der nach der "Erinnerung" seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

    Die Behörde kann ja nicht wissen ob es nur eine Bagatellsumme ist oder nicht, will eine Erklärung.

    Da Du Pflichten verletzt, die der Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung mit Verbrauchssteuern dienen kann ein Bussgeld bis 5.000 € verhängt werden siehe § 381 AO.

    Ich kann Dir daher nur raten Dich vielmals schriftlich zu entschudligen und zu schreiben das Du es übersehen hast und Dir jetzt einen Kalendervermerk machen wirst. Ich gehe dann nicht davon aus, dass es zu einem Bussgeld kommt.


    Wegen des gallopierend wiehernden Amtsschimmels habe ich auf keinem meiner Häuser Photovoltaik installiert, obwohl ich es könnte und würde auch allen davon abraten, sehr schade eigentlich.

    Warum ?

    Strom aus Solaranlagen mit einer Nennleistung bis einschließlich 2 MW sind von der Stromsteuer befreit. Das gilt sowohl für Eigenverbrauch als auch die Lieferung an Dritte, solange der Strom im räumlichen Zusammenhang (< 4,5 km) entnommen wird.


    an meine Mieter verkauften Mengen eh wegen Bagatellenmengen steuerfrei sind, wie meine Recherche ergeben hat.

    Also Bagatellmengen sind meines Wissens bis 1.000 kWh / a und auch nicht für nachhaltige Zwecke z.B. an Wohnungen.

    Da müsstest Du schon mehr zu schreiben, damit ich verstehe was Du meinst.

  • Naja, ich habe ja sofort reagiert, die haben ja auch den Eingang am 19.12. bestätigt. Aber jetzt nach 6 Monaten kommt dieser Anhörungsbogen.

    Mit meinen BHKWs kann ich selbst bei Vollbetrieb nicht so viel Strom erzeugen, dass ich irgendwas überschreite.

    Aber was schreibe ich denen denn jetzt?

  • Mit meinen BHKWs kann ich selbst bei Vollbetrieb nicht so viel Strom erzeugen, dass ich irgendwas überschreite.

    Was überschreiten ?

    Hier ein Link zu Bagatellmengen Merkblatt Energiesteuer Abgrenzung


    Aber was schreibe ich denen denn jetzt?

    Hatte ich dich geschrieben...Ich kann Dir daher nur raten Dich vielmals schriftlich zu entschudligen und zu schreiben das Du es übersehen hast und Dir jetzt einen Kalendervermerk machen wirst. Ich gehe dann nicht davon aus, dass es zu einem Bussgeld kommt.

  • Erst einmal Danke für die Unterstützung!

    So, kleines Update,

    ich habe den Bogen ausgefüllt und mit der Bearbeiterin telefoniert. Sie sagt, sie versteht die Problematik der kleinen "Stromerzeuger" aber muss trotzdem das kleinste Bußgeld von 75€ + 25€ Bearbeitungskosten verhängen.

    Was für Bürokratiemonster. Das Ganze ist von der Stromsteuer befreit und die verspätete Meldung kostet den Jahresertrag der Brennstoffzelle...

  • Das Ganze ist von der Stromsteuer befreit

    Ich hatte schon einmal gefragt, ob Du das näher erklären kann / willst.

    Meines Wissens muss immer wenn an "Dritte" Strom geliefert wird, sogar unentgeltlich die Meldung ausgefülllt werden.

    Ausnahmen hatte ich auch bereits verlinkt, sind zeitweise weiterleitungen z.B. bei Mieterversorgung ist immer die mEldung erforderlich.

    Ja das ganze ist ärgerlich, der administrative Aufwand ist leider gegeben, da unser Staat auch an den kleinsten mitverdienen will. Finde ich sehr schade, aber so ist das leider.

    Wer ein Apfelbaum im Garten hat muss ja auch nicht derartigen Aufwand betreiben und belegen ob der Nachbar drei Äpfel bekommen hat.

  • da unser Staat auch an den kleinsten mitverdienen will.

    . . . auch wenn der Beamte drei mal mehr kostet, als es einbringt. <X

    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.
    Nach dem Motto: Meine Meinung steht fest, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!

  • Das Problem ist halt daß das Gesetz (vermutlich) für andere Großverbraucher/Großerzeuger gedacht war.

    Früher gab es halt sehr wenig bis gar keine kleinen Erzeuger.

    Das könnte man aber ganz einfach lösen indem man Bagatellgrenzen festlegen würde.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp


  • Hallo NE

    Diese HERRSCHSFTEN vom Zoll sollten die doch lieber wieder an unserer -Grenzen schickken ehe sie hier ein neues Büroratiemonster , auf blähen !

    Es fällt kein e Stromsteuer an !! Das alles ist "nur" für die Statistik!!

    Ich habe diese Busgeldstelle auch schon 2 X auf die Hacken gehabt .

    Für 20222 hatte ich schon vorsorglich, alles per Einschreiben eingeschickt .

    Eingang Zollamt 26. 05.

    Aber die Herrschaften , haben das erst am 06. 06. 2023 in Ihrem bürokratische Wust gefunden

    Ich hätte damals gerne einem Bußgeldverfahren entgegen gesehen !!

    Aber sie haben doch lieber verzichtet

    Aber Auchtung !! Schriftverkehr mit dem Zoll ohne Einschreiben. ist leichtsinnig !1

    Gruß

    Hartmut

    Einmal editiert, zuletzt von Hartmut49 (24. Juni 2024 um 18:13) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hartmut49 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Aber Auchtung !! Schriftverkehr mit dem Zoll ohne Einschreiben. ist leichtsinnig !1

    Ich habe bisher alles per DE-Mail gemacht, war perfekt !

    Auch Schreiben an Gerichte, Behörden usw. war sofort da und beweisbar.

    Nach dem E-Government Gesetz müssen Bundesbehörden einen Zugang für elektronische Dokumente eröffnen, z.B. DE - Mail. und Web - Anwendungen in Verbindung mit der eID-Funktion des Personalausweises.( OZG = Onlinezugangsgesetz )

    Die Vorteile für mich waren, da wir oft im Ausland z.B. Spanien sind, dass man Rechtssicher und schnell seine elektrinische Post bekommt und senden kann. Zugang für elektronische Dokumente

    Leider stellt nun nach der Telekom auch gmx usw. ( 1&1 ) De Mail im laufe des Jahres ein.

    Der Grund liegt im "elektronischen Gerichtspostfach" des Bundes , wobei ich hier mich über zahlreiche Mängel bei Innenministerium beschwert habe, leider erfolglos. So wird man nicht benachrichtigt wenn man Post erhält d.h. man muss sich sehr kompliziert täglich einloggen und manuell nachsehen. ( Wahnsinn ) Aber auch die umständliche Handhabung ist nicht akeptabel für einen Bürger.

    Kurz: Ja Du hast Recht allerdings würde ich nichts per Einschreiben machen. Normalerweise per e-mail reicht oder sonst per Fax ( Ihr glaubt nicht wieviel die Behörden noch Faxen ) aber auch mit den elektronischen vorstehenden Übertragungswegen geht es gut.

    Das mit dem Bussgeld finde ich absolut überzogen und eine Frechheit, leider jedoch nicht unüblich.