Hallo zusammen!
Wir betreiben mit 16 Eigentümern seit 14 Jahren ein BHKW. Den vom BHKW erzeugten Strom verbrauchen wir selbst, müssen aber dennoch ca 40% im Jahr vom Energieversorger zukaufen. Lediglich das BHKW ist Kunde beim Energieversorger.
Nun planen 5 Häuser unserer Gemeinschaft jeweils eigene PV-ANLAGEN. Diese Häuser wollen den PV Strom möglichst selbst verbrauchen. Etwaige Überschüsse sollen der Betreibergemeinschaft zum Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Dafür soll im BHKW ein Speicher angeschaftt werden. So hoffen wir den bisherigen Zukauf vom Energieversorger deutlich zu verringern.
Bei den Häusern welche die PV-ANLAGEN planen, will nun der Energieversorger für die Genehmigung jeweils die alten Einweg-Zähler gegen neue digitale Zweirichtungszähler austauschen, um im Betrieb im 15 Minuten Takt etwaige Einspeisungen der Häuser zu messen. Der Energieversorger will dann diese Einspeisungen den Häusern vergüten.
Auf diese Weise wird ggf. verhindert, dass wir Überschüsse in der Betreibergemeinschaft selbst verbrauchen! Unser Ziel der Reduzierung des Zukaufs könnten wir vergessen......
Wir fragen uns nun, ob der Energieversorger überhaupt so vorgehen darf?
Bislang hat er ja keinen Vertrag mit einem der Häuser. Sein Kunde ist lediglich das BHKW. Können wir nicht zwischen dem BHKW und den PV-ANLAGEN unsere Vorgehensweise selbst bestimmen?
Bitte um Feedback!
Besten Gruss aus Hannover!
Michael