Messung und Abrechnung mehrere Häuser an BHKW und PV-Anlagen

  • Hallo zusammen!

    Wir betreiben mit 16 Eigentümern seit 14 Jahren ein BHKW. Den vom BHKW erzeugten Strom verbrauchen wir selbst, müssen aber dennoch ca 40% im Jahr vom Energieversorger zukaufen. Lediglich das BHKW ist Kunde beim Energieversorger.

    Nun planen 5 Häuser unserer Gemeinschaft jeweils eigene PV-ANLAGEN. Diese Häuser wollen den PV Strom möglichst selbst verbrauchen. Etwaige Überschüsse sollen der Betreibergemeinschaft zum Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Dafür soll im BHKW ein Speicher angeschaftt werden. So hoffen wir den bisherigen Zukauf vom Energieversorger deutlich zu verringern.

    Bei den Häusern welche die PV-ANLAGEN planen, will nun der Energieversorger für die Genehmigung jeweils die alten Einweg-Zähler gegen neue digitale Zweirichtungszähler austauschen, um im Betrieb im 15 Minuten Takt etwaige Einspeisungen der Häuser zu messen. Der Energieversorger will dann diese Einspeisungen den Häusern vergüten.

    Auf diese Weise wird ggf. verhindert, dass wir Überschüsse in der Betreibergemeinschaft selbst verbrauchen! Unser Ziel der Reduzierung des Zukaufs könnten wir vergessen......

    Wir fragen uns nun, ob der Energieversorger überhaupt so vorgehen darf?

    Bislang hat er ja keinen Vertrag mit einem der Häuser. Sein Kunde ist lediglich das BHKW. Können wir nicht zwischen dem BHKW und den PV-ANLAGEN unsere Vorgehensweise selbst bestimmen?

    Bitte um Feedback!

    Besten Gruss aus Hannover!

    Michael

  • Die Anlagen sind noch nicht installiert. Unser Solateur hat die Anlagen für uns beantragt.

    Wenn die Anlagen auf den Namen des einzigen Zweirichtungszähler ausgestellt sind, wenn die KWK Anlage über den Kaskadenzähler einspeist, wird der erzeugte KWK Strom der eingespeist wird korrekt von der eingespeisten PV Strommenge, die eingespeist wird messtechnisch erfasst.

    Somit sehe ich keine Notwendigkeit einer anderen Messung. Die PV Strommengen können beliebig in Stromnetz Zweige der EFH einspeisen, ganz wie sie wollen. Eine Frage der korrekten Beantragung.

    Sollte der Netzbetreiber behaupten, dass es so nicht gehe, möge er dies konkrt vortragen, so das die Clearingstelle der Bundenetzargentur dies ebenfalls versteht. Nach diesem dezenten Hinweis habe ich bisher mit zwei Ausnahmen, wo die Bundesnetzargentur den Stadtwerken erklärt hat, dass ich im Recht und Sie im Unrecht sind relativ Stressfrei bekommen.

    WIr waren mal Messstellenbetreiber, hat sich jedoch Finanziell nicht gelohnt. Leider haben "Solarteure" nicht immer eine Konzession oder interessieren sich nicht weiter für eine nachhaltig wirtschaftliche Lösung. ( Meine persönlichen Erfahrungen )

  • Danke für die Info!

    Allerdings wird jedes Haus alleiniger Inhaber seiner PV-ANLAGE. Der Elektriker des Solateurs hat sozusagen das Gesamtkonzept beantragt.

    LG

  • Allerdings wird jedes Haus alleiniger Inhaber seiner PV-ANLAGE. Der Elektriker des Solateurs hat sozusagen das Gesamtkonzept beantragt.

    Das kann ein Problem werden, wenn mehrere Betreiber in einem Arealnetz Strom erzeugen und Lieferverträge mit dem Netzbetreiber schließen wollen und es nur einen Netzzugang über einen Dritten gibt. So etwas haben wir noch nicht gemacht, da müsste ich mich auch erst informieren ob das geht. Vieleicht weiß jemand es hier oder Du musst selbst im Netz suchen, ob da so etwas bereits gemacht worden ist. Denkbar wäre, dass die Hausbesitzer Eigentümer sind und die Anlagen der Gemeinschaft ( der KWK Anlage ) vermieten, diese dann Betreiber sind.

    Wie soll denn das geplante "Gesamtkonzept" genau aussehen ?

    Sollte man alles im Vorfeld Rechtssicher planen, mit dem Netzbetreiber abstimmen und mit dem Finanzamt.

  • zum besseren Verständnis hätte ich eine Frage:

    bekommen die einzelnen Parteien die Stromrechnung nur vom "Bhkw" oder auch von einem fremden

    Energieversorger ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Hallo!

    Alle Parteien erhalten eine Stromabrechnung vom BHKW. Eigentlich wäre der Strom ja umsonst, aber wir haben uns entschlossen, die Rücklagen für das BHKW aus einem internen fiktiven Strompreis zu finanzieren.

    Ich hoffe, die Info hilft!

    LG

    Michael

  • Ich wäre hier sehr vorsichtig mit Mutmaßungen. Es gilt erstmal sowohl die rechtliche - welches juristisches Gebilde betreibt das BHKW und was noch - als auch die technische - handelt es sich um ein Arealnetz auf Privatgrund, wie ist der Netzanschluss aufgebaut, Wandlermessung, evt. eigener Trafo - Seite genau zu beleuchten. Da das BHKW bereits 14 Jahre alt ist gibt es auch keinen Schutz mehr durchs KWKG.

    Der Strom kann auch gar nicht um sonst sein da immer stromseitige Kosten für Brennstoff und Betrieb anfallen.