SolydEra GmbH Insolvenzantrag (SolidPower BlueGen)

  • Tolles Thema an dessen Technologie ich glaube!

    Beim Vorgänger CFCL hatte ich 384000 Aktien die heute nur noch 2,94 € wert sind. Die erste BlueGen lief bei mir seit 2015. Ich hatte auch einen Lehrgang in Heinberg zusammen mit dem Energielieferanten mit dem ich die Anlagre als Pilotprojekt aufgebaut hatte. Dabei auch der Chef der Installationsfirma. Beim Aufbau hatten die keine Ahnung und nichts funktionierte, wobei CFCL nichts konnte. Man sollte Heizungsbauer ohne Wissen nicht ins Feld schicken. Hatte dann 5 Jahre gedauert in denen ich den Heizungsbauer (größere Firma aber ohne Ahnung) einfach nur gequält hatte bis die Anlage im Zusammenspiel mit einer Brennwerttherme super lief.

    Dann in 2021 völliger Ausfall der alten BlueGen. Ich bekam ein wirklich super Angebot für eine neue BlueGen, die ich auch über Modbus gesteuert habe. Also eingebaut und alles lief Bestens. Bis März 2023. Da fiel die Steuerungsplatine aus. Die wurde auch gewechselt. War ja Wartungsvertragsinhaber. Dann im Mai 2023 teilweise Ausfall des Stack. Man wollte gleich einen bestellen, der eigentlich jetzt geliefert werden sollte. Die Anlage läuft seitdem auf 500 Watt. So habe ich wenigstens warmes Wasser.

    Was passiert nun? Einen neuen Stack kann ich mir wohl abschminken!

    Hoffentlich sind bald Bundestagswahlen. Aber bis dahin ist ja noch viel in unserem Industrieland kaputt zu machen von Kinderbuchautoren und anderen Baumschülern. Sorry: Als Dipl. Ing. bin ich einfach nur Stinksauer über soviel mangelndes Hirn

  • Hallo Kaju,

    ja hab noch Fragen.

    Gibt es andere Heizungsfirmen die auch den BlueGen 15 vertrieben haben und Wartungen durchführen können?

    Laut der Mail von Solid können die bis 31.08. oder auch zum 30.09. Wartungen durchführen, die Frage ist nur, muss man die bezahlen, wenn man sie schon bezahlt hat?

    DAnke im Voraus

    Gruß

    Norbert

  • vielleicht sollten wir uns besser vernetzen

    Ich hoffe es müssen keine Fördermittel (Konkret KfW 433) zurückgezahlt werden, wenn die Anlage vorzeitig abgeschaltet wird, weil keine Wartung (vor allem die Steuerung und Überwachung aus der Ferne) vorgenommen wird.

    Wenn die KfW Fördermittel zurückfordern würde, wäre dies ein Grund für mich, gegen die Bundesregierung zu klagen. Dann hätte ich einen Versicherungsfall für die Rechtsschutzversicherung. Vielleicht könnten durch Vernetzung auch Sammelklagen geführt werden.

    Ich persönlich glaube eher weniger daran, daß dieser Fall eintreten wird, da wir als Antragsteller alles getan haben, um von unserer Seite die Förderungsbedingungen zu erfüllen und nun etwas eingetreten ist, was wir selbst nicht zu vertreten haben.

    Ein größeres Risiko würde ich darin sehen, wenn das Finanzamt mein Stromerzeugungsunternehmen nun zur "Liebhaberei" deklassifiziert, vgl.

    MacUser
    5. September 2019 um 18:46

    Dann könnten ggf. bereits gezahlte Umsatzsteuer-Rückerstattungen einkassiert werden. Ich habe die SolydEra-Mail vorsorglich meinem Steuerberater zur Kenntnis weitergeleitet,

    Ich versuche gerade vergeblich beim technischen Service durchzukommen. Im vergangenen Monat wurde die Anlage nachts von einem australischen Monitoring-Team ebenfalls auf 500 W herunter geregelt, da ein Filterwechsel erforderlich geworden ist. Seitdem läuft sie auch nur mit minimalem elektrischen Wirkungsgrad. Der Techniker, der den Wechsel vornehmen soll, sollte gestern aus dem Urlaub zurück sein.

    Wenigstens scheint gerade die Sonne, und meine Bluegen wird mit meiner 2kWp-Alt-PV-Anlage mit 1200 W "geboostert",

  • Ich schreibe gleich eine Mail an den Service.

    Habt ihr noch andere Fragen, die ich stellen könnte?

    Vielen Dank!

    wenn die Mail noch nicht rausgegangen ist:

    mir fiel im Nachhinein auf, daß die angefügte PDF-Datei überhaupt keine Preise in Euro enthält.

    Vielleicht würde die betreffende Tabellenspalte in eine zweite Seite gedruckt und der PDF-Export beschränkte sich nur auf eine Seite.

  • Für die betroffenen wäre es wohl sinnvoll die Mail des Herstellers an die KfW weiterzuleiten.

    Als Betreiber und Förderungsempfänger hat man sich verpflichtet die Anlage 10 Jahre zu betreiben.

    Die KfW behält sich vor die Förderung anteilig zurückzuverlangen.

    Kann ich mir bei einer Insolvenz des Herstellers zwar nicht vorstellen, aber grundsätzlich ist der

    Betreiber der Brennstoffzelle Vertragspartner der KfW, weshalb ich ein Inkenntnissetzen der KfW über die

    Insolvenz (eures) Vertragspartner als wichtig erachte.

    aus den Bedingungen des KfW Programms 433

    Nutzungsdauer, Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Zuschussempfängers
    Das geförderte Brennstoffzellensystem ist mindestens zehn Jahre ab Zusage der Förderung
    zweckentsprechend zu nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums ist bei der Veräußerung eines geförderten
    Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit der Erwerber auf die Förderung, die Nutzungspflicht und
    das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach § 46 und § 57 GEG
    hinzuweisen. Die Pflichten nach Nummer 7.1 und 9.7 der Richtlinie gehen im Rahmen des Kaufvertrags
    auf den Erwerber über. Wesentliche Änderungen, wie zum Beispiel eine Nutzungsänderung,
    Außerbetriebnahme des Brennstoffzellensystems oder ein Abriss eines geförderten Gebäudes, sind der
    innerhalb der 10 Jahre ab Zuschusszusage der KfW anzuzeigen. Die KfW ist in diesen Fällen berechtigt,
    die Förderung anteilig zurückzufordern.
    Bis 10 Jahre nach Zuschusszusage sind aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen:
    • Die Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen (in der Regel Kontoauszüge)
    (Die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen
    und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Diese sind unbar zu begleichen.)
    • Das Datenblatt des Herstellers, welches den Gesamtwirkungsgrad und den elektrischen
    Wirkungsgrad der Brennstoffzelle ausweist
    • Die Vollwartungsverträge

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Die Grünen sind schuld und das böse LPG... Mal ernsthaft, Leute:

    - ohne die aberwitzige Förderung von >12.000 Euro aus STEUERGELD hätte niemand die Kisten gekauft

    - Solidpower war seit Jahren gigantisch defizitär, der Vollwarter war ruinös billig. Es wurden im Jahr etwa 300 Anlagen verkauft, schaut Euch mal Eure Seriennummern an....

    Auszug aus der Bilanz, im Bundesanzeiger für jeden ersichtlich:

    Diese Verluste hat der Laden gemacht:

    2015: 3,25 Mio

    2016: 6 Mio

    2017: 9,9 Mio

    2018: 10,4 Mio

    2019: 10,9 Mio

    Also runde 40 Millionen verbrannt in 5 Jahren, trotz der Förderung hat kaum einer die Dinger gekauft...

    Fast vergessen: So ungefähr 10 Geschäftsführer hatten die in den letzten Jahren auch, nie ein gutes Zeichen.

    Da haben die Grünen nullkommanix mit zu tun.

    Der nächste, der über den Jordan gehen wird, wird RMB sein, wenn Yanmar nicht mehr an den Markt in D glaubt und nix mehr reinbuttert. RMB hat im GJ 20/21 1,8 Mio Verlust gemacht, 21/22 dann immerhin wieder 200.000 Gewinn. Könnte man denken, wären da nicht die 500.000, die Yanmar in 21/22 reingepackt hat, in Summe schuldet RMB Yanmar 4,7 Mio Euro und ist bei einem Eigenkapital von 2,4 Mio Euro sofort pleite, wenn die Japaner ihr Geld sehen wollen.

    Unterschied:

    Einen neoTower kriegt man selber repariert oder man findet einen, der den reparieren kann.

    Beim BlueGen ist leider der Ofen aus, da kann keiner was machen, das Geld ist weg.

  • Entwurf eine Mail, noch nicht gesendet:

    22 kWp Anlage
    2x STP 9000TL-20
    1x SB 4000TL-21
    3x SI 6.0h-11 mit Power-Rack-110 und 106kWh (20x 5,3kWh Tesla Module)
    Seit dem 09.03.17 ergänzt mit dem BlueGEN :thumbup:

    XPENG G6 Performance

  • Kannst ja mal so abschicken, ich habe aber eher die Befürchtung daß du keine Antworten, oder zumindest keine richtigen bekommen wirst.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ein größeres Risiko würde ich darin sehen, wenn das Finanzamt mein Stromerzeugungsunternehmen nun zur "Liebhaberei" deklassifiziert, vgl.


    Finanzamt und Liebhaberei von BHKW sowie Brennstoffzellen


    Dann könnten ggf. bereits gezahlte Umsatzsteuer-Rückerstattungen einkassiert werden. Ich habe die SolydEra-Mail vorsorglich meinem Steuerberater zur Kenntnis weitergeleitet,

    Auch wenn das hier nur ein Nebenaspekt ist: Die Frage der Liebhaberei betrifft ausschließlich die Einkommensteuer und hat mit der Umsatzsteuer absolut nichts zu tun. Die einkommensteuerliche Einstufung als Liebhaberei ändert nichts an den Umsätzen. Daher bewirkt eine Einstufung als Liebhaberei keine "Änderung der maßgebenden Verhältnisse" im Sinne von § 15a UStG. Ein "Einkassieren" erstatteter Vorsteuer ist somit nicht zu befürchten. Und wenn nunmehr trotz VoWa für Serviceleistungen gezahlt werden muss, ist die in diesen Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer weiterhin als Vorsteuer abziehbar.

    Nur ein kleiner Trost, aber immerhin...

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wesentliche Änderungen, wie zum Beispiel eine Nutzungsänderung,
    Außerbetriebnahme des Brennstoffzellensystems oder ein Abriss eines geförderten Gebäudes, sind der
    innerhalb der 10 Jahre ab Zuschusszusage der KfW anzuzeigen.

    Ich hoffe, dass mit der Art der Außerbetriebnahme mehr in die Richtung einer Art von "Endverbraucher" geht, die die Anlage einfach beschalten wollen, nicht mehr haben wollen, was anderes wollen... was auch immer, obwohl die Anlage noch keine 10 Jahre alt und voll funktionstüchtig ist. Nicht wie in diesem Fall, wo der Verbraucher was gefördert bekommen hat und es ihm von Seiten des Herstellers / Vertragspartners unmöglich gemacht wird, die Anlage weiter zu betreiben. Kurzum, das man jetzt nicht noch dem geschädigten Endverbraucher von Seiter der Förderbank noch eine reinwirkt und Anteilig die Fördermittel zurück verlangt, für einen Verstoß gegen die Richtlinien der Förderung, welche der Bezieher der Förderung nicht beeinflussen kann.