Guten Tag, ich bin neu hier aber ich beschäftige mich schon 3 Jahre mit dem Thema Heizen und BHKW oder Gasgenerator. Zur Zeit teste ich einiges aus. Ich habe noch eine Erdgasheizung, kombiniert mit einem 1000 L Pufferspeicher. Der wiederum bekommt seine Energie entweder über ein 25 KW Erdgasgenerator oder Umschaltung über einen 20 KW Propangasgenerator. Den Strom nutze ich für die Ladung von mehreren E-Fahrzeugen. Geladen wird entweder mit einem DC -Charger bis 20 KW Ladeleistung oder Diversen Wallboxen mit 11 KW. Geplant ist noch ein 35 KW Speicher für das Haus, der auch durch die Gasgeneratoren geladen wird. PV soll auch nächstes Jahr montiert werden auf einer Scheune. 25 KWpeak sind da kein Problem. Zur Zeit funktioniert es, ohne das die Gasheizung angeht, wenn ich ungefähr 25 - 30 KW Strom erzeuge.
BHKW zur E-Auto Ladung
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ein 25 KW Erdgasgenerator oder Umschaltung über einen 20 KW Propangasgenerator.
Ich denke Du solltest Dich mal mit dem Thema KWK / BHKW und Hauptzollamt beschäftigen. Denn nurwenn es eine zugelassene Anlage ist darfst Du ohne Nachversteuerung Brennstoffe verwenden. Ansonsten musst Du Kraftstoffe bzw. nachversteuerte Brennstoffe verwenden.
Sollte das mal auffallen wird es als Steuerhinterziehung und entsprechenden strafrechtlichen Folgen geandet udn das ist absolut nicht lustig.
Ist es eine anerkannte KWK Anlage erhälst Du sogar den Energiesteueranteil, auf Antrag vom HZA zurück.
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Das Laden von PKW - Batterien wurde vom HZA als chemischer Vorgang eingestuft. Deshalb fällt keine Stromsteuer an.
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Das Laden von PKW - Batterien wurde vom HZA als chemischer Vorgang eingestuft. Deshalb fällt keine Stromsteuer an.
Davon hatte ich absolut nicht gesprochen. Du darfst Heizöl nur im Notstrom verwenden bei Netzausfalls usw. sobald du die Wärme aus einem Notstromaggregat bzw. nicht zugelassenem BHKW oder ähnliches verwendest müsstest Du Diesel bzw. zusätzlich als Kraftstoff versteuertes Gaskaufen.
Steht auf jeder Gasrechnung extra mit drauf.
Flüssiggas LPG darfst Du verwenden, weil das für Kfz Betrieb bereits versteuert ist.
Im Zweifel zählt die Meinung der Hauptzollämter, im Zweifel würde ich kostenlose Stellungnahme erbitten.
Ist nur ein Hinweis, geh damit um wie Du willst.
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Hallo!
Ortsfeste, z.B. mit dem Gebäude fest verschraubte Generatoren dürfen jederzeit mit Heizöl bzw. steuerbegünstigten Brennstoffen betrieben werden, es sei denn da gibt es inzwischen eine andere Regelung.
Viele Grüße
Joachim
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Ich wollte nur auf eine mögliche Problematik hinweisen.
Meine Anlage ist beim HZA angemeldet und erhält jährlich über 500 € Energiesteuern zurück, bis zufrieden.
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Ortsfeste, z.B. mit dem Gebäude fest verschraubte Generatoren dürfen jederzeit mit Heizöl bzw. steuerbegünstigten Brennstoffen betrieben werden, es sei denn da gibt es inzwischen eine andere Regel
Das ist so korrekt, jedoch darf dann der erzeugte Strom meines Wissens nach nicht zum Betrieb eines Kfz genutzt werden.
Auf jeder Quittung steht sinngemäß, dass der gekaufte Kraftstoff (Brenngas, Heizöl) nicht zum Betrieb von Kfz direkt oder zur Kraftstoffherstellung indirekt (hier sehe ich den Strom als Kraftstoff an) genutzt werden darf.
Bhkws sind da wohl ausgenommen, aber der TE sprach ja von ortsfesten Stromgeneratoren, die keine Zulassung als Bhkw haben.
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jedoch darf dann der erzeugte Strom meines Wissens nach nicht zum Betrieb eines Kfz genutzt werden.
Davon ab dass das niemand kontrollieren kann, halte ich es für ausgeschlossen dass es eine solche Vorschrift überhaupt gibt. Jeder hier, der ein E-Auto hat, lädt dieses auch mit Strom aus dem eigenen BHKW. Und alle unsere BHKW's werden mit steuerbegünstigten Kraftstoffen betrieben, man bekommt ja sogar die Energiesteuer weitgehend zurückerstattet.
Meiner Meinung nach sollte man solche Behauptungen nicht ohne Quellenangabe in den Raum stellen.
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Und schlafende Hunde sollte man nicht wecken. Nicht das da noch wer auf dumme Gedanken kommt.
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über ein 25 KW Erdgasgenerator oder Umschaltung über einen 20 KW Propangasgenerator.
Sailor ich habe es so verstanden, dass es sich bei der Anlage des TE nicht um ein BHKW handelt.
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